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REGULIERUNG AKTUELL2. Februar 2016

AnaCredit – DK zerpflückt Verordnungsentwurf der EZB: Mehrwert für Finanzstabilität sei fraglich

Deutsche Kreditwirtschaft
Deutsche Kreditwirtschaft

Die DK hat in einer aktuellen Stellungnahme den Verordnungsentwurf der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Kreditregister AnaCredit zerpflückt. Nach Ansicht der DK schieße die Aufsicht mit der derzeit geplanten Ausgestaltung von AnaCredit weit über das Ziel hinaus.

Zwar sei zu begrüßen, so die DK, dass die EZB das AnaCredit-Projekt entzerrt habe und nunmehr ausschließlich die erste Phase der Einführung zur Diskussion stehe. Für jede später folgende Phase sollten zwischen Verabschiedung durch den EZB-Rat und Inkrafttreten mindestens zwei Jahre liegen, so dass den Instituten ein ausreichender Implementierungszeitraum bleibe.

Mehr Zeit notwendig

Dieser Grundsatz sollte nach Ansicht der DK auch für die erste Phase gelten. Gerade für die erstmalige Implementierung sei ein ausreichender und angemessener zeitlicher Vorlauf für die Institute und Rechenzentren notwendig, betont die DK. Es sei daher notwendig, den ersten Meldetermin zu verschieben. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Meldekriterien bislang nicht eindeutig definiert seien und sehr unterschiedlich interpretiert würden.

Enorme Kosten

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt, dass die EZB einen endgültigen Beschluss über die erste Stufe von AnaCredit erst fassen möchte, nachdem der EZB-Rat über die Ergebnisse einer entsprechenden Kosten-Nutzen-Analyse unterrichtet wurde. Die Schätzungen der von der DK vertretenen Institute und Rechenzentren für die Implementierungskosten von AnaCredit bewegen sich selbst bei kleinen und mittelgroßen Häusern im Millionenbereich und reichen bei großen Banken und Sparkassen bis zu mittleren zweistelligen Millionenbeträgen. Die von der EZB geplanten Rückmeldungen zur Gesamtverschuldung von Kreditnehmern werden von der DK unterstützt. Damit könnten, so die DK, auch die meldepflichtigen Institute Nutzen aus den erhobenen Daten ziehen. Wünschenswert sei ein europaweit standardisiertes Verfahren.

Entlastungsmöglichkeiten der EZB sollten auch in Deutschland gelten

Die von der EZB vorgesehene Möglichkeit kleinerer Institute entsprechend dem Proportionalitätsprinzip zu entlasten, sollte nach Ansicht der DK in Deutschland umgesetzt werden. Dabei sollten europaweite Meldeerleichterungen für alle Institute mit einer Bilanzsumme von unter drei Milliarden Euro gewährt werden. Auf diese Weise könne ein Gleichschritt mit den Schwellenwerten in den Regelungen zur Beitragserhebung zum einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds (SRF) und im FINREP-Meldewesen erreicht werden.

Die vollständige englischsprachige Stellungnahme der DK finden Sie hier.aj

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