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BUCHVORSTELLUNG26. September 2014

BCBS 239 – Regulatorische Anforderungen und effiziente Umsetzung

Bank Verlag
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Der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Januar 2013 veröffentlichte Standard „BCBS 239 – Risikodatenaggregation und Reporting“ stellt erstmals regulatorische Anforderungen an die risikoartübergreifende IT-Infrastruktur, das Datenmanagement und das Risikoreporting in Banken. Der vorliegende Band gibt zahlreiche Impulse für die praxiskonforme Umsetzung von BCBS 239 und enthält darüber hinaus den Originaltext der „Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung“.

Die Verfahren zur Aggregation und zum Reporting von Risikodaten sollen nicht nur im Regelbetrieb einen Nutzen stiften, sondern vor allem in Krisenzeiten, wenn zeitnahe Informationen zur Entscheidungsfindung erforderlich sind.

Zur Erfüllung der neuen Regelungen gemäß BCBS 239 ist eine konzern- und geschäftsübergreifende Definition, Erfassung und Verarbeitung risikorelevanter Daten mit hohen Anforderungen an die Beschaffenheit und Konsistenz von Risikodaten und Risikoreports erforderlich. Zwar gehen die Anforderungen der BCBS 239 an vielen Stellen weit über das hinaus, was kleine und mittlere Institute leisten müssen, da die Grundsätze in erster Linie auf große, systemrelevante Banken abstellen. Mittelfristig dürften sich die Prinzipien
aber als Best Practice im Markt etablieren.

Herrausgeber sind Wilhelm Niehoff ist Chefredakteur der Fachzeitschrift „Die Bank“ sowie Sprecher der Geschäftsführung der Bank-Verlag GmbH, Köln. Dr. Stefan Hirschmann ist verantwortlicher Chefredakteur der Zeitschrift „Die Bank“ sowie Redaktionsleiter von „Bank & Compliance“ und „Risiko Manager“.

Wilhelm Niehoff / Stefan Hirschmann (Hrsg.)
“BCBS 239 – Regulatorische Anforderungen und effiziente Umsetzung”
ISBN 978-3-86556-400-9
Art.-Nr. 22.513-1400
148 Seiten, gebunden
59,00 EUR

Das Buch kann auch Online bestellt werden. Link zum Webshop des Bank-Verlags.

Weiterführende Links:
– BCBS 239 sei die „meist unter­schätzte regu­la­to­ri­sche Vorschrift“

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