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ONLINE PAYMENT16. Februar 2015

PPRO will Echtzeit-Überweisungen neu definieren

PPRO legt Wert darauf, das Zahlungen über PPRO Financial, einem regulierten Finanzinstitut, erbracht würden.PPRO
PPRO legt Wert darauf, das Zahlungen über PPRO Financial, einem regulierten Finanzinstitut, erbracht würden.PPRO

PPRO hat Ende Januar ein Echt­zeit­über­wei­sungs­verfahren vorgestellt, mit dem sich Online-Bezahlungen schnell und sicher abwickeln lassen sollen: “InstantTransfer”. Das Verfahren ähnelt der Sofort-Überweisung und soll den Mitbewerb in zwei Punkten ausstechen: Mehr Alternativen und eine Abwicklung über ein reguliertes Finanzinstitut. 

Im Prinzip handelt es sich auch bei der von PPRO vorgestellten Payment-Variante um eine sogenannte Overlay-Zahlmethode. Diese Methode ist in Bankkreisen nicht unumstritten: Während die einen (zum Beispiel die Commerzbank) diese Methode aktiv unterstützt, sehen andere (beispielsweise die Genossenschaftsbanken) darin ein Sicherheitsrisiko, dessen gerichtliche Aufarbeitung derzeit vom Bundeskartellamt gestoppt wurde, das
auf die Definitionen der PSD II warten möchte.

PPRO
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Wie dem auch sei: Zahlungsanbieter PPRO bietet nun neben anderen bekannten Zahlarten auch die Overlay-Zahlart InstantTransfer an. Der Britische Anbieter hat dabei vor allem international tätige Shop-Anbieter im Visier: Um ihre Produkte in Deutschland zu vertreiben, brauchen sie nicht extra ein deutsches Geschäftskonto zu eröffnen. Auch Händler in Deutschland würden profitieren: Für sie entfallen die Transaktionskosten, die Banken für jeden einzelnen Buchungsposten verlangen, so PPRO. Es fiele außerdem keine Mehrwertsteuer auf die Bezahldienstleistung an, da sie von PPRO Financial, einem regulierten Finanzinstitut, erbracht werde.

Der Bezahlprozess selbst sei einfach und benutzerfreundlich. Nachdem der Kunde InstantTransfer als Zahlmethode ausgewählt habe, muss er nur noch seine Bank bestimmen, die zugehörigen Zugangsdaten (Benutzerkennung und PIN) angeben und die Zahlung – wie bei einer Online-Überweisung – mit einer TAN bestätigen. “Kritische Kundendaten werden dabei zu keiner Zeit gespeichert”, verspricht PPRO.

Gleich und doch anders

Das Produkt InstantTransfer der PPRO Group ist genau wie Sofort Überweisung der Sofort AG ein Echtzeitüberweisungsverfahren. Laut PPRO gäbe es jedoch einige Unterschiede hinsichtlich des Geschäftsmodells: “So bietet PPRO im Gegensatz zu Sofort auch Fremdprodukte an, nämlich alternative Zahlarten wie giropay, inpay, iDEAL und viele andere. Insbesondere bei internationalen Zahlverfahren verfügt PPRO über umfassende Erfahrung. Die PPRO Group vertreibt zudem ihre Produkte indirekt über Payment Service Provider, hat also eine völlig andere Zielgruppe bzw. arbeitet direkt mit Multiplikatoren zusammen. Dabei wird die Integration über ein einziges Payment-Gateway ermöglicht, was dem Händler die Kombination mit anderen Zahlarten erleichtert. Außerdem wickelt PPRO als lizensiertes E-Geld-Institut anders als unser Mitbewerb die Zahlungen auch ab, womit die Transparenz des Geldflusses gewährleistet wird.”

Overlay nach PSD II höchstwarscheinlich weiterhin erlaubt

Die PPRO Group sei durch ihren Chief Strategy Officer Ralf Ohlhausen in Brüssel repräsentiert und in die dortigen Konsultationen bezüglich PSD II involviert. So teilte uns PPRO auf Nachfrage mit, dass “Der aktuelle Stand der Dinge ist, dass die Overlay-Methode, die auch bei InstantTransfer und Sofort Überweisung genutzt wird, weiterhin erlaubt sein wird.”

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