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KURZ NOTIERT25. Juli 2016

Prepaid-Karten, Wallet-Lösungen und Loyalty – BaFin erteilt Concardis E-Geld-Lizenz

ra2studio/bigstock.com
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Entweder ist die BaFin derzeit gut gelaunt, oder wichtige Ge­nehmi­gungen laufen derzeit sehr zügig: So hat der Payment­dienst­leister Concardis von der BaFin jetzt in nur vier Monaten die Zulassung zum E-Geld-Institut erhalten. Damit wolle Concardis jetzt Produkte realisieren, die auf der Speicherung von Geldbeträgen auf elektronischen Trägermedien basieren. Das ist z.B. für Prepaid-Karten, Wallet-Lösungen und anspruchsvolle Loyalty- Programme nötig. In Deutschland verfüge laut Concardis nur eine Handvoll Unternehmen über die dafür erforderliche BaFin-Lizenz.

Der Paymentmarkt hat eine große Dynamik angenommen. Es kommen ständig neue Lösungen auf den Markt, die das Geschäft am stationären und virtuellen Point of Sale befeuern. “In diesem Umfeld ist es wichtig, dass man seinen Kunden aus dem Handels- und Dienstleistungsbereich neue Services am POS ermöglicht“, erläutert Marcus W. Mosen, CEO von Concardis, die Hintergründe, warum sein Unternehmen die jetzt erteilte Zulassung beantragt hat.

Concardis
Concardis

Mobile Payment ist gerade dabei, das Smartphone an den POS zu bringen. Die Bezahlfunktion ist damit eingebettet in die ganzen Lifestyle-Anwendungen des Nutzers. Das ist eine riesige Chance für innovative Händler und Dienstleister, mit neuen Services Teil dieser Lifestyle-Anwendungen zu werden.“

Marcus W. Mosen, CEO von Concardis

Mit der jetzt erhaltenen E-Geld-Lizenz schaffe Concardis für seine Kunden neue Spielräume und erwartet, dass insbesondere große Handelsunternehmen die E-Money-Funktion für die Entwicklung von attraktiven Mehrwertleistungen am Point of Sale nutzen werden.

Ein erstes Unternehmen unterstütze Concardis bereits dabei, eine aufladbare Kundenkarte zu entwickeln, die personalisiert auf Guthabenbasis eingesetzt werden kann. Ein solches Produkt kann beispielsweise für die steuerfreie Sachzuwendung bei der Mittagsverpflegung und ähnlichen Anwendungen genutzt werden.

Leider fehlt in der BaFin-Datenbank noch der entsprechende Eintrag.aj

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