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STRATEGIE18. November 2020

ARUG II Go-live: die Ruhe vor dem Sturm

Dieter Heidrich, Die Software Peter FitzonDie Software Peter Fitzon
Dieter Heidrich, Die Software Peter FitzonDie Software Peter Fitzon

Am 3. Sep­tem­ber sind we­sent­li­che Be­stand­tei­le der Ak­tio­närs­richt­li­nie ARUG II für In­ter­me­diä­re in Kraft ge­tre­ten. Da­mit ist ein ers­ter wich­ti­ger Schritt zur Ver­bes­se­rung der Rech­te und Mit­wir­kung von Ak­tio­nä­ren in der EU in die Pra­xis um­ge­setzt. Doch wie ist es Ban­ken da­bei er­gan­gen und wie sieht das Zu­sam­men­spiel mit an­de­ren In­ter­me­diä­ren aus? Ge­mein­sam mit sechs De­pot­ban­ken ha­ben wir ein ARUG II Re­lease für de­ren Kern­ban­ken­sys­tem ent­wi­ckelt und zum Go-Li­ve ge­bracht. Die Er­fah­run­gen aus den ers­ten Be­triebs­wo­chen zei­gen, dass – auch wenn wir in vie­len Tei­len Neu­land be­tre­ten ha­ben – letzt­lich al­le An­for­de­run­gen der ers­ten Stu­fe um­ge­setzt wer­den konn­ten. Al­ler­dings wer­den sich die Ban­ken noch für den gro­ßen An­sturm rüs­ten müssen.

von Dieter Heidrich, Die Software Peter Fitzon

Aktionäre identifizieren

Der wichtigste Baustein des ARUG II Release ist die Identifikation der Aktionäre. Denn börsennotierte Gesellschaften bekommen durch die Richtline die Möglichkeit, sich über die Identität ihrer Aktionäre zu informieren. Nun sind Aktionäre börsennotierter Gesellschaften teilweise über eine lange Kette von Intermediären – insbesondere Kreditinstitute und Zentralverwahrer – miteinander verbunden (siehe dazu auch den Artikel „ARUG II: Wie Depotbanken die Kommunikationsflut in den Griff bekommen“).

Das macht die Umsetzung in der Praxis so komplex. Erst wenn die Aktionäre bekannt sind, können sie auch in Entscheidungen über die relevanten Unternehmensereignisse einbezogen werden.”

Entsprechende Prozessschritte wie eine Eingangsschnittstelle für Anfragen, eine Prüfung der Berechtigung, die Ermittlung der Bestände sowie die Rückmeldung an die Gesellschaft mussten im Kernbankensystem der Depotbanken integriert werden. Dabei wurden auch Dienstleister wie der WM-SRD-Hub und der DPAII-Hub des Bundesanzeigers eingebunden.

Drei Herausforderungen beim ARUG II-Release

Nach einer zweimonatigen Testphase sind die sechs Privatbanken mit dem neuen OBS-Release ARUG II an zwei Wochenenden Ende August und Anfang September live gegangen. Der Start des neuen Release verlief bei allen Banken reibungslos. Das war keineswegs selbstverständlich. Denn drei Herausforderungen prägten das ARUG II-Projekt:

1. Taggleiche Weiterleitung von Informationen

Alle Beteiligten sind verpflichtet, Informationen zu Unternehmensereignissen unter strengen zeitlichen Vorgaben – in der Regel am selben Tag – auf elektronischem Weg weiterzuleiten. Dafür kann die Gesellschaft Dienstleister wie etwa den Bundesanzeiger oder WM-Service beauftragen. Diese Intermediäre haben die Informationen grundsätzlich durch die Kette, also vom Zentralverwahrer bis zur Depotbank weiterzuleiten. Diese wiederum muss dem Aktionär, dessen Aktien sie verwahrt, die erhaltenen Informationen übermitteln. Dazu mussten Prozesse in den Banken einschließlich der Anlieferung von Daten seitens der Intermediäre angepasst werden. Jede Information, die bis 10:00 Uhr eintrifft, muss bis 16:00 Uhr weitergegeben werden.

Infokasten ARUG II
Mit der ARUG II sollen die Aktionäre bessere Möglichkeiten der Mitwirkung bekommen, indem Barrieren innerhalb des EU-Binnenmarktes abgebaut werden. Informationen sollen künftig auch über Landesgrenzen hinaus fließen und es den Aktionären erleichtern, ihre Rechte innerhalb der EU wahrzunehmen. Hervorgegangen ist der Gesetzentwurf aus der Initiative des Europäischen Parlaments, das mit der Richtlinie (EU) 2017/828 die Mitspracherechte der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften verbessern will. Die wesentlichen Bestandteile für Intermediäre sind zum 3. September 2020 in Kraft getreten. Dies ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, die die Mindestanforderungen zur Identifikation und Information von Aktionären enthält (siehe Abbildung).

ARUG II Fahrplan
Der ARUG II Fahrplan: Am 3. September 2020 treten wesentliche Bestandteile der neuen Regulierung in Kraft.

Besonders kom­plex wur­de dies da­durch, dass viel mehr Un­ter­neh­mens­er­eig­nis­se im Kern­ban­ken­sys­tem hin­ter­legt wer­den muss­ten. Die be­ste­hen­de Lö­sung sah im Be­reich der Un­ter­neh­mens­er­eig­nis­se ei­ne Ak­tua­li­sie­rung pro Tag so­wie die ent­spre­chen­de Kom­mu­ni­ka­ti­on an den Kun­den vor. Haupt­ver­samm­lun­gen, bei de­nen ei­ne Be­nach­rich­ti­gung und ei­ne Stimm­rechts­be­an­tra­gung um­ge­setzt war, wa­ren in der bis­he­ri­gen Lö­sung nur von deut­schen Un­ter­neh­men vor­ge­se­hen. Er­gänzt wur­den nun auch Ein­be­ru­fun­gen von Haupt­ver­samm­lun­gen aus an­de­ren in der EU an­säs­si­gen Un­ter­neh­men, bei de­nen Ak­tio­nä­re ih­re Rech­te aus­üben kön­nen. Ne­ben der Ein­be­ru­fung der Haupt­ver­samm­lung, ih­rer Ak­tua­li­sie­rung und An­nul­lie­rung wur­de auch der Be­reich der Ka­pi­tal­maß­nah­men für ei­ne un­ter­tä­gi­ge – auch mehr­ma­li­ge – Ak­tua­li­sie­rung er­wei­tert und eben­so die dar­aus un­ter­tä­gig ab­zu­lei­ten­den In­for­ma­ti­ons­pflicht an die Ak­tio­nä­re. Da­zu zäh­len et­wa die Ge­winn­aus­schüt­tung, aber auch Um­tausch-, Be­zugs-, Ein­zie­hungs- und Zeich­nungs­rech­te so­wie Wahl­rech­te bei Di­vi­den­den. Die­se neu­en Fel­der galt es in den Da­ten­ban­ken zu im­ple­men­tie­ren, ent­spre­chen­de Schnitt­stel­len zu den Dienst­leis­tern wie WM Da­ten­ser­vice Frank­furt – in die­sem Fall WM SRD II – zu eta­blie­ren und pas­sen­de Da­ten­for­ma­te ab­zu­stim­men – in die­sem Fall ED­DY XML.

Dazu ha­ben wir die Ver­wal­tung der Haupt­ver­samm­lun­gen neu auf­ge­setzt. Hier wur­de der ge­sam­te Pro­zess mit den Ta­ges­ord­nungs­punk­ten aus der Ein­la­dung, den Rück­läu­fen der Aus­übun­gen der Kun­den zu den ein­zel­nen Ta­ges­ord­nungs­punk­ten so­wie die Wei­ter­ga­be der ge­sam­mel­ten Rück­mel­dun­gen zur Stimm­rechts­aus­übung auf der Haupt­ver­samm­lung auf­ge­nom­men. Sol­che Pro­zes­se wa­ren bis­her in Tei­len noch an ma­nu­el­le Ab­läu­fe ge­kop­pelt und konn­ten nun wei­ter au­to­ma­ti­siert werden.

Zudem ist auch die Offenlegung der Aktionäre von der taggleichen Weiterleitung betroffen. Solch ein Prozess war bisher nur in sehr eingeschränkter Form im Rahmen der Meldung an das Aktionärsregister im Bankensektor implementiert.

2. Neues Datenformat MX-Daten

Die neuen Datenformate haben anders als ihre Vorgänger unbegrenzte Zeichenlängen. Das machte eine Umstellung aller Datenbanken und das Aufbauen neuer Schnittstellen zu den Intermediären erforderlich.”

Im neuen ARUG II-Release sind nun WM Datenservice und SWIFT angebunden. Im Projektverlauf zeigte sich, dass Testdaten der angebundenen Intermediäre erst sehr spät und teilweise noch gar nicht zur Verfügung standen. So mussten wir lange Zeit mit Annahmen arbeiten, die erst kurz vor dem Go-Live getestet werden konnten. Doch dank guter Vorbereitung konnten dann auch die realen Daten reibungslos verarbeitet werden.

Neben der bisherigen Initialisierung des GD107A (Kennzeichnung ARUG Relevanz im WP Stamm) wurden auch XML-Daten mit vereinzelten HD-Feldern bereitgestellt. Auch die Übermittlung von SWIFT-Nachrichten konnte durch den Produktionseinsatz zwischenzeitlich einmalig in der kompletten Prozesskette durchgeführt werden. SWIFT hat ab dem 5. Oktober begonnen, die Aktionärsoffenlegungsanfragen in ARUG-konformen MX-Nachrichten zu übermitteln – dadurch erwarten wir uns auch noch eine deutliche Erhöhung des Automatisierungsgrades. Allerdings wird die vom WM Datenservice zur Verfügung gestellte Datenübertragung WM-EDDY im XML-Format noch nicht flächendeckend genutzt. In der Praxis zeigt sich, dass einige Ereignisse noch im alten MT Format von den Intermediären geliefert werden. Diese werden in den Banken entgegengenommen und dann manuell erfasst. Die Banken müssen nun die Automatisierung der Abfragen unter enormem Zeitdruck realisieren.

Zudem ist die EU-Richtlinie nicht in allen Ländern vollständig umgesetzt. Italien, Rumänien und Spanien etwa werden vorerst die Daten nicht im MX-Format nach ISO20022 liefern, sondern noch im alten MT-Format. Das bedeutet, dass alle dort ansässigen Gesellschaften und Intermediäre ihre Nachrichten ebenfalls in diesem Format weiterleiten.”

In der nächsten Projektstufe, die bereits gestartet ist, werden alle Beteiligten klären müssen, wie sie mit den unterschiedlichen Nachrichtenformaten umgehen und welche Automatisierungen sich anbieten.

3. Corona sorgt für Verzögerungen

Eigentlich sollten bereits im November 2021 die Nachrichtenformate zwischen Korrespondenzbanken und im TARGET2 System (T2/T2S) durch das neue ISO 20022-Format ersetzt werden. So sahen es die Pläne von SWIFT und der EZB vor. Der internationale Standard unterstützt die XML-basierten Formate (MX-Nachrichten), die um einiges flexibler sind als bestehende Nachrichtenformate auf MT-Basis und bietet somit erhebliche Vorteile im Bereich der Prozessverarbeitung. Doch aufgrund der Corona-Pandemie wurden diese Termine um ein Jahr auf den November 2022 verschoben. Das hat auch Auswirkungen auf die weitere ARUG II-Release-Planung. Denn nun müssen bei der Umstellung der Datenbanken auf das neue MX-Datenformat auch die Verzögerungen aus den Zahlungsverkehrs-Projekten mit einbezogen und berücksichtigt werden.

Die Ruhe vor dem Sturm

Autor Autor Dieter Heidrich, Die Software Peter Fitzon
Dieter Heidrich ist seit 2012 Prokurist von Die Software Peter Fitzon (Website) und verantwortet den Bereich Produktmanagement und ist Geschäftsführer der Tochtergesellschaft ‚Die Software FS Financial Services‘. Der gelernte Bankkaufmann und Bankfachwirt startete nach seiner Ausbildung zum Softwareentwickler bei der Commerzbank AG, Frankfurt im Jahr 1988 bei Die Software.

Es hat sich in der ers­ten Pro­jekt­pha­se be­währt, dass wir als Ban­ken­soft­ware-Her­stel­ler früh­zei­tig mit un­se­ren Kun­den die An­for­de­run­gen er­mit­telt und wei­te­re In­ter­me­diä­re ein­ge­bun­den ha­ben. Für den lau­fen­den Be­trieb er­weist es sich als Glücks­fall, dass sich die An­zahl der An­fra­gen ak­tu­ell noch im sehr nied­ri­gen Be­reich be­wegt. Vor al­lem dort, wo In­for­ma­tio­nen im al­ten Da­ten­for­mat an­kom­men, be­deu­tet dies noch viel Handarbeit.

Das ist aus un­se­rer Sicht je­doch nur die Ru­he vor dem Sturm. Wir er­war­ten im ers­ten Halb­jahr 2021 ei­ne mas­si­ve Stei­ge­rung des Da­ten­auf­kom­mens rund um die Haupt­ver­samm­lun­gen. Den grö­ß­ten An­teil da­bei wer­den die An­fra­gen der Emit­ten­ten zur Of­fen­le­gung der Ak­tio­nä­re im Vor­feld ha­ben. Des­halb nut­zen wir ak­tu­ell die Zeit in­ten­siv zur wei­te­ren Au­to­ma­ti­sie­rung und zur Um­set­zung der nächs­ten Projektschritte.

Das Da­ten­vo­lu­men wird auch des­halb mas­siv stei­gen, weil sich die Zahl der Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten, mit de­nen kom­mu­ni­ziert wer­den muss, in et­wa ver­zehn­facht. Zu den an der Deut­schen Bör­se ge­lis­te­ten rund 450 Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten kom­men nun rund 4.500 wei­te­re Ge­sell­schaf­ten in der EU hin­zu. Das wird ei­nen enor­men An­stieg der Da­ten­men­ge rund um Of­fen­le­gungs­an­fra­gen und Un­ter­neh­mens­er­eig­nis­se in ei­nem kur­zen Zeit­raum zur Fol­ge ha­ben. Ei­ne be­son­de­re Her­aus­for­de­rung wird auch die Ab­stim­mung mit den Ak­tio­nä­ren. Hat­ten sie vor­her 30 Ta­ge Zeit, auf An­fra­gen zu re­agie­ren, wer­den jetzt auch von Ih­nen tag­g­lei­che Rück­mel­dun­gen er­war­tet. Das ist im in­sti­tu­tio­nel­len Be­reich mög­lich, aber bei Pri­vat­kun­den kaum mach­bar. Wir über­for­dern da­mit ins­be­son­de­re die Kun­den, die kein On­line-Ban­king nut­zen. Hier kommt noch ein gro­ßer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­auf­wand auf die Ban­ken zu.Diester Heidrich, Die Software Peter Fitzon

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