Die Steinzeit hat ein Ende: Nachweiserbringung für KRITIS jetzt digital möglich

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Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mindestens alle zwei Jahre nachweisen, dass IT-Systeme, Komponenten und Prozesse, die für den Betrieb elementar sind, nach dem Stand der Technik abgesichert sind. Bisher mussten hierfür physische Dokumente eingereicht werden

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