Concardis Tab and Go: Ohne Betragslimit bei Lastschrift dank Mehrfachmandat
Die Einrichtungsarbeiten für den Launch des neuen Dienstes laufen bereits. Aktuell wird laut Mitteilung von Concardis das Mehrfachmandat bei angeschlossenen Händlern mit CLV+ unterschiedlichster Branchen wie Supermärkte, Mode- oder Einrichtungshäusern durch Concardis aufgeschaltet. Zusätzliche oder alternative Hardware oder auf vertraglicher Seite ein weiterer Akzeptanzvertrag sind hierfür nicht erforderlich.
Wir haben eine sehr hohe Nachfrage nach dieser Lösung, weil sie den Bezahlvorgang für Verbraucher und Handel beschleunigt und weiter vereinfacht.“
Christian Jung, Director Product Management bei Concardis
Zahlungsgarantie: Kein Risiko für Händler und Verbraucher
„Das Lastschriftverfahren ist wegen der umständlichen Unterschrift laut EHI-Auswertung zunehmend in den Hintergrund gerückt, obwohl es für den Handel günstiger und ebenso sicher ist wie andere Zahlungsmethoden“, erklärt Jung und ergänzt:
Durch das Mehrfachmandat für das elektronische Bezahlen im stationären Ladengeschäft für unsere Lösung sehen wir hier eine klare Trendumkehr. Das ist die Zukunft für das Bezahlen im stationären Handel.“
Christian Jung, Director Product Management bei Concardis
Er sieht das CLV+ Mehrfachmandat als die Remember-Me-Funktion für den POS und beschreibt es als stärkend für die Kundenbindung, komfortabel den Kassiervorgang signifikant beschleunigend.
Kontaktlose Zahlungen können damit als Lastschrift durchgeführt werden, wobei der Händler das Limit für die Höhe pro Umsatz selbst festlegen kann. Das mache das Mehrfachmandat auch für Branchen mit hohen Durchschnittsumsätzen wie Autowerkstätten, Fahrradhändler oder Juweliere relevant. Allerdings dürfte das Risiko ja für die Beteiligten mit der Erhöhung des Limits steigen – das Unternehmen macht keine Angabe, wie man mit dem signifikant unterschiedlichen Risiko umgeht.
Für das Mehrfachmandat unterzeichnet der Kunde beim ersten Kauf im Geschäft eine Einzugsermächtigung für künftige Käufe im gleichen Laden. In Zukunft muss der Käufer dann in der Regel bei Zahlungen mit der gleichen Debitkarte weder eine PIN noch eine Unterschrift eingeben. Missbrauch ist dennoch nach Angaben von Concardis praktisch ausgeschlossen, denn im Hintergrund läuft auch bei diesem Verfahren die Concardis Risikosteuerung und prüft unter anderem das Ausfallrisiko.
Wird dieses aufgrund von Mustern und Auffälligkeiten als hoch eingestuft, wird zur Authentifizierung die PIN abgefragt. Und für den Endkunden gibt es ebenfalls kein Risiko, denn sollte die Karte gestohlen und für den Einkauf in einem der legitimierten Märkte genutzt werden, kann der Kunde Widerspruch bei seiner Bank einlegen – ob diese Kulanz der Banken dann allerdings angesichts des Risikos bestehen bleibt, dürfte abzuwarten sein. In jedem Fall hat der Händler eine Zahlungsgarantie durch Concardis und bekommt sein Geld.
Zunehmende Nachfrage bei kontaktlosem Bezahlen seit Pandemiebeginn
Kontaktloses Bezahlen ist seit dem Beginn der Corona-Krise auf ein Rekordhoch gestiegen und liegt auch zwei Jahre nach Pandemiebeginn bei einem Anteil von über 80 Prozent bei bargeldlosen Zahlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wie die Auswertung angeschlossener Händler von Concardis (und zahlreiche andere Erhebungen der letzten Zeit) zeigt.tw
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