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ARCHIV21. Februar 2022

Documentchain: Blockchain und Datenschutz schließen sich nicht gegenseitig aus

Documentchain
Documentchain

Datenschutz ist ein zentrales Thema bei Unternehmen, wenn es um die Realisierung von Blockchain-Projekten geht. Das Problem: die Blockchain war nie als Datenschutztechnologie gedacht, ganz im Gegenteil: sie soll maximale Transparenz ermöglichen und Daten unveränderlich dauerhaft speichern. DSGVO-konform ist das in vielen Fällen nicht. Documentchain soll das Problem jetzt lösen.

Laut den Entwicklern könne man die Blockchain durchaus so einsetzen, dass diese sogar dabei hilft, Datenschutz in der betrieblichen Praxis umzusetzen. Bei der Documentchain (Website) handele es sich um eine speziell für das Dokumentenmanagement entwickelte dezentrale Blockchain. Diese biete Anwendern die Möglichkeit, eindeutige Hashwerte einer Dokumentdatei gemeinsam mit einem Zeitstempel in der verteilten Datenbank dauerhaft zu hinterlegen und später mit dem Originaldokument abzugleichen.

DSGVO macht mal wieder Schwierigkeiten

Documentchain

Die sichere Aufbewahrung von Daten, ihre fristgerechte vollständige Löschung und die Wahrung von Betroffenenrechten, vor allem das Recht auf Datenlöschung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), stellt viele Unternehmen noch immer vor Herausforderungen. Laut Harald Krekeler, Entwickler der Lösung, könnten diese Anforderungen durchaus in einer praxistauglichen Blockchain-Anwendung umgesetzt werden.

Bei der Blockchain handelt es sich bekanntlich um eine Datenbank, deren Datensätze (Blöcke) kryptografisch miteinander verkettet und mit Zeitstempel versehen sind. Daten werden hier nicht im Klartext gespeichert, sondern nur Hashwerte, also kryptografische Zahlenfolgen. Die originalen Daten verbleiben bei den Anwendern. Genau hier könnten die Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Blockchain datenschutzrechtlich genutzt werden. Denn die auf der Blockchain hinterlegten Daten ließen eigentlich keinen Rückschluss auf den Inhalt des abgesicherten Dokuments zu. Nur wer das Dokument besitzt, kann dieses den Hashwerten auf der Blockchain zuordnen. Hinterlegt man ein Dokument auf der Blockchain, so ist nur öffentlich einsehbar, wer der rechtmäßige Eigentümer der Daten ist. Die Daten an sich bleiben geschützt.

Anwendungsfall Unternehmensalltag

Im Unternehmensalltag müssen laut Anbieter eine ganze Reihe wichtiger Dokumente rechtssicher aufbewahrt und die Integrität sowie Authentizität dieser Unterlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist hin gewahrt werden. Hier kommt die Documentchain ins Spiel:

Belege, Verträge, Urkunden, Patente oder auch nur vielversprechende Ideen, die heute erstellt oder abgeschlossen werden, könnten datenschutzkonform auf dem Rechner des Anwenders verbleiben. Nur er könne diese einsehen und nach Anforderungen der DSGVO löschen.

Lediglich der Datei-Hash, welcher ein Dokument eindeutig identifiziert, aber keinen Rückschluss auf dessen Inhalt zulässt, wird in einem Datenblock der dezentralen Documentchain gesichert.”

Wird die originale Datei nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht, verbleibe nur noch ein verwaister Hashwert in der Documentchain.

Documentchain
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Um Documentchain nutzen zu können, werde die quelloffene Wallet-Software „DMS Core“ für Windows, Linux und macOS oder der Zugriff auf einen Web-Dienst, wie beispielsweise api.documentchain.org, benötigt. Die Documentchain könne als technische Basis für eine manipulationssichere Dokumentenrevision in einer bereits vorhandenen Archivierungssoftware oder für einen Rechteschutz-Service in einer vorhandenen Buchhaltungs- oder Projektverwaltungssoftware eingebunden werden. So seien professionelle Dokumentenmanagement-Lösungen und Webdienste beispielsweise in der Lage, mittels API mit dem Wallet zu kommunizieren und Dokumenteninformationen in der dezentralen Blockchain zu hinterlegen.ft

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