eIDAS 2
In Zukunft fallen Vertrauensdienste (Trust Service Provider) laut der NIS2-Richtlinie auch unter die kritischen Infrastrukturen. Allerdings sind die Anbieter bereits durch eIDAS reguliert
In Zukunft fallen Vertrauensdienste (Trust Service Provider) laut der NIS2-Richtlinie auch unter die kritischen Infrastrukturen. Allerdings sind die Anbieter bereits durch eIDAS reguliert
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