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ARCHIV29. Juni 2021

Erste Erlaubnis der BaFin zum Kryptoverwahrgeschäft geht an Coinbase

Seit Januar 2020 wird das Kryptoverwahrgeschäft im Kreditwesengesetz reguliert. Rund 18 Monate später erteilt die Aufsichtsbehörde erstmals eine entsprechende Erlaubnis. Coinbase sieht darin einen Meilenstein für das eigene Geschäft.

Coinbase darf künftig nicht nur Krypto-Werte vertreiben, sondern auch verwahren – unter Aufsicht der BaFin. <Q>Coinbase
Coinbase darf künftig nicht nur Krypto-Werte vertreiben, sondern auch verwahren – unter Aufsicht der BaFin. Coinbase

 

Die deutsche Tochtergesellschaft der globalen Krypto-Plattform Coinbase darf ab sofort Kryptoverwahrgeschäft und den Eigenhandel – beschränkt auf Kryptowerte und Rechnungseinheiten – in Deutschland anbieten. Eine entsprechende Lizenz gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG hat die BaFin nun erstmals vergeben. Nach Angaben des Unternehmens ist diese Regulierung sogar die erste in ganz Europa.

Grenzen der Aufsicht

Für die BaFin ist das Kryptoverwahrgeschäft eine neue Finanzdienstleistung, die mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie ins deutsche Recht übernommen wurde. Um den daraus entstehenden Anforderungen gerecht zu werden, habe man nach dem Inkrafttreten des Gesetzes umgehend ein interdisziplinäres, geschäftsbereichs- und referatsübergreifendes Team zusammengestellt, das sich mit den komplexen Fragen rund um das Kryptoverwahrgeschäft befasst, teilte die Aufsichtsbehörde mit.

Sie stellt zugleich klar, dass sie lediglich den Dienstleister, nicht aber seine Produkte beaufsichtigt. Kryptowerte oder Rechnungseinheiten seien nicht Teil der BaFin-Aufsicht. Kunden müssten sich also bewusst sein, dass diese Produkte mit Risiken verbunden sind, entsprechende Warnungen bleiben uneingeschränkt gültig.

Investitionen in Services

Sascha Rangoonwala, Country Manager Germany bei der Krypto-Plattform, begrüßt die Möglichkeit, den Kunden in Deutschland nun Krypto-Services in einem sicheren und regulierten Umfeld anbieten zu können. Nun wolle man dazu beitragen, dass die Nutzung von Krypto-Währungen in Deutschland wächst.

Wie das Unternehmen mitteilt, werden alle von Coinbase Germany (Website) angebotenen Dienstleistungen der Aufsicht der BaFin unterliegen. Die lizenzierte deutsche Tochtergesellschaft nutzt weiterhin die weltweite Coinbase-Infrastruktur. Darüber hinaus wird ein lokaler deutscher Service angeboten, dazu soll das deutsche Kundensupport-Team aufgestockt werden. Außerdem kommen hierzulande neue Produkte an den Start. „Alles unter der Aufsicht der BaFin, einer führenden europäischen Regulierungsbehörde“, so Coinbase.

<Q>Coinbase
Coinbase

Die Lizenzen in Deutschland sind auch ein wichtiger Meilenstein für Coinbase: Sie unterstreichen unsere Mission, weltweit eine Vorreiterrolle bei der Vergrößerung der wirtschaftlichen Freiheit einzunehmen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf unserer internationalen Reise und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden aus der ganzen Welt.“

Marcus Hughes, Managing Director für Coinbase in Europa

Die Erteilung der Lizenzen sei der Höhepunkt monatelanger harter Arbeit des Coinbase-Teams in enger Zusammenarbeit mit der BaFin, betonte Hughes. hj

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