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ZAHLUNGSVERKEHR5. Juli 2022

EU holt Krypto-Transaktionen aus der Anonymität

Transparente Transaktionen mit Kryptowährungen hat sich die EU auf die Fahnen geschrieben. Einen entsprechenden Beschluss haben nun EU-Parlament und -Rat vereinbart. Anonyme Wallets und eine Bagatell-Grenze sind eigentlich vom Tisch – aber eigentlich auch wieder nicht.

In der EU haben sich die verschiedenen Instanzen auf eine weitgehende Krypto-Regulierung geeinigt. <q>bitcoin-schweiz / Pixabay</q>
In der EU haben sich die verschiedenen Instanzen auf eine weitgehende Krypto-Regulierung geeinigt. bitcoin-schweiz / Pixabay

 

Wieder einmal bedurfte es langer und harter Verhandlungen zwischen den Vertretern des EU-Parlamentes, der Mitgliedsländer und der EU-Kommission, bis sich ein Kompromiss in Bezug auf die Regulierung von Kryptowährungen finden ließ. Der jüngste Anlass war die Frage nach anonymen Zahlvorgängen. Die sind nun vom Tisch – aber nicht ganz, wie sich aus der Zusammenfassung der Beschlüsse ergibt.

Auch für Kryptowährungen gilt demnach künftig eine Verordnung zu Transfer of Funds Regulation (TFR), die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern soll. Sie ähnelt dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC) in traditionellen Finanzgeschäften.

Reiseregeln für Kundeninformationen

Die erwünschte Transparenz über Sender und Empfänger einer Krypto-Transaktion soll mit der Einführung einer „Travel Rule“ (Reiseregel) hergestellt werden. Diese besagt, dass Krypto-Serviceprovider (Crypto Assets Service Providers, CASP) alle Angaben über den Auftraggeber erheben und übermitteln müssen, zudem diese Daten auch bei weiteren Transaktionen ebenfalls übermittelt werden, diese also gemeinsam mit den Krypto-Werten „reisen“. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Kryptowerte übertragen werden.

Bereits bevor die Krypto-Zahlung ausgeführt wird, müssen Krypto-Dienstleister wie beispielsweise Krypto-Börsen überprüfen, ob die Zahlungsquelle „restriktiven Maßnahmen“ unterliegt, wie zum Beispiel die Sanktionen gegen russische Oligarchen und Politiker. Ebenso müssen sie überprüfen, ob der Transfer der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung dient.

Anbieter, die sich dieser Auflagen nicht fügen, werden in einem Register für „nicht konforme und unüberwachte Anbieter von Krypto-Assets“ erfasst. Sie dürfen nicht mehr mit EU-Krypto-Anbietern handeln.

Kein Verbot von „Unhosted Wallets“

Im Rahmen des Versuchs, die Anonymität von Krypto-Transaktionen zu durchbrechen, war auch immer wieder ein Verbot von „unhosted Wallets“ gefordert worden, also von Wallets, die nicht bei einem Krypto-Dienstleister liegen, sondern privat gelagert werden. Ein solches Verbot wird nicht kommen. Die Krypto-Branche nahm es mit Erleichterung auf, denn sie hatte befürchtet, dass damit dem gesamten europäischen Zweig der dezentralen Finanzen (DeFi) der Boden entzogen würde.

Stattdessen wird mit besonderen Regelungen versucht, diesen Teil des Marktes ebenfalls zu regulieren. So sind die Krypto-Dienstleister verpflichtet, bei Transaktionen im Wert von mehr als 1.000 Euro zu überprüfen, ob die Wallet tatsächlich ihrem Kunden gehört. Somit gilt für diesen Fall auch die lange umstrittene Bagatellgrenze, die für „hosted Wallets“ nicht eingeführt wurde – für diese müssen ab dem ersten Euro sämtliche Anforderungen erfüllt werden. Auch für Krypto-Transaktionen mit Wallets dritter Personen sind eigene Regelungen vorgesehen, die die Transparenz verbessern sollen.

Umsetzung dauert

Die entsprechenden Beschlüsse von Rat und Parlament müssen nach dem nun erreichten Kompromiss erst noch formell gefasst werden. Die Gültigkeit der Regelungen werde dem Projekt MiCA (Markets in Crytpo-Assets) angepasst, das würde bedeuten, dass sie erst Ende 2023 in Kraft treten.

Immerhin konnten auch bei MiCA die letzten Streitpunkte ausgeräumt werden. So sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets der Verbraucher zu erfüllen, und sie müssen haften, wenn sie Kryptowerte von Anlegern verlieren. Darüber hinaus verlangt MiCA, dass sie eine Erklärung mit Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck vorlegen. Um dies zu gewährleisten, müssen alle Krypto-Anbieter eine Zulassung beantragen, um in der EU tätig werden zu dürfen. Lediglich der Handel mit NFTs ist derzeit von diesen Regelungen ausgenommen.

Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität, hatte den Kompromiss für den Europäischen Rat verhandelt. Dabei habe sich gezeigt, dass eine EU-weite Regulierung von Krypto-Transaktionen dringend erforderlich sei.

<Q>EU-Rat
EU-Rat

Die MiCA wird die Europäerinnen und Europäer, die in diese Vermögenswerte investiert haben, besser schützen, den Missbrauch von Kryptowerten verhindern und dabei innovationsfreundlich sein, damit die EU diesbezüglich nicht an Attraktivität verliert. Die wegweisende Verordnung wird dem Wilden Westen, der bei Kryptowerten herrscht, ein Ende setzen und die Rolle der EU als Normgeber in digitalen Fragen festigen.“

Bruno Le Maire, Digitalminister Frankreich hj

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