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Der Teufel steckt im Detail – BaFin äußert sich zur Erlaubnispflicht von NFTs

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Die BaFin hat am 08.03.2023 ein Statement zur aufsichtsrechtlichen Einordnung von NFTs (Non-Fungible-Token) veröffentlicht. Entsprechend ihres bisherigen Ansatzes zur Regulierung von Krypto-Token stellt die BaFin auch hier auf eine Einzelfallprüfung ab und führt keine pauschale Betrachtung durch

 
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https://itfm.link/151603
 
 

 

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