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STUDIEN & UMFRAGEN12. September 2022

Nur zehn Prozent der Ladesäulen für E-Autos in Europa unterstützen Kartenzahlung

<q>Mitya Stepanov / Bigstock

Das einfache und gewohnte Bezahlen per Kredit- oder Debitkarte ist beim Laden der E-Autos gerade einmal in jedem zehnten Fall möglich, wie eine neue Studie von Kantar im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme (IDZ) zeigt. Das Auftanken des E-Autos wird damit zu einer reichlich gläsernen Geschichte und ermöglicht Betreibern solcher Systeme das übermäßige Sammeln von Daten. Die Studie hat europaweit aufgezeigt, dass das Bezahlen über gängige Karten bislang gerade mal in jedem zehnten Fall möglich ist.

Stromtanken gestaltet sich in Europa schwieriger als nötig. Denn in mehr als 9 von 10 Fällen ist das einfache Zahlen mit der eigenen Debit- oder Kreditkarte an E-Ladesäulen nicht möglich. Doch mehr als zwei Drittel zukünftiger E-Autofahrer in ausgewählten europäischen Ländern möchten den getankten Strom am liebsten spontan und ohne Datenerfassung mit der eigenen Bankkarte bezahlen.

In der Praxis kommen die Verbraucher an öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen in Europa jedoch nicht um die Benutzung eines sogenannten geschlossenen Bezahlsystems herum, zum Beispiel mit betreibereigenen Ladekarten, Apps oder Webseiten mit vorheriger Registrierung. Spontanes Stromtanken ist dagegen in vielen europäischen Ländern unmöglich oder zumindest kundenunfreundlich gelöst. Vielerorts gestaltet sich der Bezahlvorgang kompliziert und birgt diverse Hindernisse.

Gemeinsam mit weiteren Akteuren fordert die IDZ daher eine verbraucherfreundliche Lösung auf europäischer Ebene. Die Verbraucher müssten sich beim Stromtanken auf eine ebenso gut ausgebaute Ladeinfrastruktur mit gängigen Bezahlmöglichkeiten verlassen können, wie sie es vom Tankstellennetz oder auch vom ganz normalen Einkauf an der Ladenkasse kennen – immer wenn der Akkustand es erfordert, ohne zu suchen, diese vorab zu reservieren oder Umwege zu fahren.

Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme, die sich für die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), insbesondere der Girocard, bei Händlern und Kunden einsetzt, verfolgt hierbei natürlich auch deutsche Interessen. Denn in vielen Fällen sind die geschlossenen Systeme bestenfalls international ausgerichtet und präferieren eher die internationalen Digitalkonzerne der Payment-Anbieter von Visa und Mastercard bis hin zu Paypal oder Hersteller-spezifische Lösungen – eher seltener dagegen die Girocard oder Giropay.

Nur wenige spontan nutzbare Lösungen beim Laden des E-Autos

Die Auswertung der angebotenen Bezahlmöglichkeiten von 61 Ladesäulenbetreibern mit insgesamt knapp 30.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen in zwölf europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Italien, Frankreich, Österreich, Schweden, Portugal, Spanien, Polen, Slowenien, Tschechien sowie Griechenland) zeichnete ein eher kundenunfreundliches Bild. Untersucht wurden sowohl Angebote im städtischen (40) als auch im ländlichen Umfeld (21).

55 Ladesäulenbetreiber setzen lediglich auf geschlossene Bezahlmethoden wie zum Beispiel betreibereigene Ladekarten, Apps oder Webseiten mit vorheriger Registrierung. Um eine Ladekarte zu erhalten, muss in der Regel ein Vertrag beim Ladesäulenbetreiber abgeschlossen werden.

Von den 59 Ladesäulenbetreibern, die das Bezahlen mittels betreibereigener Ladekarte oder der eines Roamingpartners anbieten, statten gerade einmal 32 Anbieter ihre Ladesäulen zusätzlich mit einem statischen QR-Code aus, welcher das Smartphone auf eine Webseite führt und eine Zahlung erst nach Eingabe der eigenen Zahlungsdaten ermöglicht. Doch dieser vermeintlich gut gemeinte Service kann betrugsanfällig sein, da QR-Codes mit einem falschen QR-Code überklebt werden könnten. Es wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis Betrüger so über eine Weiterleitung auf eine gefälschte Webseite sensible Daten oder gar die Zahlungen selbst abfangen.

Oftmals nur in der Landessprache und mit Internetverbindung

50 Ladesäulenbetreiber haben zudem eine eigene Lade-App im Repertoire, die zum Starten des Lade- und Bezahlvorganges aber teilweise ebenfalls eine Registrierung bzw. einen entsprechenden Login voraussetzt. Ob über eine App oder eine Webseite, beide Bezahlvorgänge sind kompliziert und für Verbraucher mit Aufwand und Hürden verbunden. Denn die Nutzer brauchen zumeist ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung.

Außerdem fiel der Marktforschung auf, dass die angebotenen Apps oder Webseiten lediglich in der Landessprache und nur selten auf Englisch zur Verfügung stehen, sodass der Zugang für Kunden weiter erschwert wird. Zudem wurde deutlich, dass in den allermeisten Fällen der Preis pro Kilowatt-Stunde oder Ladevorgang beim Bezahlen mit der Debit- oder Kreditkarte über Apps oder Webseiten deutlich teurer ist als beim Stromtanken mit der betreibereigenen Ladekarte. Spontanes Laden wird so für E-Autofahrer besonders unattraktiv.

Lediglich an sechs der untersuchten E-Ladesäulen – zwei in Frankreich sowie je eine in Deutschland, Österreich, Schweden und Polen – war eine spontane Bezahlung mit einer Debit- oder Kreditkarte durch Stecken oder kontaktlos über ein Kartenterminal möglich.

Die Ergebnisse der Erhebung unterstreichen die bekannten Forderungen, die von mehreren Akteuren wie auch dem ADAC und Bankenverbänden getragen werden. Europaweit einheitliche und einfache Bezahlmethoden werden dabei als entscheidender Beitrag für die Akzeptanz der E-Mobilität gesehen – für eine breite Akzeptanz der E-Mobilität in der Gesellschaft seien, so die Vertreter der Initiative,  einheitliche, verständliche und vor allem leicht handhabbare Bezahllösungen an E-Ladesäulen notwendig.

Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme setzt sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) dafür ein, spontanes Bezahlen mit Debit- und Kreditkarte über ein Bezahlterminal als Mindeststandard an E-Ladesäulen in ganz Europa festzuschreiben. Der Europäische Gesetzgeber solle spontanes Bezahlen mit Debit- und Kreditkarte über ein Terminal als Mindeststandard an allen E-Ladesäulen in ganz Europa festschreiben.

Deutsche Ladesäulenverordnung reicht nicht aus

Die Novellierung der Ladesäulenverordnung vom Mai 2021 sieht übrigens durchaus vor, dass Ladesäulenbetreiber in Zukunft mindestens eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit mittels gängiger Debit- oder Kreditkarte anbieten müssen. Doch die Regelung gilt nur für Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden und sie verhindert ja nicht, dass auch weiterhin diese geschlossenen Systeme zum Einsatz kommen.

Einen Schritt weiter gehen freilich die M2M-Payment-Lösungen – für diese zwischen Auto und Ladesäule automatisiert erfolgenden Bezahlvorgänge sind dann endgültig Verträge erforderlich. Doch dabei lassen sich ebenfalls Privatsphärelösungen mitdenken, wenn etwa nur noch die Zahlungsauslösung Token-basiert erfolgt. tw

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