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STRATEGIE17. August 2021

Neue Vorschriften zur Geldwäsche: Das Aus für Proof of Stake-Blockchains?

Experte für Proof of Stake-Blockchains: Dr. Alexander Schmid, CMS Deutschland
Dr. Alexander Schmid, CMS Deutschland

Anonyme Krypto-Wallets sind der EU-Kommission ein Dorn im Auge und sollen bis 2024 verboten werden. Geldwäsche und Terrorismus soll dadurch unterbunden werden. Was zunächst vernünftig klingt, könnte zu einem faktischen Verbot von Software- und Hardware-Wallets führen. Nicht zuletzt könnte dies insbesondere die Funktionsfähigkeit von Proof of Stake-Blockchains reduzieren.

von Dr. Alexander Schmid, von der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland

Kryptowährungen, wie Bitcoin und Ethereum, basieren auf der Blockchain-Technologie. Blockchains sind nichts anderes als eine ständig erweiterte Liste an Datensätzen („Blöcke“), bei der jeder neue Block (bei Bitcoin: alle zehn Minuten) mathematisch-kryptografisch mit früheren Blöcken verbunden wird. Hierdurch findet eine Validierung früherer Transaktionen statt (Ziel: hohe Manipulationsfestigkeit). Diese Blockgenerierung erfolgt durch tausende und hunderttausende sogenannte Miner. Damit entsteht auch ein besonders hoher Grad an Dezentralität (Ziel: Ausfallsicherheit / Datenverfügbarkeit). Neben Kryptowährungen können auf Blockchains auch sogenannte Smart Contracts betrieben werden und sogenannte Decentralized Finance (DeFi)-Anwendungen, beispielsweise der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung ohne Einsatz von Intermediären.

Bei sogenannten Proof of Work-Blockchains (beispielsweise Bitcoin) müssen Miner zur Erzeugung neuer Blöcke Rechenleistung zur Verfügung stellen.”

Dies steht bereits seit längerer Zeit unter Kritik und hat zuletzt dazu geführt, dass verschiedene Unternehmen ihre Bereitschaft, Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren, wieder überdacht haben. Die meisten neueren Blockchains setzen daher mittlerweile auf sogenannte Proof of Stake-Blockchains (beispielsweise Cardano, Ethereum 2.0, und viele mehr), bei der nicht Rechenleistung über das Zustandekommen neuer Blöcke entscheidet, sondern die Stimmrechte einzelner Teilnehmer: je mehr „Coins“ ein Teilnehmer hat, desto mehr Abstimmungsmacht hat dieser und erhält als Gegenleistung weitere Coins.

Besonders verbreitet sind dabei sogenannte Delegated Proof of Stake (DPoS)-Blockchains, bei denen nicht jeder einzelne Teilnehmer selbst Transaktionen bestätigt, sondern die Stimmrechte an sogenannte Validatoren vergeben werden und dadurch sogenannte Staking Pools gebildet werden.”

Staking Pools verfügen innerhalb der jeweiligen Blockchain über viel Entscheidungsmacht, da diese über die Bestätigung neuer Transaktionen entscheiden.

Krypto-Wallets als Speicher von Private- und Public Keys

Jeder Teilnehmer an einer Blockchain verfügt über ein eindeutiges Schlüsselpaar, bestehend aus einem „privaten Schlüssel“ und einem „öffentlichen Schlüssel“, der in einer digitalen Brieftasche (Wallet) gespeichert ist. Während der öffentliche Schlüssel die jeweilige Wallet adressiert („Wallet-Adresse“) und zum Empfang von Kryptowährungen verwendet wird, dient der private Schlüssel dazu, Zahlungen von der Wallet an andere Teilnehmer/Wallets vorzunehmen.

Autor Dr. Alexander Schmid, CMS Deutschland
Dr. Alexander Schmid ist Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland (Webseite). Er befasst sich mit Rechtsfragen rund um Digitale Transformation, IT-Outsourcing, Industrie 4.0 und Künstliche Intelligenz. Seine Fachkenntnis umfasst das IT-Recht, das Internetrecht sowie das europäische Datenschutzrecht.

Grundsätzlich sind drei verschiedene Arten von Wallets zu unterscheiden: Wallets, die von Kryptobörsen bereitgestellt werden, Software-Wallets und Hardware-Wallets. Zunächst erhält jeder Nutzer einer Kryptobörse dort automatisch eine Wallet zum Empfang gekaufter Coins. Diese Wallet wird von der Kryptobörse automatisch eingerichtet und ist einem eindeutigen Nutzer zugewiesen, da Nutzer von Kryptobörsen bereits heute einem KYC-Prozess („Know Your Customer“) unterliegen. Software- und Hardware-Wallets sind dagegen Computerprogramme/Geräte, die frei download- beziehungsweise erwerbbar sind und bislang keine Nutzeridentifizierung erfordern.

Fraglich ist, wie der von der EU angekündigte Vorstoß des Verbots anonymer Wallets bei Software- und Hardware-Wallets überhaupt umgesetzt werden kann. Zwar können Auszahlungen von Kryptobörsen zu Software- oder Hardware-Wallets noch einer eindeutigen Person zugeordnet werden. Völlig unklar ist aber, wie die Identität von Personen überprüft/sichergestellt werden soll, wenn Coins von einer Software-/Hardware-Wallet zu einer anderen Software-/Hardware-Wallet übertragen werden. Äußerst kritisch wäre dabei jedenfalls zu sehen, wenn hierdurch Software- und Hardware Wallets faktisch in der EU untersagt werden würden. Denn diese sind für eine hohe Dezentralität, insbesondere von Proof of Stake-Blockchains, elementar.

Auswirkungen eines theoretischen Verbots von Software- und Hardware-Wallets auf Proof of Stake-Blockchains

Wie bereits gezeigt, werden bei Proof of Stake-Blockchains, insbesondere sogenannte Delegated Proof of Stake-Verfahren, angewendet, bei der sich Nutzer zu Staking Pools zusammenschließen und gemeinsame Validatoren benennen.

Während Nutzer bei Software- und Hardware-Wallets dabei die Wahl haben, welchem Staking Pool sie sich anschließen, werden Wallet-Nutzer auf Kryptobörsen meist keine andere Wahl haben, als ihre Coins an den Staking Pool der jeweiligen Kryptobörse zu delegieren.”

Dies führt bereits heute dazu, dass die größten Staking-Pools von Kryptobörsen selbst betrieben werden. Sollten durch den neuen EU-Vorstoß nun Software- und Hardware-Wallets faktisch untersagt werden, würde dies zu einem schweren Schlag für die Dezentralität von Proof of Stake-Blockchains führen, da an Institutionen wie Universitäten oder Privatpersonen quasi keine Coins mehr delegiert werden könnten.Dr. Alexander Schmid, CMS Deutschland

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