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ARCHIV13. März 2018

PSD2-RTS: DK fordert von den Aufsichtsbehörden Investitions­sicherheit für eine europaweite Schnittstelle

Deutsche Kreditwirtschaft

Mit der Zwei­ten Zah­lungs­diens­te­richt­li­nie (PS­D2) will die EU den Wett­be­werb im Zah­lungs­ver­kehrs­markt för­dern. Ein wich­ti­ges Ziel ist es fest­zu­le­gen, wie durch li­zenzier­te Dienst­leis­ter aus dem Nicht­ban­ken­be­reich Zah­lun­gen aus­ge­löst und Kon­to­in­for­ma­tio­nen ab­ge­ru­fen wer­den kön­nen. Hier­zu hat die EU heu­te tech­ni­sche Re­gu­lie­rungs­stan­dards ver­öf­fent­licht. In 18 Mo­na­ten (genauer am Freitag, den 13. September 2019) müs­sen al­le Ban­ken und Spar­kas­sen ei­ne Da­ten­schnitt­stel­le bereistellen, um ei­nen si­che­ren Zu­griff auf die Zah­lungs­kon­ten ih­rer Kun­den zu er­mög­li­chen.

Die Deutschen Kreditwirtschaft hat sich deshalb an der Entwicklung eines europäischen Kommunikationsstandards beteiligt, womit eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung der neuen Kontoschnittstelle für Drittdienstleister geschaffen wurde.

Für eine fristgerechte Bereitstellung dieses Standards benötigen Kreditinstitute jedoch Investitionssicherheit.”

Es obliegt nun den zuständigen Aufsichtsbehörden, möglichst schnell detaillierte europaweit einheitliche Kriterien zur Bewertung der neuen Schnittstellen zu definieren, so dass Kreditinstitute die notwendige Investitionssicherheit erhalten und Verbraucher von einer harmonisierten Umsetzung profitieren.

Diesbezüglich spricht sich die Deutsche Kreditwirtschaft dafür aus, dass “Datenzugriffe nur im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben erfolgen dürfen und Kundendaten umfangreich geschützt werden müssen”.aj

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