Sparkassen führen Wiedereinrichtung der pushTAN-App per eID ein – und planen noch mehr

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Die pushTAN-App gehört seit Jahren zu den zentralen Authentifizierungs- und Freigabeverfahren im Online-Banking der Sparkassen. Ihre technische und regulatorische Ausgestaltung unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen, da sie unmittelbar die Freigabe von Transaktionen ermöglicht. Bislang bedeutete dies: Wer sein Smartphone wechselte, musste entweder mehrere Tage auf postalisch zugestellte Freischaltinformationen warten oder die App direkt in einer Sparkassenfiliale neu aktivieren. Mit der nun verfügbaren eID-Integration wird dieser Vorgang nicht nur beschleunigt, sondern gleichzeitig auf ein Sicherheitsniveau gehoben, das dem bisherigen Verfahren entspricht. Die Einbindung neuer Endgeräte wird damit weniger zeitaufwändig, günstiger und umgeht einen inhärenten Medienbruch.
„Die S-pushTAN-App ist ein leistungsfähiges und zugleich hochsicheres Medium für das Online-Banking der Sparkassen“, sagt Dr. Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.

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Deshalb gelten besonders strenge Vorgaben für ihre Wiedereinrichtung. Mit dem digitalen Personalausweis erreichen wir nun die gleiche Sicherheit, aber verbunden mit deutlich mehr Komfort, da die App von überall aus sofort wieder aktiviert werden kann.“
Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV
Die technische Grundlage bildet die eID-Funktion des Personalausweises, die seit einigen Jahren fester Bestandteil der deutschen E-Government-Infrastruktur ist. Ihre Nutzung setzt ein NFC-fähiges Smartphone sowie die AusweisApp2 voraus, die die sichere Kommunikation zwischen Chipkarte und Bankanwendung gewährleistet. Sparkassenkunden können damit ihre Identität in Echtzeit bestätigen und unmittelbar die pushTAN-App wieder freischalten. Die Freischaltung per Sparkassen-Card steht aktuell ausschließlich Android-Nutzern zur Verfügung, während die Variante über den Personalausweis sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten funktioniert. Ein praktischer Nebeneffekt: Der Versand von Aktivierungsbriefen entfällt künftig weitgehend. Das reduziert Kosten, Postlaufzeiten und schont zugleich Ressourcen. Für die Institute bedeutet die neue Lösung also nicht nur eine bessere Kundenerfahrung, sondern auch eine weitere Effizienzsteigerung in den internen Prozessen.
Zusätzlich neue Zugangsdaten mit Hilfe von eID möglich

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Über die aktuelle Einführung hinaus wird die Funktionalität zeitnah erweitert. Ab Dezember sollen Kundinnen und Kunden, die nicht nur ihr Smartphone, sondern auch ihre gesamten Online-Banking-Zugangsdaten verloren haben, über die eID neue Zugangsdaten vergeben können. Damit ließe sich der gesamte Wiederherstellungsprozess des Online-Bankings erstmals vollständig digital und ohne physischen Medienbruch abbilden. Darüber hinaus betont Schmalzl die grundsätzliche Bedeutung der eID:
Der digitale Personalausweis ist ein Schlüssel für eine sichere und moderne digitale Infrastruktur in Deutschland. Mit der Wiedereinrichtung der S-pushTAN-App schaffen wir einen weiteren echten Mehrwert, der zeigt, wie sich Alltag und Banking durch die eID einfacher und sicherer gestalten lassen.“
Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV
Mit der Ausweitung dieser Verfahren wolle man als Sparkassenverbund die Rolle als Vorreiter im Einsatz staatlicher digitaler Identitäten im Bankenumfeld festigen. Für die Branche insgesamt könne dies ein Signal sein, die oft noch fragmentarische Nutzung der eID in der Finanzwirtschaft weiter voranzutreiben – nicht zuletzt, um mittelfristig auch europäische Standards wie eIDAS 2.0 nahtlos in den Alltag der Bankkunden zu integrieren.tw
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