Clearstream Europe steht erneut im Visier der BaFin

BaFin
Mit der Nicht-Erfüllung der bankaufsichtlichen Anforderungen habe die Tochtergesellschaft der Clearstream Holding gegen einschlägige Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen. Über den Fortschritt der Mängelbeseitigung müsse Clearstream Europe der BaFin und der Deutschen Bundesbank regelmäßig berichten. Ungeachtet der festgestellten Mängel sei die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation aber insgesamt gewährleistet, betont die BaFin.
Bereits 2024 hatte die BaFin Clearstream Europe (Website) wegen der Nicht-Einhaltung klarer Regelungen und Kontrollen im Auslagerungs- und Risikomanagement gerügt.
Was ist eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation?
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 KWG. Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist die Gewährleistung von angemessenen Prozessen der Liquiditätssteuerung und -überwachung.dw
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/238431


Schreiben Sie einen Kommentar