DORA-Regulierung überfordert kleinere Banken – GVB setzt sich für Vereinfachung ein

Grok
Der Verband drängt auf schnelle Anpassungen am DORA-Regelwerk. Bislang ist angedacht, dass die EU-Kommission im Jahr 2028 eine Überprüfung der Verordnung vornimmt. „Die Praxiserfahrungen zeigen jetzt schon, welche Regeln praxisuntauglich sind. Es gibt keinen Grund, mit Verbesserungen an DORA noch drei Jahre zu warten“, betont Müller. Kritisch sieht der Verband unter anderem die fehlende Berücksichtigung zentraler IT-Dienstleister bei den Meldepflichten:
Für kleine Banken ist eine eigene 24/7-Meldepflicht fast nicht umsetzbar und unverhältnismäßig. Ihre kritischen Systeme werden ohnehin von zentralen Verbunddienstleistern überwacht, die ihrerseits meldepflichtig sind. DORA verkennt die Praxis und produziert Pflichten, die weder sinnvoll noch sicherheitsrelevant sind.“
Stefan Müller, Präsident des GVB
Schießt die EU bei DORA über das Ziel hinaus?

Ein weiteres Beispiel ist die Definition von „schwerwiegenden IKT-Vorfällen“, die entsprechende Melde- und Dokumentationspflichten nach sich ziehen. Während diese in der DORA-Verordnung eng definiert sind, legen die Umsetzungstexte der EU-Behörden eine viel weitere Definition zugrunde – mit der Folge, dass nahezu alle Vorfälle als „schwerwiegend“ gezählt werden müssen. „Die EU-Behörden schießen über das Ziel hinaus. Die Definitionen müssen an den ursprünglichen Verordnungstext angepasst werden. Ansonsten entsteht ein unnötiger Verwaltungsaufwand bei den Banken und eine Flut an vollkommen irrelevanten Sicherheitsmeldungen“, fordert Müller.
Der Verband betont seine konstruktive Haltung: Ziel sei nicht weniger Regulierung, sondern bessere Regulierung.
Wir wollen DORA nicht aufhalten, sondern praktikabel machen. Der GVB hat konkrete Vorschläge vorgelegt, wie sich Doppelarbeiten vermeiden und kleine Banken entlasten lassen – ohne Abstriche bei der Cybersicherheit. Das wäre echte Resilienz mit Augenmaß.“
Stefan Müller, Präsident des GVBtw
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