BaFin bestätigt MiCAR-Erlaubnis für Kryptodienstleistungen der Sutor Bank

Sutor Bank
Die Hamburger Sutor Bank darf die Kryptodienstleistung „Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden“ künftig auf Grundlage der europäischen Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCAR) erbringen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigte die entsprechende Notifizierung am 18. Dezember 2025. Damit kann die Bank diese Dienstleistung im Rahmen des europäischen Passporting-Verfahrens auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anbieten.
Als CRR-Kreditinstitut benötigt die Sutor Bank keine eigenständige MiCAR-Lizenz. Stattdessen erfolgt die Erlaubnis zur Erbringung von Kryptodienstleistungen über eine Anzeige gegenüber der Aufsicht. Mit der bestätigten Notifizierung ist die Bank berechtigt, ihre bestehenden Angebote im Kryptobereich unter dem neuen europäischen Rechtsrahmen fortzuführen.
Die Sutor Bank ist seit den frühen Jahren des Kryptomarktes als Bankpartner für Krypto-Unternehmen tätig. Sie unterstützte unterschiedliche Geschäftsmodelle, darunter frühe Stablecoin-Anwendungen, verschiedene Handelsmodelle sowie Kryptosparpläne. Aktuell ermöglicht sie gemeinsam mit dem Handelspartner JustTRADE den Handel mit mehr als 60 Kryptowerten.
Krypto-as-a-Service für Unternehmen mit eigener Lizenz

Sergeybitos / Bigstock
Über die Ausführung von Handelsaufträgen hinaus stellt die Bank Infrastruktur für Geld- und Zahlungsprozesse bereit. Über ihre Banking-as-a-Service-Plattform erhalten Krypto- und Wertpapier-Unternehmen mit eigener Lizenz Zugang zu Verrechnungskonten sowie zu Settlement- und Zahlungsdiensten, sofern sie selbst kein Einlagengeschäft betreiben dürfen. Zu den angebundenen Partnern gehört unter anderem der europäische Kryptohandelsanbieter Bitvavo.
Die MiCAR-Erlaubnis ist Teil der Weiterentwicklung der Banking-as-a-Service-Plattform der Sutor Bank. Neben Krypto-Dienstleistungen umfasst das Angebot auch Investment- und Zahlungsdienste. Zusätzlich plant das Institut die Einführung der Verwahrung elektronischer Wertpapiere nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), deren Start für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist.tw
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