MEINUNG31. August 2026

DK-Stellungnahme zum europäischen Cloud and AI Development Act (CADA)

Unternehmen bevorzugen deutsche Rechenzentren für ihre Cloud-Daten
ChatGPT

Die Europäische Kommission will mit ihren Vorschlägen für einen Cloud and AI Development Act (CADA) europäische Cloud-, KI- und Rechenzentrumskapazitäten stärken und strategische Abhängigkeiten reduzieren. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt dieses Ziel in ihrer aktuellen Stellungnahme. Gleichzeitig dürfe digitale Souveränität nicht zu einer technologischen Abschottung führen. Sie plädiert dafür, europäische Cloud- und KI-Angebote zu fördern, ohne Anbieterwahlfreiheit einzuschränken.

Aus Sicht der DK adressiert CADA eine reale Herausforderung. Europa ist in wesentlichen Teilen der digitalen Wertschöpfungskette auf außereuropäische Anbieter angewiesen. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Forschung, Innovation, Skalierung und Interoperabilität innerhalb des europäischen Binnenmarkts können die digitale Resilienz stärken. Europäische Alternativen sollten jedoch durch Leistungsfähigkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Integrationsfähigkeit überzeugen und nicht durch direkte oder indirekte Nutzungspflichten durchgesetzt werden.

Digitale Souveränität bedeutet für die Deutsche Kreditwirtschaft strategische Handlungsfähigkeit. Europa sollte den Aufbau leistungsfähiger europäischer Cloud- und KI-Angebote fördern, ohne Technologieoffenheit und Anbieterwahlfreiheit einzuschränken.“

Tanja Müller-Ziegler, Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Doppelregulierung durch CADA vermeiden

Deutsche Kreditwirtschaft

Kritisch bewertet die DK insbesondere Artikel 31 des Verordnungsvorschlags. Darin ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, die zusätzliche Anforderungen für private Unternehmen in hochkritischen Sektoren bedeuten würde. Hier bestehe die Gefahr einer Doppelregulierung für Kreditinstitute. Daher fordert die DK die vollständige Streichung von Artikel 31.

Müller-Ziegler betont: „Mit DORA besteht für Kreditinstitute bereits ein umfassender und unmittelbar anwendbarer Rechtsrahmen für digitale operationelle Resilienz. Zusätzliche CADA-bezogene Anforderungen würden Doppelregulierung, Rechtsunsicherheit und zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen, ohne einen entsprechenden Mehrwert für die Resilienz zu schaffen.“

Die DK wird den weiteren Gesetzgebungsprozess zu CADA konstruktiv begleiten und ihre Expertise weiterhin einbringen. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie auf der Website der DK.pp

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