ANWENDUNG12. Oktober 2026

Nach Streit um Schattendatenbank: Schufa gibt historische Bonitätsdaten heraus

Zwei Hände halten ein Smartphone mit der Schufa-App und einem angezeigten Score; die Schattendatenbank enthält historische Bonitätsdaten für frühere Score-Berechnungen.
Schufa

Nach der Kritik an ihrer sogenannten Schattendatenbank will die Schufa Verbrauchern erstmals gesonderte Auskünfte über ihre archivierten Daten bereitstellen. Damit sollen sich auch frühere Score-Berechnungen nachvollziehen lassen. Gleichzeitig kündigt die Auskunftei für 2027 eine grundlegende Überarbeitung ihres Auskunftskonzepts an.

Die Schufa beginnt in den kommenden Tagen damit, Verbrauchern auf Anfrage gesonderte Auskünfte über ihre archivierten Daten zur Verfügung zu stellen. Damit reagiert die Wiesbadener Auskunftei auch auf die anhaltende Kritik am Umgang mit historischen Bonitätsdaten. Im Juli hatten Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung öffentlich gemacht, dass die Schufa neben ihren regulären Datenbeständen umfangreiche historische Informationen über Millionen Verbraucher speichert. Kritiker sprechen deshalb von einer „Schattendatenbank“. Die Schufa weist diese Bezeichnung zurück und betont, dass es sich um ein reguläres Datenarchiv handele, das unter anderem für gesetzliche Nachweispflichten und die Qualitätssicherung ihrer Scoring-Modelle benötigt werde.

Die Datenschutzorganisation Noyb hatte die Schufa im August wegen des Umgangs mit historischen Bonitätsdaten abgemahnt. Sie wirft der Auskunftei vor, Daten über die zulässigen Speicherfristen hinaus aufzubewahren und Verbrauchern gesetzlich vorgeschriebene Auskünfte vorzuenthalten. Die Schufa wies die Forderungen zurück und ließ eine Frist zur Abgabe mehrerer Unterlassungserklärungen am 9. September verstreichen. Daraufhin kündigte Noyb an, eine Unterlassungsklage einzureichen. Zudem bereitet die Organisation eine mögliche Sammelklage auf Schadensersatz vor. Die Schufa hält ihr Vorgehen dagegen für rechtmäßig.

Frühere Score-Berechnungen sollen nachvollziehbar werden

Mit dem neuen Auskunftsverfahren erhalten Verbraucher, die bereits entsprechende Anfragen nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestellt haben, zunächst einen persönlichen Zugangscode per Post. Damit können sie anschließend ihre archivierten Daten digital abrufen. Anders als die reguläre Schufa-Datenkopie, die Informationen über die aktuell gespeicherten und für Bonitätsbewertungen verwendeten Daten enthält, umfasst die neue Auskunft auch historische Datenbestände. Diese werden nach Angaben der Schufa unter anderem für gesetzliche Dokumentations-, Kontroll- und Nachweispflichten sowie zur Qualitätssicherung der Scoring-Modelle vorgehalten. Auf aktuelle Bonitätsauskünfte und Scorewerte haben die archivierten Informationen laut Schufa keinen Einfluss.

Die neue Auskunft besteht aus einem erklärenden Teil und einer Kopie der archivierten Daten. Darin erläutert die Schufa, welche Informationen gespeichert wurden, woher diese stammen und zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden. Die Datenkopie ist in zwei Bereiche gegliedert: Der erste enthält historische Bestände aus dem früheren Produktivdatenbestand, die regelmäßig gesichert wurden. Der zweite dokumentiert, welche Informationen bei konkreten Score-Berechnungen vorlagen. Verbraucher sollen damit unter anderem erkennen können, welche Daten bei einer früheren Bonitätsbewertung berücksichtigt wurden, welches Unternehmen die Anfrage gestellt hat und welches Scoring-Modell zum Einsatz kam. Die Schufa will damit die Nachvollziehbarkeit ihrer Bewertungen verbessern.

Streit um historische Daten bleibt bestehen

Schufa-Schriftzug an der Fassade eines modernen Bürogebäudes, teilweise von Ästen eingerahmt. Die neue Auskunft soll die Debatte um die Schattendatenbank nicht beenden.
Schufa

Mit der neuen Auskunftsmöglichkeit ist der grundsätzliche Streit um die Speicherung historischer Bonitätsdaten allerdings nicht beigelegt. Während Daten­schutz­organi­sationen wie Noyb die Rechtmäßigkeit der langfristigen Speicherung infrage stellen, argumentiert die Schufa, dass solche Datenbestände für die Entwicklung und Überprüfung zuverlässiger Prognosemodelle erforderlich seien. Darüber hinaus müssten Daten­verarbeitungs­vorgänge auch nachträglich gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten nachvollzogen werden können.

Nach Angaben der Schufa hatte die Berichterstattung im Sommer zeitweise zu einem deutlichen Anstieg entsprechender Auskunftsanfragen geführt. Inzwischen sei die Nachfrage wieder stark zurückgegangen. Die Auskunftei berichtet von einzelnen Anfragen pro Tag, teilweise gingen auch überhaupt keine neuen Anfragen mehr ein. Die Auskünfte sollen grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist bereitgestellt werden, bei besonders komplexen Anfragen kann sich diese Frist auf bis zu drei Monate verlängern. Die gesonderte Archivauskunft ist nach Angaben der Schufa ein erster Schritt zur umfassenderen Neugestaltung ihrer Verbraucherinformationen. Einen weiteren Anlass liefern neue gesetzliche Anforderungen: Am 20. November 2026 tritt der neue Paragraf 37a des Bundes­daten­schutz­gesetzes in Kraft, der zusätzliche Transparenzpflichten bei automatisierten Bonitätsbewertungen vorsieht.

Für 2027 kündigt die Schufa eine grundlegende Überarbeitung ihres Auskunftskonzepts an. Ziel sei es, Informationen zur Datenverarbeitung verständlicher aufzubereiten und stärker auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Verbraucher einzugehen. An der Weiterentwicklung sollen unter anderem der Schufa-Verbraucherbeirat, Schuldnerberater und weitere Interessenvertreter beteiligt werden. Die reguläre Schufa-Datenkopie bleibt weiterhin bestehen. Sie ermöglicht es Verbrauchern, die aktuell bonitätsrelevanten Informationen zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Wer darüber hinaus erfahren möchte, welche historischen Informationen die Auskunftei noch gespeichert hat und wie frühere Score-Werte zustande kamen, kann die neue gesonderte Archivauskunft anfordern.tw

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