Kontobetrug durch Phishing: Banken müssen Geld zunächst erstatten

KI, DALL-E
Der Zahlungsdienstleister könne danach die Verluste von Kunden zurückfordern, die auf deren grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen seien, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs in Luxemburg.
Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Polen, bei dem eine Bankkundin Opfer eines Betrugs durch Phishing wurde. Die Frau hatte einen Artikel auf einer Online-Verkaufsplattform angeboten. Ein Betrüger gab sich als Kaufinteressent aus und schickte ihr einen Link, der angeblich von der Plattform stammte und den Verkauf bestätigen sollte.
Die Frau folgte dem Link und landete auf einer Website, die wie die ihrer Bank aussah. Dort gab sie ihre Zugangsdaten für das Online-Banking ein. Tatsächlich gelangte der Täter so an ihre Daten und überwies rund 700 Euro auf ein eigenes Konto.
Die Kundin meldete den Vorgang am nächsten Tag ihrer Bank. Diese lehnte eine Erstattung jedoch ab. Begründung: Die Frau habe den Betrug durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht. Die Kundin zog vor ein polnisches Gericht, das den Fall dem EuGH zur Klärung vorlegte.
Deutsche Kunden scheuen bei Kontobetrug rechtliche Auseinandersetzungen mit Banken
Die EuGH-Richter stellten klar: Banken müssen Beträge aus solchen Vorgängen sofort erstatten, wenn Kunden sie rechtzeitig informieren. Nach EU-Recht gebe es nur eine Ausnahme: Gründe für den Verdacht, dass Betroffene selbst betrügen und die Bank dies der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt. Der Gerichtshof verwies auf das Ziel, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Einer dpa-Meldung zufolge, die sich auf Aussagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Website) bezieht, lässt sich in Deutschland eine ähnliche Praxis beobachten. Dies führe dazu, dass Verbraucher viel Aufwand in die Auseinandersetzung mit ihren Zahlungsdienstleistern investieren müssten, aufgäben oder ungünstige Vergleichsangebote annähmen. Zudem scheuten sie aufgrund des Prozesskostenrisikos den Rechtsweg, um eine Rückerstattung zu erreichen.dpa
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