ANWENDUNG26. August 2025

BaFin mahnt Raisin Bank zu Nachbesserungen in der Geldwäscheprävention

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Raisin Bank verbindlich aufgegeben, wesentliche Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beheben. Nach Angaben der Behörde bestehen die Beanstandungen insbesondere bei der Risikoanalyse, der Einstufung und Bewertung von Kundenrisiken, dem IT-gestützten Transaktionsmonitoring sowie bei den Pflichten des Geldwäschebeauftragten.

Die Mängel seien nach Einschätzung der Aufsicht erheblich und könnten die wirksame Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beeinträchtigen. Entsprechend griff die BaFin zu einem formellen Instrument: Bereits am 18. Dezember 2023 erließ sie eine sogenannte „Anordnung zur Mängelbeseitigung“, die seit dem 17. April 2025 bestandskräftig ist. Die Bank musste der Aufsicht einen schriftlichen Maßnahmenplan vorlegen und regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten.

Die BaFin hatte Mängel in der Geldwäscheprävention der Raisin Bank festgestellt. Diese betreffen die Risikoanalyse, die Risikobewertung von Kundinnen und Kunden, das EDV-Monitoring und die Erfüllung der Pflichten des Geldwäschebeauftragten. Die Mängel haben erhebliche Auswirkungen auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch das Institut.“

Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Raisin Bank weist ihrerseits darauf hin, dass die festgestellten Defizite auf Prüfungsfeststellungen aus den Jahren 2021 und 2022 zurückgehen. Nach Angaben des Instituts seien die Schwachstellen inzwischen abgearbeitet und als beseitigt bestätigt worden. Parallel habe die Bank in zusätzliche personelle Ressourcen, technische Präventionssysteme und Prozessoptimierungen investiert.

Anhaltende Aufmerksamkeit der BaFin

ITFM/aj

Die BaFin nutzt im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse verschiedene Mittel, um Institute zur Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) anzuhalten. Neben Bußgeldern oder Abberufungen von Geschäftsleitern gehört dazu auch die Anordnung zur Mängelbeseitigung nach § 51 Abs. 2 GwG, die bei erheblichen Defiziten verpflichtend veröffentlicht wird. Solche Veröffentlichungen dienen nicht nur der Transparenz gegenüber dem Markt, sondern haben auch präventiven Charakter: Sie sollen andere Institute anhalten, ihre eigenen Systeme kritisch zu überprüfen.

Der Fall unterstreicht die anhaltende Aufmerksamkeit, die die Aufsicht im Bereich Geldwäscheprävention insbesondere bei Instituten mit FinTech-Anbindung an den Tag legt. Kooperationen mit Drittanbietern, der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr sowie die Verarbeitung großer Mengen digitaler Kundendaten gelten als risikobehaftet und erfordern entsprechend robuste Kontrollsysteme.

Raisin Bank als Dienstleister für Banktransaktionen

Die Raisin Bank mit Sitz in Frankfurt verfügt über eine Vollbanklizenz und tritt vor allem als Servicedienstleister für FinTechs und Plattformanbieter auf. Sie übernimmt unter anderem Kredit- und Portfoliomanagement, Transaction Banking und Zahlungsverkehrsabwicklung. Über die bekannte Plattform „WeltSparen“, die unter der Marke Raisin firmiert, vermittelt sie zudem Sparprodukte und Festgelder zahlreicher europäischer Partnerbanken. Die Veröffentlichung der Maßnahme zeigt, dass die BaFin Defizite auch bei etablierten Plattformanbietern nicht im Stillen belässt, sondern offenlegt und deren Behebung engmaschig überwacht.

Für den Markt bedeutet dies zweierlei: Zum einen wächst der Druck auf Institute, kontinuierlich in Präventionssysteme und Compliance-Strukturen zu investieren. Zum anderen signalisiert die Behörde, dass sie auch bei Geschäftsmodellen mit hohem Digitalisierungsgrad keine Abstriche bei der Geldwäscheprävention akzeptiert. Dabei ist für Banken und FinTech-Kooperationspartner der Fall Raisin Bank ein Hinweis darauf, dass die Integration neuer Geschäftsmodelle in den regulierten Rahmen mit erhöhten Anforderungen an Transparenz, Risikoanalyse und IT-Monitoring einhergeht.tw

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