EU gegen Zahlungsbetrug: Verification of Payee kommt – aber wer zahlt am Ende?

Mbruxelle / Bigstock
Die Europäische Union will Verbraucher besser vor Betrug im Zahlungsverkehr schützen. Zudem einigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten auf neue Regeln für mehr Transparenz bei Gebühren an Geldautomaten und bei Zahlungskartensystemen. Die Vorgaben müssen noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden, bevor sie in Kraft treten können.
Darüber hinaus sollen Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, betrugsrelevante Informationen untereinander auszutauschen. Sie sollen ein System einrichten, mit dem internationale Kontonummern (IBAN) mit dem entsprechenden Bankkontonamen abgeglichen werden können, bevor Geld auf dieses Konto überwiesen wird. Ziel sei, einen umfassenden Rahmen zur Betrugsbekämpfung zu schaffen, heißt es in der Mitteilung aus Brüssel. Allerdings ist diese Brüsseler News nun auch nicht wirklich neu: Banken bereiten sich ja bereits seit einiger Zeit auf VoP (Verification of Payee) vor, das ab 9. Oktober kommen soll.
VoP soll dazu beitragen, immer häufiger auftretende neue Formen des Zahlungsbetrugs zu bekämpfen, etwa das sogenannte Spoofing. Dabei geben sich Betrüger als Zahlungsdienstleister aus, um Vertrauen zu gewinnen und Nutzer dazu zu bringen, finanzielle Transaktionen durchzuführen.
Kreditwirtschaft: Betrug lässt sich nur gemeinsam bekämpfen

BdB
Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten – Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen – ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln.”
Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB)
Kritisch sehen die in der DK organisierten fünf großen Bankenverbände Deutschlands daher den Vorschlag, Kreditinstitute allein haftbar zu machen, wenn Kundinnen und Kunden durch Betrüger geschädigt werden.
Eine einseitige Haftungsübernahme der Banken löst das Betrugsproblem nicht, sondern verlagert lediglich die wirtschaftlichen Folgen”, argumentiert Herkenhoff. “Im Ergebnis werden die Anreize für Betrüger erhöht.”

Deutsche Kreditwirtschaft
Positiv bewertet die DK (Website) an der Positionierung des Rates, dass dieser zumindest den Umfang der Haftungsausweitung begrenzen will. Für die jetzt anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission plädiert die DK für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Prävention und Haftung. Eine etwaige Haftungserweiterung für die Banken müsse klare Obergrenzen vorsehen. Und sie müsse auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen sich Betrüger gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern glaubhaft als angebliche Mitarbeitende des Kreditinstituts ausgeben.
Dazu müssten die im Vorschlag der Europäischen Kommission bereits vorgesehenen Instrumente zur effektiven Betrugsprävention – unter Berücksichtigung der Rolle von Telekommunikationsanbietern und Internetplattformen – weiter verbessert werden.
EU-Staaten wollen auch mehr Transparenz bei Gebühren
Mit den neuen wollen die EU-Staaten auch für mehr Transparenz an Geldautomaten sorgen. So sollen dort vor Abschluss einer Transaktion alle anfallenden Gebühren und Wechselkurse angegeben werden müssen.
Auch bei den Gebühren von Zahlungskartensystemen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher wie Unternehmen einen besseren Überblick über anfallende Gebühren bekommen und auf dieser Basis eine bessere Wahl treffen können.dpa
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