ANWENDUNG27. November 2025

EU stärkt Zugang zu Bargeld: Abhebungen im Einzelhandel auch ohne Einkauf

. Mit einer politischen Einigung über neue Vorgaben für Zahlungsdienste reagiert die Europäische Union auf strukturelle Veränderungen im Bargeldbezug. Denn vor allem in ländlichen Regionen hat sich die Versorgung mit Geldautomaten in den vergangenen Jahren spürbar ausgedünnt. Die jetzt vorgesehene Neuregelung sieht vor, dass Einzelhändler künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen sollen, unabhängig davon, ob ein Einkauf stattfindet. Damit wird erstmals ein niedrigschwelliger Bargeldzugang außerhalb des klassischen Bankautomatennetzes geschaffen. Der Abbau von Geldautomaten infolge steigender Kosten, Sicherheitsanforderungen und rückläufiger Bargeldnutzung hat vielerorts dazu geführt, dass Verbraucher längere Wege in Kauf nehmen müssen, um Bargeld abzuheben. Insbesondere kleinere Gemeinden und Randlagen sind betroffen. Die neue EU Regelung soll diese Versorgungslücken schließen, indem der Einzelhandel als zusätzliche Infrastruktur genutzt wird. Die Teilnahme ist freiwillig, eröffnet Händlern aber die Möglichkeit, eine bislang bankseitig angebotene Grundversorgung zu ergänzen. Kern des neuen Ansatzes ist die Entkopplung der Bargeldabhebung von einem Kaufvorgang. Anders als bei heute üblichen „Cash Back“ Funktionen muss künftig kein Produkt erworben werden, um Bargeld zu erhalten. Entscheidend ist allein, dass der Händler den Service anbietet und die Abhebungssumme zwischen 100 und 150 Euro liegt. Die konkrete Umsetzung, etwa technische Anbindung, Limitierung, Identifikationsanforderungen oder Risikosteuerung, werden in den kommenden Monaten durch nationale Vorgaben und brancheninterne Standards zu präzisieren sein. Gebührentransparenz und Betrugsprävention!. . Die EU koppelt die neue Zugangsoption an eine Reihe weiterer Anpassungen im Zahlungsverkehr. Eine zentrale Rolle spielt die Verpflichtung zur transparenten Anzeige sämtlicher entstehender Gebühren vor einer Kartenzahlung oder Bargeldabhebung. Dazu zählen insbesondere Wechselkurskosten und Entgelte für Automaten- oder Terminalnutzung. Verbraucher sollen künftig unmittelbar nachvollziehen können, welche Kosten mit einer Transaktion verbunden sind. Ein Schwerpunkt der Reform betrifft Identitätsbetrug, bei dem Täter sich als Mitarbeiter eines Finanzinstituts ausgeben und Kunden zu Zahlungen veranlassen. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister künftig den vollständigen Schaden ersetzen, sofern der Vorfall zur Anzeige gebracht wurde. Damit wird ein EU weiter Mindeststandard für die Erstattungspflicht verankert. Zudem werden digitale Plattformen verpflichtet, aktiv gegen betrügerische Inhalte vorzugehen. Werden sie über entsprechende Inhalte informiert und entfernen diese nicht, können Banken Regressforderungen stellen, wenn sie ihren Kunden Betrugsverluste erstatten mussten. Damit weitet die EU die Verantwortung im digitalen Zahlungsökosystem über die Finanzbranche hinaus aus. Mehr Aufwand für Handelsunternehmen und Banken!. . Für Banken und Zahlungsdienstleister entsteht durch die neuen Vorgaben ein erhöhter organisatorischer und technischer Anpassungsbedarf. Betrugspräventionssysteme, Überweisungsprüfungen und Gebührenkommunikation müssen harmonisiert und teilweise neu implementiert werden. Der Einzelhandel sieht sich dagegen erstmals in der Rolle eines zusätzlichen Bargeldversorgers ohne Kaufbindung. Dies erfordert technische Unterstützung durch Acquirer und Zahlungsdienstleister sowie klare Risiko, Sicherheits- und Abrechnungsmechanismen. Gleichzeitig könnte der Handel zur Entlastung ländlicher Gebiete beitragen, in denen klassische Bankensysteme zunehmend Lücken zeigen. Die Maßnahme ergänzen einen breiten Regulierungsansatz, der die digitale Sicherheit stärkt und Verbraucher vor versteckten Kosten und Social Engineering Angriffen besser schützen soll. Für die Branche beginnt damit eine Phase der Operationalisierung, in der technische Standards, Haftungsfragen und Praxisabläufe präzisiert werden müssen.

Mastercard

Mit einer politischen Einigung über neue Vorgaben für Zahlungsdienste reagiert die Europäische Union auf strukturelle Veränderungen im Bargeldbezug. Denn vor allem in ländlichen Regionen hat sich die Versorgung mit Geldautomaten in den vergangenen Jahren spürbar ausgedünnt. Die jetzt vorgesehene Neuregelung sieht vor, dass Einzelhändler künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen sollen – unabhängig davon, ob ein Einkauf stattfindet. Damit wird erstmals ein niedrigschwelliger Bargeldzugang außerhalb des klassischen Bankautomatennetzes geschaffen.

Der Abbau von Geldautomaten infolge steigender Kosten, Sicherheitsanforderungen und rückläufiger Bargeldnutzung hat vielerorts dazu geführt, dass Verbraucher längere Wege in Kauf nehmen müssen, um Bargeld abzuheben. Insbesondere kleinere Gemeinden und Randlagen sind betroffen. Die neue EU-Regelung soll diese Versorgungslücken schließen, indem der Einzelhandel als zusätzliche Infrastruktur genutzt wird. Die Teilnahme ist freiwillig, eröffnet Händlern aber die Möglichkeit, eine bislang bankseitig angebotene Grundversorgung zu ergänzen.

Kern des neuen Ansatzes ist die Entkopplung der Bargeldabhebung von einem Kaufvorgang. Anders als bei heute üblichen „Cash-Back“-Funktionen muss künftig kein Produkt erworben werden, um Bargeld zu erhalten. Entscheidend ist allein, dass der Händler den Service anbietet und die Abhebungssumme zwischen 100 und 150 Euro liegt. Die konkrete Umsetzung – etwa technische Anbindung, Limitierung, Identifikationsanforderungen oder Risikosteuerung – werden in den kommenden Monaten durch nationale Vorgaben und brancheninterne Standards zu präzisieren sein.

Gebührentransparenz und Betrugsprävention

Die EU koppelt die neue Zugangsoption an eine Reihe weiterer Anpassungen im Zahlungsverkehr. Eine zentrale Rolle spielt die Verpflichtung zur transparenten Anzeige sämtlicher entstehender Gebühren vor einer Kartenzahlung oder Bargeldabhebung. Dazu zählen insbesondere Wechselkurskosten und Entgelte für Automaten- oder Terminalnutzung. Verbraucher sollen künftig unmittelbar nachvollziehen können, welche Kosten mit einer Transaktion verbunden sind.

Ein Schwerpunkt der Reform betrifft Identitätsbetrug, bei dem Täter sich als Mitarbeiter eines Finanzinstituts ausgeben und Kunden zu Zahlungen veranlassen. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister künftig den vollständigen Schaden ersetzen, sofern der Vorfall zur Anzeige gebracht wurde. Damit wird ein EU-weiter Mindeststandard für die Erstattungspflicht verankert. Zudem werden digitale Plattformen verpflichtet, aktiv gegen betrügerische Inhalte vorzugehen. Werden sie über entsprechende Inhalte informiert und entfernen diese nicht, können Banken Regressforderungen stellen, wenn sie ihren Kunden Betrugsverluste erstatten mussten. Damit weitet die EU die Verantwortung im digitalen Zahlungsökosystem über die Finanzbranche hinaus aus.

Mehr Aufwand für Handelsunternehmen und Banken

Für Banken und Zahlungsdienstleister entsteht durch die neuen Vorgaben ein erhöhter organisatorischer und technischer Anpassungsbedarf. Betrugspräventionssysteme, Überweisungsprüfungen und Gebührenkommunikation müssen harmonisiert und teilweise neu implementiert werden. Der Einzelhandel sieht sich dagegen erstmals in der Rolle eines zusätzlichen Bargeldversorgers ohne Kaufbindung. Dies erfordert technische Unterstützung durch Acquirer und Zahlungsdienstleister sowie klare Risiko-, Sicherheits- und Abrechnungsmechanismen. Gleichzeitig könnte der Handel zur Entlastung ländlicher Gebiete beitragen, in denen klassische Bankensysteme zunehmend Lücken zeigen.

Die Maßnahme ergänzen einen breiten Regulierungsansatz, der die digitale Sicherheit stärkt und Verbraucher vor versteckten Kosten und Social-Engineering-Angriffen besser schützen soll. Für die Branche beginnt damit eine Phase der Operationalisierung, in der technische Standards, Haftungsfragen und Praxisabläufe präzisiert werden müssen.tw

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