Influencer im Visier: Bafin schaut genauer auf Finfluencer in sozialen Medien

BaFin
Die Finanzaufsicht Bafin nimmt die zahlreichen Finanztipps in den sozialen Medien genauer in den Blick. Auch sogenannte Finfluencer müssten gemeinsam mit ihren Auftraggebern ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden, schreibt Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch in einem Gastbeitrag für „Business Insider Deutschland“. Wer sich in den sozialen Medien zu Finanzthemen äußere, befinde sich nicht in einem rechtsfreien Raum.
Pötzsch zitiert aus einer Studie seines Hauses, dass Finanz-Influencer für rund 60 Prozent der jüngeren Social-Media-Nutzer eine gute Alternative zur professionellen Beratung darstellen. Sie könnten aus seiner Sicht wertvolle Arbeit leisten. „Klar ist aber auch: Nicht alle Finfluencer sind seriös. Auch in diesem Markt gibt es schwarze Schafe.“
Influencer werden häufig für Tipps bezahlt
Vielen Nutzern sei zudem nicht bewusst, dass die Influencer für ihre Tipps oft bezahlt würden. Diese müssten Honorare oder mögliche Interessenkonflikte offenlegen sowie wahrhaftig über Risiken informieren. Für Anlageberatung oder Vermittlung müssten sie sich zudem bei der Aufsicht registrieren lassen. Auf verschiedenen Wegen können sich Finanz-Influencer auch schnell strafbar machen, warnt der Bafin-Mann.
Die Bafin will laut Pötzsch die eigene Verbraucheraufklärung ausbauen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen, woran sie gute Inhalte erkennen können und auch, wann die Alarmglocken schrillen sollten.“
Thorsten Pötzsch, Bafin-Exekutivdirektor
Zudem will die Aufsicht die Auftraggeber der Influencer genauer kontrollieren. Mit den Finanz-Influencern selbst wolle man ins Gespräch kommen und sie im Oktober nach Frankfurt einladen. Zusätzliche Regulierung sei nicht notwendig.
Die Bafin steht mit ihrer Einschätzung nicht allein. Auch die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat die Regeln für Finfluencer zuletzt noch einmal deutlich herausgestellt. Wer auf Instagram, Tiktok, Youtube oder anderen Plattformen konkrete Einschätzungen zu Aktien, Kryptowährungen oder Anlagestrategien veröffentlicht, kann damit bereits eine Anlageempfehlung im Sinne der EU-Marktmissbrauchsverordnung abgeben. Dann gelten unter anderem Anforderungen an Transparenz, die Trennung von Fakten und Meinungen sowie die Offenlegung möglicher Interessenkonflikte. Ein pauschaler Hinweis wie „Keine Anlageberatung“ schützt nach Angaben der ESMA nicht davor, dass ein Beitrag rechtlich dennoch als Empfehlung oder sogar als Anlageberatung eingestuft wird.
Dass Pötzsch keine neuen Gesetze fordert, bedeutet daher nicht, dass Finfluencer bislang kaum reguliert wären. Vielmehr greifen je nach Art der Inhalte bereits verschiedene Regelwerke: Öffentlich verbreitete Anlageempfehlungen fallen unter die Marktmissbrauchsregeln, individuelle Anlageberatung ist eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung. Hinzu kommen bei Krypto-Angeboten die Vorgaben der europäischen MiCA-Regulierung. Gerade dort bleibt das Risiko für Verbraucher allerdings hoch: Die europäischen Aufsichtsbehörden warnten zuletzt erneut davor, dass nicht jedes Krypto-Angebot unter denselben Schutz fällt und aggressive Werbung über soziale Medien eine wichtige Rolle bei der Vermarktung spielt. Der Ansatz der Bafin zielt damit vor allem darauf, bestehende Vorgaben konsequenter anzuwenden und für Finfluencer, Auftraggeber und Nutzer verständlicher zu machen. dpa, Einordnung tw
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