BSI-Portal ab sofort zugänglich: Der zweite Schritt zur NIS-2-Registrierung

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Das BSI-Portal wird den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern. Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Cybernation Deutschland.“
Claudia Plattner, Präsidentin Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie
Das BSI-Portal nutzt eine Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services und wird Schritt für Schritt zu einer zentralen Informations- und Austauschplattform weiterentwickelt. Künftig sollen dort Echtzeitdaten und aktuelle Analysen bereitstehen, die schnelle und fundierte Reaktionen auf Cybervorfälle ermöglichen. Auf diese Weise leistet das Portal einen wichtigen Beitrag dazu, digitale Bedrohungen frühzeitig zu identifizieren, bevor daraus konkrete Schäden entstehen. Bereits heute finden registrierte Unternehmen und Institutionen im BSI-Portal umfassende Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen, die sich aus dem BSI-Gesetz ergeben. Organisationen, die unter die entsprechenden Regulierungen fallen, sind verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und darauf aufbauend geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement umzusetzen und zu dokumentieren. Das Portal unterstützt sie dabei mit gebündelten Hinweisen, Leitfäden und praktischen Hilfestellungen.
Unternehmen können Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) beitreten

Rohde und Schwarz
Darüber hinaus können sich interessierte Unternehmen und Institutionen über das BSI-Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anschließen. Auch das Melden von Schwachstellen und Sicherheitslücken ist über das Portal möglich – auf Wunsch anonym und ohne vorherige Registrierung. Zusätzlich haben interessierte Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, sich über das BSI-Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anzuschließen. Dieses unter dem Dach des BSI organisierte IT-Sicherheitsnetzwerk bietet seinen aktuell rund 9.000 Mitgliedern zahlreiche Formate für den fachlichen Austausch und das Teilen von Erfahrungen. Die Mitgliedschaft in der ACS ist kostenfrei.
Auch in der Unabhängigen Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS) arbeiten Wirtschaft und staatliche Stellen in zahlreichen Arbeitsgruppen zu Cybersicherheit und physischer Sicherheit zusammen. In der UP KRITIS können sich ab sofort Vertreterinnen und Vertreter der meisten unter die NIS-2-Richtlinie fallenden Einrichtungen engagieren. Ergänzend dazu arbeiten in der Unabhängigen Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS) Vertreter aus Wirtschaft und staatlichen Stellen in verschiedenen Arbeitsgruppen gemeinsam an Themen der Cyber- und physischen Sicherheit. Inzwischen können sich dort auch Vertreterinnen und Vertreter der meisten Einrichtungen engagieren, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen.
Auf seiner Website stellt das BSI ein NIS-2-Starterpaket mit Klick-Anleitungen für die Registrierung und Meldung im BSI-Portal bereit. Darüber hinaus informiert das BSI unter dem Motto #nis2know in mehreren Kick-off-Webinaren zum neuen Cybersicherheitsgesetz – u. a. mit einer Demonstration des BSI-Portals sowie einer Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung.tw
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