Deka-Bank erhält Kryptoverwahrlizenz von EZB und BaFin

Deka-Bank
Dieser Schritt markiert laut Bank eine wichtige Erweiterung des Leistungsportfolios der Deka-Bank. Bereits seit geraumer Zeit nimmt sie die Rolle einer Kryptowertpapierregisterführerin wahr und hat in der Vergangenheit verschiedenste digitale Assets emittiert. Darüber hinaus hat die Bank eine Plattform zur Marktreife gebracht, die die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt – von der Emission über den Handel bis zur Abwicklung digitaler Vermögenswerte. Mit der erteilten Lizenz kann die Deka-Bank ihre Dienstleistungen in diesem Bereich weiter ausbauen und Innovationen vorantreiben.
MiCAR schafft europäischen Rechtsrahmen
Am 30. Dezember 2024 tritt die MiCAR vollständig in Kraft. Diese Regulierung schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten. Ein zentrales Ziel der MiCAR ist es, den Schutz der Anlegerinnen und Anleger zu erhöhen und für mehr Sicherheit und Transparenz im Kryptomarkt zu sorgen. Durch die frühzeitige Erteilung der Kryptoverwahrlizenz ist die Deka-Bank nach eigenen Worten bestens vorbereitet, um ihr Angebot auf Grundlage dieser langfristigen regulatorischen Vorgaben auszubauen und sich im Kryptomarkt nachhaltig zu etablieren.
Mit dieser Entwicklung unterstreicht die Deka-Bank ihre strategische Ausrichtung auf digitale Innovationen und ihre Rolle als zuverlässiger Partner für ihre Kunden im Bereich digitaler Finanzlösungen. Die Deka-Bank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen, gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe.tw
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