Instant Payments: Kostentreiber der EU-Verordnung für Banken

KPMG
von Danic Seiwert und Tom Schmelzer, beide KPMG, Financial Services

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Glasfaser-Internet, Same Day Delivery im Onlinehandel – und wenn die Getränke bei der Party alle sind, kommt – über das Smartphone bestellt – in Minuten ein Lieferdienst mit Nachschub. Schneller Service, am besten in Echtzeit, wird von Kunden zunehmend erwartet.
Und so sind auch Echtzeitüberweisungen – Instant Payments – seit 2025 im Euro-Raum für Banken verpflichtend und werden ab dem 09.07.2027 auch für Länder außerhalb des Euro-Raums eingeführt. Sie dürfen nicht teurer sein als herkömmliche SEPA- und SWIFT-Transaktionen. Für die Banken sind sie aber kein Nullsummenspiel – im Gegenteil.
Instant Payments, das bedeutet: Zahlungen müssen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto eingehen. Was sich zunächst wie eine bloße Geschwindigkeitsanforderung anhört, ist in der Umsetzung eine strukturelle Transformation des gesamten Zahlungsverkehrsbetriebs. Und wie beim schnellen Internet oder beim Lieferdienst kostet sie, anders als in der öffentlichen Debatte meist dargestellt, viel Geld. Das sind die wesentlichen Kostentreiber:
IT-Performance: Wenn Batch-Logik an ihre Grenzen stößt
Die Anforderung, Zahlungen (auch große Volumina) innerhalb von wenigen Sekunden und verschlüsselt zu verarbeiten, erfordert eine grundlegende Skalierung und Härtung der institutseigenen Zahlungsverkehrsplattform. Banken und Payment-Dienstleister, deren Kernsysteme historisch auf Batch-Verarbeitung ausgelegt sind, stehen vor tiefgreifenden Architekturentscheidungen.
Kostentreiber sind höhere Infrastruktur- und Kapazitätsanforderungen, Redundanz, Hochverfügbarkeitsarchitekturen, kontinuierliche Performance-Tests und ein engmaschiges technisches Monitoring.“
Diese Anforderungen lassen sich in den meisten Fällen nicht durch einfache Systemerweiterungen erfüllen, sondern erfordern den gezielten Einsatz moderner Technologien.
Always-on-Betrieb: Das Ende des Wartungsfensters
Instant Payments sind als dauerhaft verfügbare Leistung konzipiert. Monitoring, Incident Management, Rufbereitschaften, Supportprozesse und Kundenservice-Hotlines müssen rund um die Uhr betriebsbereit sein. Wartungsfenster, die in der Vergangenheit nachts oder an Wochenenden für Updates genutzt wurden, entfallen weitgehend. Das erzwingt den Aufbau von Zero-Downtime-Deployment-Fähigkeiten, stärkere Automatisierung im Betrieb und wiederkehrende Wiederanlauftests zur Sicherstellung der Servicekontinuität.
KYC-Datenqualität: Die oft unterschätzte Grundvoraussetzung
Danic Seiwert ist Senior Manager bei KPMG (Website) im Geschäftsbereich Financial Services. Er begleitet Banken, Asset Manager und Kryptoverwahrer bei der sicheren und regulierungskonformen Implementierung neuer Technologien zum Beispiel für die Geldwäscheprävention und die Weiterentwicklung von KYC-Prozessen.Know-Your-Customer (KYC) ist in der Bankenwelt kein neues Thema und als Kostenfaktor bekannt. Durch die Instant-Payment-Verordnung steigen die Anforderungen an Vollständigkeit, Aktualität und Konsistenz von KYC-Daten noch einmal erheblich, weil sie nun die direkte technische Grundlage für mehrere zeitkritische Prozesse bilden. Für die Verifikation des Zahlungsempfängers (Verification of Payee) müssen Name und Kontoinformationen korrekt, aktuell und maschinenlesbar gepflegt sein.
Inkonsistenzen erhöhen Fehlerquoten beim Empfängerabgleich und erzeugen manuellen Klärungsaufwand. Für das Sanktionsscreening ist ein vollständiger und aktueller Kundenstamm die regulatorische Grundvoraussetzung. Modelle zur Betrugserkennung (Fraud-Detection-Modelle) sind ebenfalls auf konsistente Kundendaten angewiesen. Die Verordnung wirkt damit als Verstärker eines ohnehin vorhandenen Handlungsbedarfs bei der KYC-Datenqualität und zwingt Institute zu systematischer Datenbereinigung, laufender Datenpflege und automatisierter Datenvalidierung.
Verification of Payee (VoP): Kostenfrei für Kunden, nicht für Banken
Die Verifikation des Zahlungsempfängers ist verpflichtend und muss Kunden kostenlos angeboten werden. Die Implementierungskosten tragen die Institute selbst – für die Integration in sämtliche Kundenschnittstellen und APIs, für Protokollierung und Nachweisfähigkeit sowie für laufende Kosten aus Lizenz- oder Nutzungsmodellen beim Einsatz externer VoP-Dienste.
Betrugsprävention: Unwiderruflich und ohne Zeitpuffer
Instant Payments sind unwiderruflich. Das erhöht das Betrugsrisiko erheblich, weil Rückholverfahren ausscheiden und das Zeitfenster für das Erkennen auffälliger Zahlungen vor der Ausführung auf Sekunden begrenzt ist. Fraud-Kontrollen müssen vollständig in die Autorisierungsstrecke verlagert werden.
Die Verification of Payee leistet einen wichtigen Beitrag zur Risikoreduktion, ersetzt jedoch keine Fraud-Kontrollen, insbesondere nicht bei Social-Engineering-Angriffen oder kompromittierten Kundenendgeräten.“
Laufende Kosten entstehen durch 24/7-Monitoring, Incident-Reaktionsfähigkeit und kontinuierliches Modell-Tuning zur Reduktion von Fehlalarmen.
Sanktionsscreening: Vom Transaktions- zum Bestandsmodell
Tom Schmelzer ist bei KPMG (Website) Assistant Manager und unterstützt Finanzinstitute bei der praktischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen in skalierbare, technologiegestützte Prozesse.Das bisher in den meisten Banken übliche transaktionsbezogene Screening ist mit dem Zehn-Sekunden-Ausführungsfenster nicht mehr vereinbar. Die Verordnung schreibt nach Artikel 5d der geänderten SEPA-Verordnung stattdessen ein periodisches Bestands-Screening des gesamten Kundenstamms vor, mindestens einmal täglich, bei Aktualisierungen der EU-Sanktionslisten auch mehrfach täglich. Auch hierin liegt ein Kostentreiber: Aufwände fallen an für den Aufbau leistungsfähiger Datenpipelines, die laufende Listenversorgung, die Screening-Infrastruktur, die Alert-Bearbeitung und eine revisionssichere Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden.
Liquidität und Preisgleichheitsgebot: Strukturelle Kostenwirkung
Mit dem Wegfall klassischer Cut-off-Zeiten müssen Liquiditätspuffer dauerhaft und rund um die Uhr vorgehalten werden. Zentralbankliquidität, die zur Absicherung des Settlements gebunden ist, steht nicht für ertragreichere Anlageformen zur Verfügung. Dieser Opportunitätskosteneffekt ist ein dauerhafter struktureller Belastungsfaktor. Hinzu kommt, dass das regulatorische Preisgleichheitsgebot die Möglichkeit begrenzt, gestiegene Betriebskosten über höhere Entgelte an Kunden weiterzugeben, da die Entgelte für Instant Payments die Entgelte für klassische SEPA-Überweisungen nicht übersteigen dürfen.
Mit der Umsetzung der Instant-Payments-Verordnung sind für Banken also immense Kosten verbunden. Sie müssen in ihre IT-Infrastrukturen investieren, um die hohen Transaktionsvolumina und die Geschwindigkeit der Zahlungen zu bewältigen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Systeme robust, performant und sicher sind, um Risiken angemessen zu steuern. Und Finanzinstitute müssen Abläufe umstellen, um bei den regulatorischen Anforderungen an Betrugsprävention und Sanktionsscreening compliant zu sein. Danic Seiwert und Tom Schmelzer, KPMG, Financial Services/dk
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