STRATEGIE13. März 2026

Instant Payments und VOP: Pflicht, Infrastruktur … und die Realität

Schwerpunkt: Instant Payment & VoP
Peter Hiekmann, VP Sales bei finAPI, steht vor einer modernen Architektur. Im Kontext der EU-Verordnung 2024/886 wird die Bedeutung von Instant Payments und der Verification of Payee (VOP) hervorgehoben.
Peter Hiekmann, VP Sales, finAPI finAPI

Mit der EU-Verordnung 2024/886 sind Echtzeitüberweisungen im Euroraum regulatorischer Standard. Seit Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister Instant Payments rund um die Uhr innerhalb von maximal zehn Sekunden ausführen. Für die verpflichtende Verification of Payee, kurz VOP, kommen bis zu fünf Sekunden hinzu. Das regulatorische Zeitfenster beträgt damit 15 Sekunden. Geschwindigkeit und Sicherheit sind untrennbar miteinander verbunden.

von Peter Hiekmann, VP Sales, finAPI

Echtzeitüberweisungen sind faktisch irreversibel. Eine Rückbuchung wie bei der Lastschrift ist nicht vorgesehen. Deshalb greift vor Ausführung der Zahlung die Empfängerprüfung: Name und IBAN werden abgeglichen, das Ergebnis lautet „Match“, „Close Match“, „No Match“ oder „Prüfung nicht möglich“. VoP ist keine Komfortfunktion, sondern verpflichtende Schutzmaßnahme gegen Fehlüberweisungen und Betrug.

VOP als Infrastruktur im Interbankenbetrieb

VOP ist kein internes Feature, sondern ein Interbank-Prozess. In Europa hat sich das vom European Payments Council entwickelte Schema als Standard etabliert. Über den EPC Directory Service werden Teilnehmer- und Routing-Informationen verwaltet. Erste Veröffentlichungen des EPC nach dem Go-Live zeigen steigende Anbindungsquoten, aber weiterhin operative Herausforderungen.

„Prüfung nicht möglich“ bedeutet nicht, dass Name und IBAN falsch sind, sondern dass die Prüfung technisch oder fachlich nicht durchgeführt werden konnte.“

Gründe sind technische Störungen bei Zahler- oder Empfängerinstitut, fehlende oder unvollständige Directory-Einträge oder Überweisungen auf Konten, die regulatorisch nicht unter die Empfängerprüfung fallen, etwa Spar- oder Anlagekonten. VOP greift ausschließlich bei Transfers zwischen Zahlungskonten. Die Quote dieser Rückmeldungen ist seit dem Start gesunken, wird jedoch strukturell nicht auf Null fallen. Das System setzt auf Interoperabilität zwischen Instituten, nicht auf zentrale Vollständigkeit.

Hinzu kommt eine Besonderheit einzelner Neo- und Challenger-Banken: Sie nutzen einen einheitlichen Payment-Endpunkt und unterscheiden technisch nicht klar zwischen klassischer SEPA-Überweisung und Instant Payment. Zahlungen werden grundsätzlich als Echtzeit verarbeitet; nur wenn die Empfängerbank kein Instant unterstützt, erfolgt ein interner Fallback auf reguläre SEPA. Für Zahlungsdienstleister erschwert dies Routing und Statuslogik, da die finale Verarbeitungsart nicht immer unmittelbar ersichtlich ist.

Nutzungstrends, A2A-Dynamik und B2B-Realität

Aus der Praxis von Zahlungsdienstleistern zeigt sich eine klare Dynamik: Die Nutzung von Instant Payments steigt deutlich. In einzelnen Fällen wirkt die Echtzeitfähigkeit als Akquisefaktor, manche Unternehmen haben vollständig auf Instant umgestellt.

Gleichzeitig ist die Entwicklung use-case-getrieben.

In E-Commerce und in der Inkasso-Branche, in denen sofortige Liquidität zählt, wächst Instant besonders stark.“

In der klassischen Unternehmensbuchhaltung spielt Geschwindigkeit eine geringere Rolle; dort wird noch häufig regulär überwiesen.

Mit der Kombination aus Echtzeit und verpflichtender Empfängerprüfung verändern sich auch die Rahmenbedingungen für Account-to-Account-Zahlungen. Wenn sogenannte A2A-Transaktionen schnell und abgesichert sind, verlieren frühere Vorbehalte wie Fehlüberweisungen und Betrugsrisiken an Bedeutung. Die Regulierung wirkt damit indirekt als Beschleuniger.

Autor Peter Hiekmann, finAPI
Peter Hiekmann, VP Sales bei finAPI, präsentiert sich in einem professionellen Umfeld. Sein Fokus liegt auf Open-Banking-Lösungen und der Implementierung von VOP zur Sicherstellung der Identität in digitalen Zahlungstransaktionen.Peter Hiekmann ist VP Sales bei finAPI (Webseite). Sein Schwerpunkt liegt auf Open-Banking-Lösungen, einschließlich der PSD2-Regulierung, digitalen Zahlungslösungen sowie Identitäts- und Bonitätsprüfungen. Hiekmann hat über 20 Jahren Erfahrung in der Finanzbranche, unter anderem bei Cisco, und mehr als einem Jahrzehnt vertiefter Expertise im Bereich Open Finance.

Im B2B-Umfeld unterliegen auch Sammelüberweisungen grundsätzlich der VOP-Pflicht. Regulatorisch ist jedoch vorgesehen, dass professionelle Nutzer unter bestimmten Bedingungen auf eigenes Risiko auf die Empfängerprüfung verzichten können. Dieses Opt-out setzt vertragliche Vereinbarungen und eigene Kontrollmechanismen voraus. Mittelfristig spricht vieles dafür, dass klassische SEPA-Überweisungen an Bedeutung verlieren. Wenn Echtzeit- und Terminüberweisung zur Verfügung stehen, sind funktional nahezu alle Zahlungsbedürfnisse abgedeckt.

Ergänzend kann bei Lastschriftmandaten eine Empfängerprüfung vorgelagert erfolgen. Mit einem IBAN-Name-Check werden Mandatsdaten bereits bei der Erfassung validiert, bevor Ware versendet oder Dienstleistungen freigeschaltet werden. Der Ansatz unterscheidet sich von VoP, folgt jedoch derselben Logik: Fehler frühzeitig erkennen.

Architekturfrage statt Produktfrage

Instant Payments und Verification of Payee stehen nicht nur für regulatorische Anpassungen, sondern für eine veränderte Zahlungsarchitektur. Echtzeit wird zur Erwartung, Empfängerprüfung zur verpflichtenden Infrastrukturkomponente. Entscheidend ist weniger die Einführung einzelner Funktionen als deren stabile, interoperable Integration in bestehende Systeme. Zahlungsverkehr wird damit zur dauerhaften Echtzeit-Infrastrukturaufgabe. Peter Hiekmann, finAPI/dk

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert