ANWENDUNG14. Oktober 2025

Operation „Herakles”: Erfolgreicher Schlag gegen Cybertrading-Fraud

Eine Warnung informiert über die Beschlagnahme einer Plattform, die mit Cybertrading-Fraud in Verbindung steht. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sind für die Maßnahmen verantwortlich. Präventionstipps sind auf der Website der Polizei verfügbar.
LKA Baden-Württemberg

Das Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg haben die Basis von Cyberkriminellen im Internet zerschlagen. Dies teilten die Generalanwaltschaft Karlsruhe, dem das Cybercrime-Zentrum angegliedert ist, das LKA sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Im Rahmen der Operation „Herakles” seien mehr als 1.400 betrügerische Domains vom Netz genommen worden.

Durch die Maßnahmen seien die technische Infrastruktur der Kriminellen gezielt außer Kraft gesetzt worden. Zugleich habe die Aktion zahlreiche weitere Betrugsstraftaten zum Nachteil argloser Bürger verhindert. In Zusammenarbeit mit Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden habe man Anfang Oktober 2025 insgesamt 1.406 aktive illegale Domains beschlagnahmt und die Seiten vom Netz genommen, teilen die drei Verfasser der Presseerklärung weiter mit.

Umleitung der beschlagnahmten Domains auf LKA-Website

Über die gesperrten Domains sollten Verbraucher getäuscht und zu vermeintlichen Investitionen auf manipulierten Handelsplattformen verleitet werden. Es bestehe der Verdacht des Cybertrading-Betrugs. Mit dem Schlag gegen die international agierenden Cyberkriminellen werde größerer Schaden verhindert. Das Deliktsphänomen „Cybertrading-Fraud“ habe sich in den letzten Jahren zu einem Massenphänomen mit stetig steigenden Fallzahlen entwickelt.

Die BaFin identifiziere regelmäßig im Vorfeld verdächtige Domains, nehme diese vom Netz und veröffentliche dazu Warnmeldungen, um Finanzakteure vor Cybercrime zu schützen. Die beschlagnahmten Domains seien auf eine vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg gehostete Beschlagnahmeseite umgeleitet worden und können nun nicht mehr zur Begehung von Straftaten genutzt werden. Dort erscheine zur Warnung der Nutzer das folgende Sicherstellungsbanner:

LKA Baden-Württemberg

Seit der Umleitung am 3. Oktober 2025 habe man rund 866.000 Aufrufe durch Nutzer auf die übernommenen Seiten feststellen und im Juni 2025 bei einer ähnlichen Aktion rund 800 illegale Domains sperren können.

Die Beschlagnahme der Websites verdeutlicht das riesige Ausmaß des Betrugs über Online-Handelsplattformen. Die Täter werden dabei immer professioneller. Sie verwenden Künstliche Intelligenz, um illegale Websites wie am Fließband herzustellen und mit ihnen Anleger in die Falle zu locken. Die Finanzaufsicht geht in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden gegen diese unerlaubten Geschäfte vor.”

Birgit Rodolphe, BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention

So funktioniert Cybertrading-Fraud

Bei dem sogenannten Cybertrading-Fraud werden gutgläubige Kunden dazu bewogen, im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit teilweise hohe Geldsummen auf betrügerischen Internetplattformen zu investieren. Die Täter spiegeln dabei vor, digitale Plattformen für den Handel mit unterschiedlichsten Finanzinstrumenten zur Verfügung zu stellen, auf denen die Kunden investieren könnten.

Tatsächlich werden die eingezahlten Gelder zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt. Die für den Kunden im Internet aufrufbare Handelsplattform wird ebenso wie das angebliche Kundenkonto nur vorgetäuscht. Flankierend werden die Geschädigten von sogenannten Brokern, die aus organisierten Callcentern im Ausland heraus handeln, dazu animiert, weitere Gelder zu investieren.

Viele Geschädigte bemerken aufgrund des professionellen Vorgehens der Täter und des Einsatzes von gefälschten Handelsplattformen über Monate hinweg nicht, dass sie betrogen werden. Indes werden sie zu weiteren Einzahlungen motiviert. In der Regel verlieren die Geschädigten ihr Geld vollständig.

LKA, Cybercrime-Zentrum und BaFin empfehlen diese Vorsichtsmaßnahmen:
  • Informieren Sie sich genau über die Trading-Plattform, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um das Angebot in Ruhe zu prüfen und zu bewerten.
  • Geben Sie keine vertraulichen Daten, wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot, preis. Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente oder Zahlungskarten.
  • Nutzen Sie den Service der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg oder einer unabhängigen Finanzberatung und lassen Sie Angebote prüfen.
  • Erstatten Sie im Betrugsfall Strafanzeige.

Über die Maschen unseriöser Anbieter und wie man sich schützen kann, informieren die Polizei und die BaFin ausführlich auf diesen Webseiten:

dw

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