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ARCHIV22. April 2020

VideoIdent & Rechtssicherheit: Langer Streit zwischen IDnow und WebID geht zu Ende

WebID VideoIdent
WebID

Es war ein langer Streit, der jetzt möglicherweise ein Ende gefunden hat (wir berichteten) und nun Rechtssicherheit für Betreiber von VideoIdent-Lösungen bringen könnte: Nachdem WebID Berufung gegen ein Urteil einlegte, wonach das Unternehmen angeblich ein Patent von IDnow verletzt habe, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun WebID Recht gegeben und die Klage gegen das Berliner FinTech abgewiesen. 

Mit diesem Urteil endet vermutlich ein jahrelanger Rechtsstreit: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die WebID (Website) abgewiesen und somit entschieden, dass WebID keine Patentverletzung begangen hat. Revision kann gegen dieses Urteil nicht eingelegt werden. Dieser Entscheidung vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2017, gegen das WebID Berufung einlegte (mehr dazu hier).

Frank S. Jorga, Geschäftsführer WebID
WebID

Diese Entscheidung sorgt für rechtliche Klarheit innerhalb unserer Branche. Und diese Rechtssicherheit ist immer von großer Bedeutung für gesundes Wachstum einer Industrie. Darum freuen wir uns sehr über das Urteil des Oberlandesgerichts. Zudem sind wir natürlich auch stolz auf unsere Rolle in der Erfindung und Entwicklung GwG-konformer Videoidentverfahren in Deutschland und betrachten die rechtliche Bestätigung als eine Anerkennung unserer Innovationsleistung.“

Frank S. Jorga, Geschäftsführer WebID

2011 hatte Firmengründer Frank Jorga die Idee, mit einem Online-Videoverfahren Personen zu legitimieren, um ihnen zu ermöglichen, etwa Verträge rechtskräftig im Netz zu unterschreiben. Im Anschluss gründete er gemeinsam mit drei Partnern die WebID Solutions. Nach zwei Jahren erhielt Frank Jorga im Januar 2014 vom BMF die Zustimmung für seine digitale Videoidentifikation. Dazu wurde die Auslegung des sogenannten Geldwäschegesetzes (GwG) so geändert, dass die digitale Legitimation von WebID per Videochat betrieben werden konnte – als allererstes Unternehmen weltweit.

Zudem wird es nun Zeit, dass auch teils im Wettbewerb stehende Unternehmen auf Kooperation setzen und in bestimmten Bereichen erfolgreich zusammenarbeiten. Technologische Partnerschaften sind gut für die Weiterentwicklung unserer Branche und stärken den Standort Deutschland.“

IDnow wertet den Ausgang des Verfahrens hingegen anders:

Armin Bauer, CTO IDnow <q>IDnow
Armin Bauer, CTO IDnow IDnow

IDnow hat die ers­te In­stanz des Rechts­strei­tes ge­won­nen und ist in der zwei­ten nun lei­der knapp un­ter­le­gen. Na­tür­lich fin­den wir es scha­de, dass das OLG Düs­sel­dorf in die­sem Fall un­se­re Rechts­auf­fas­sung nicht ge­teilt hat, dass es­sen­ti­el­le Aus­füh­rungs­for­men un­se­res Pro­dukts ver­letzt wur­den. Der fi­na­le Streit­punkt vor Ge­richt war die ge­naue Aus­le­gung des Be­griffs „er­fas­sen“ und ob die­ser durch We­bID ver­letzt wur­de. Für uns, un­ser Pro­dukt Vi­deo­Ident und un­se­re Kun­den än­dert dies je­doch nichts – Ge­gen­stand des Recht­strei­tes war le­dig­lich die po­ten­zi­el­le Pa­tent­ver­let­zung durch We­bID.

Wir freu­en uns, sa­gen zu kön­nen, dass ID­now in der Zwi­schen­zeit so­wohl für Vi­deo­Ident als auch für die KI-ba­sier­te Lö­sung Au­to­Ident wei­te­re Pa­ten­te er­teilt be­kom­men ha­ben. Wir ha­ben in den letz­ten Jah­ren sehr viel in un­se­re Tech­no­lo­gie in­ves­tiert und ne­ben dem klas­si­schen Vi­deo­Ident vor al­lem auf neue Lö­sungs­an­sät­ze mit künst­li­cher In­tel­li­genz ge­setzt. Zu­dem ha­ben wir neue Funk­tio­nen und Pro­duk­te wie zum Bei­spiel eID in un­se­re Plat­form auf­ge­nom­men. Be­son­ders in Zei­ten der CO­VID-19 Pan­de­mie se­hen wir ei­ne gro­ße Nach­fra­ge nach un­se­ren Pro­duk­ten und ge­ra­de ein­fach im­ple­men­tier­ba­re und ska­lier­ba­re Lö­sun­gen sind gefragt.“

Armin Bauer, CTO IDnow aj

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