Wegen interner Mängel: BaFin entsendet Sonderbeauftragten zu Flatex Degiro

Kai Hartmann Photography / BaFin
Ein Sprecher von Flatex Degiro teilte mit, dass man derzeit erste Maßnahmen konzipiere und umsetze, um die Mängel zu beheben.
Dass die BaFin hierfür einen Sonderbeauftragten eingesetzt hat, empfinden wir als ausgesprochen hilfreich, um von Anfang an eine enge Begleitung der Projekte zu gewährleisten.”
Sprecher von Flatex Degiro gegenüber Reuters
Nicht die erste Beanstandung von Flatex Degiro durch die BaFin
Bereits Ende vergangenen Jahres hatten wir über eine Sonderprüfung bei Flatex Degiro im letzten Herbst berichtet. Damals hatte die BaFin dem Unternehmen unter anderem auferlegt, „eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen“. Zudem habe sie „vorübergehende zusätzliche Eigenmittelanforderungen“ angeordnet. Flatex hatte die Investoren im Laufe des vergangenen Jahres über die Sonderprüfung der Aufseher und über die daraus erfolgten Anforderungen informiert.
Die Flatex Degiro Bank wurde Anfang Februar von den Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 1.050.000 Euro belegt, weil das Institut gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen habe. Rund sechs Prozent verlor die Flatex-Aktie resultierend aus den Nachrichten am Mittag.
Eine korrekte Geschäftsorganisation bei Kreditinstituten gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten. § 25a Absatz 1 KWG regelt die Vorgehensweise dafür. Eine wirksame Geldwäscheprävention und ein adäquates Risikomanagement sind wesentliche Bestandteile einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, um die fortlaufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten zu sichern. Wenn die BaFin feststellt, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Defizite aufweist, kann sie aktiv werden. Dazu ermächtigt sie § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG.tw
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