STRATEGIE19. April 2023

DK und Sparkassen kritisieren Reformvorschläge der EU zur Bankensicherung

Mbruxelle / Bigstock

Nach Ansicht der EU-Kommission haben nationale Finanzbehörden in der Vergangenheit mittlere und kleinere Banken in Schieflage zu selten abgewickelt. Dies soll nun erleichtert werden – zum Schutz der Kunden, aber auch im Interesse der Steuerzahlenden. Die EU-Kommission hat jetzt eine Reform der Regeln für die Abwicklung von Krisen-Banken vorgeschlagen. Der Vorschlag zielt auf ein besseres Krisenmanagement vor allem bei mittleren und kleineren Banken ab. Im Bankensektor werden die Vorschläge allerdings seitens DK und Sparkassen mehr als kritisch angenommen – aus Berlin erntet der Vorschlag jedenfalls reichlich Kritik.

Die Europäische Kommission hat jetzt ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Regelungen für den Umgang mit Kreditinstituten, die in finanzielle Schieflage geraten, veröffentlicht. Im Rahmen des Legislativpaketes werden weitreichende Änderungen der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten, der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und der Einlagensicherungsrichtlinie angestrebt. Das von der Europäischen Kommission verfolgte Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen zu optimieren, sei aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) grundsätzlich richtig. Die deutschen Banken und Sparkassen lehnen jedoch den Vorschlag der Europäischen Kommission ab, die Bankenabwicklung für kleine und mittlere Institute zum neuen Standard zu machen.

„Mit diesem fundamentalen Paradigmenwechsel verfehlt die Europäische Kommission nicht nur das Ziel für mehr Finanzmarktstabilität zu sorgen, sie bewirkt sogar genau das Gegenteil“, erklärt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft. „Denn die ‚Abwicklung für alle‘ soll teuer auf Kosten der nationalen einlagenbezogenen Sicherungssysteme erkauft werden“, so Quinten weiter.

BVR

Es kann nicht sein, den bewährten Schutz der bestehenden nationalen Sicherungssysteme bewusst zu gefährden, um ein insbesondere auf große Banken zugeschnittenes Abwicklungsregime auf alle Banken und Sparkassen auszuweiten.”

Daniel Quinten, Vorstandsmitglied BVR

Sparkassen gegen Antastung des bestehenden Prinzips

Klar auch das Urteil der Sparkassen: So erklärt der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Helmut Schleweis: „Sparerinnen und Sparer wollen, dass ihr Geld sicher und gut geschützt ist. Deshalb vertrauen sie es den Sparkassen an. Die Institutssicherung dient den Einlegern ebenso wie den Instituten. Dieses Prinzip darf nicht angetastet werden.“ Die nun vorliegenden Vorschläge zur Reform des CMDI würden die Hürden, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Institute zu schützen, unnötig erhöhen. In Zukunft wäre es nicht mehr wie bisher möglich, zeitnahe und sinnvolle Stabilisierungsmaßnahmen zur Abwendung einer Schieflage zu ergreifen. Die CMDI-Revision wäre damit eine Einführung der europäischen Einlagensicherung (EDIS) durch die Hintertür.

Die aktuellen Entwicklungen bei einigen US-Banken sowie bei der Großbank Credit Suisse hätten gezeigt, dass es sinnvoll ist, die mögliche Abwicklung von Banken sorgfältig zu planen.

DSGV

Es muss darum gehen, solche Institute, die nach europäischem Maßstab groß sind, im Ernstfall behördlich sicher und effizient abzuwickeln. Hier gibt es Handlungsbedarf für die EU-Kommission. Das darf aber nicht dazu führen, die Institutssicherung und das erfolgreiche Geschäftsmodell regional ausgerichteter Verbünde in Frage zu stellen.”

Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes

Für kleine und mittelgroße Institute dürfe die Abwicklung nicht zum Standardfall werden. Schleweis: „Aus unserer Sicht ist klar: Bewährte Institutssicherungssysteme gewährleisten die beste Krisenprävention. Risiken für Finanzstabilität liegen bei internationalen Finanzkonzernen. Darauf muss der Abwicklungsmechanismus ausgerichtet werden.“

DK und Sparkassen: Vertrauen der Bürger in Gefahr

In Deutschland sind bewährte und funktionierende Sicherungssysteme vorhanden, die auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen in den USA und der Schweiz wesentlich dazu beigetragen hätten, dass es zu keinem Übergreifen der Vertrauenskrise in Bezug auf die Sicherheit der Einlagen auf Deutschland gekommen sei. Die DK erklärt, dass sie sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für eine grundlegende Änderung der vorgeschlagenen Regelungen einsetzen wolle. Nur so werde das Ziel, das Krisenmanagement der Banken zu stärken, tatsächlich erreicht, statt das Vertrauen der Einleger und Anleger in das bestehende Schutzniveau unnötig zu schwächen.

Im Insolvenzfall nehmen die Einlagensicherungssysteme derzeit eine Vorrangstellung ein. Das bedeutet, dass sie die Mittel, die sie ausgezahlt haben, um die Einleger zu entschädigen, schnell und noch vor allen anderen Gläubigern zurück erhalten. Dieser Vorrang würde nun abgeschafft, um die Vorteile der Abwicklung gegenüber der Insolvenz zu erhöhen und damit die Anwendung des Abwicklungsregimes zu erleichtern.

Schließlich sollte aus Sicht der DK festgestellt werden, dass mit Erreichen der Zielausstattung des einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) Ende dieses Jahres in Höhe von rund 78 Milliarden Euro auch die reguläre Beitragserhebung endet. Dieser Beitrag liegt bereits rund 40 Prozent über der ursprünglich avisierten und als ausreichend erachteten Zielausstattung.tw

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