PwC ist die erste Prüfstelle für die Zertifizierung mobiler Finanzanwendungen

PwC
Die Technische Richtlinie TR-03174 des BSI (Website) definiert erstmals präzise und verbindliche Anforderungen an Anwendungen im Finanzsektor. Das betrifft beispielsweise Anwendungen im digitalen Banking, Wallets, Finanzanwendungen und den Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten. Damit legt diese Richtlinie den Stand der Technik für die Sicherheit dieser Anwendungen fest. Zudem gibt sie Banken, Versicherern und deren IT-Dienstleistern eine klare Orientierung zur Umsetzung regulatorischer Vorgaben. Die Richtlinie umfasst technische Vorgaben unter anderem zu Datenschutz, Integrität und Zugriffsschutz sowie Kryptografie und weiteren sicherheitsrelevanten Eigenschaften. Ziel der technischen Richtlinie ist es, ein einheitliches Sicherheitsniveau für digitale Finanzanwendungen zu schaffen.

PwC
Mit der Anerkennung als Prüfstelle durch das BSI bieten wir Herstellern und Betreibern digitaler Anwendungen ein strukturiertes Verfahren, um Sicherheit und Compliance gegenüber dem Stand der Technik nachzuweisen. Wir freuen uns, einen aktiven Beitrag zur Vertrauenswürdigkeit digitaler Ökosysteme zu leisten.“
Jörg Asma, Partner und Leiter der Prüfstelle für Digitale Anwendungen bei PwC Deutschland
Als anerkannte Prüfstelle kann PwC ab sofort Konformitätsprüfungen gemäß TR-03174 durchführen und Unternehmen im Zulassungsprozess gegenüber Aufsichtsbehörden und Infrastrukturbetreibern begleiten.
Einheitlicher Sicherheitsmaßstab für digitale Finanzdienste
Mit der TR-03174 steht Finanzunternehmen ein konkreter, prüfbarer Rahmen zur Verfügung, um die Anforderungen aus dem Digital Operational Resilience Act (DORA) umzusetzen. Die Technische Richtlinie stärkt nicht nur die digitale Resilienz und Compliance von Banken, Versicherungen und FinTechs, sondern schafft auch Vertrauen bei Endkunden durch transparente Sicherheitsstandards. Zudem dient sie als objektive Referenz für den Stand der Technik. Das ist ein entscheidender Faktor bei Haftungsfragen und für Versicherer im Schadensfall.pp
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/230135


Schreiben Sie einen Kommentar