AKTUELL12. September 2025

T+1-Abwicklungszyklus: Schweiz & Liechtenstein stellen um, SIX & swissSPTC unterstützen

T+1-Abwicklungszyklus: Schweiz und Liechtenstein stellen um, SIX & swissSPTC unterstützen
SIX-Niederlassung in Hard Turm Park, Zürich SIX

Im Rahmen der Vorbereitungen für die Migration zum T+1-Abwicklungszyklus in Europa am 11. Oktober 2027 hat der Swiss Securities Post-Trade Council (swissSPTC) Empfehlungen für die Einführung des neuen Standards in den Märkten in der Schweiz und Liechtenstein veröffentlicht. SIX, als primäre Finanzmarktinfrastruktur der beiden Märkte, beteiligt sich an der spezialisierten Task Force.

Die Schweiz und Liechtenstein werden am 11. Oktober 2027 in Abstimmung mit der EU und dem Vereinigten Königreich auf einen T+1 Abwicklungszyklus umstellen. Die international koordinierte Migration auf diesen verkürzten Settlementzyklus folgt der 2024 erfolgten T+1 Einführung in Nordamerika und spiegelt den weltweiten Trend zu einem beschleunigten Settlement wider. Ziel der Umstellung ist es, Gegenparteirisiken zu reduzieren, Liquidität zu verbessern sowie die Marktstabilität zu stärken.

Damit bekräftigen die Schweiz und Liechtenstein ihr Engagement für die globale Vernetzung, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit.”

Umstellung vom aktuellen T+2-Abwicklungszyklus auf den neuen T+1-Standard

Die vom swissSPTC veröffentlichten Empfehlungen stützen sich auf eine im laufenden Jahr durchgeführten umfassenden Analyse, an der sich über 20 Akteure aus dem Schweizer und Liechtensteiner Finanzökosystem beteiligt haben. Im Rahmen einer dafür eingesetzten T+1 Task Force hat der swissSPTC eine Initiative ins Leben gerufen, um die Umstellung Finanzmärkte der beiden Länder vom aktuellen T+2-Abwicklungszyklus auf den neuen T+1-Standard zu unterstützen.

Diese strategische Änderung folgt auf eine zuvor durchgeführte Analyse des Finanzsektors, an denen führende Institutionen aus Handels-, Clearing- und Abwicklungsinfrastrukturen, Banken, Emittenten und Branchenverbände beteiligt waren. Die zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wurden während des gesamten Prozesses fortlaufend informiert.

Der swissSPTC hat sechs Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit folgenden Themen spezifisch befasst haben:

  • Operative Prozesse
  • Internationale Ausrichtung
  • Liquiditätsmanagement
  • Rechtliche und regulatorische Überlegungen
  • Lehren aus der nordamerikanischen Umstellung
  • Kommunikation mit Stakeholdern

Dieses Setup ermöglichte sowohl Tiefenanalysen in spezifischen technischen Bereichen als auch horizontale Validierungen über die Arbeitsgruppen hinweg, wodurch eine ganzheitliche und koordinierte Roadmap für den Übergang definiert werden konnte.

Der Ansatz bleibt adaptiv; die Empfehlungen dienen als Leitlinien, die bei Änderungen der Marktbedingungen oder der regulatorischen Anforderungen vor dem Implementierungsdatum erneut überprüft werden.”

Das Vorgehen von SIX als Betreiber der zentralen Marktinfrastruktur, ist eng abgestimmt mit den Empfehlungen. Der Anwendungsbereich umfasst alle Effekten, die an Schweizer Handelsplätzen ausgeführt und über den Schweizer Zentralverwahrer (CSD), SIX SIS, abgewickelt werden.

Marktkonsultation bis zum 10. Oktober 2025

Um die Branche bei der Vorbereitung auf den Übergang weiter zu unterstützen, hat der swissSPTC eine Marktkonsultation zu T+1 eingeleitet, die bis zum 10. Oktober 2025 geöffnet ist.

SIX arbeitet daran, seine Dienstleistungen an den neuen Standard anzupassen. Darüber hinaus leitet sie in Spanien und der Schweiz spezialisierte Arbeitsgruppen und beteiligt sich aktiv an den verschiedenen internationalen Arbeitsgruppen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag im Übergangsprozess zu T+1 in der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich.dk

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