Krypto-KYC bei der Berliner Volksbank: Noch in der Warteschleife

Fotograf Marcel Schwickerath/Berliner Volksbank
von Dunja Koelwel
Herr Paulokat, wie passen Sie ihre internen Prozesse bis zum Stichtag am 10. Juli 2027 an das unmittelbar geltende EU-Recht an?
Die regelmäßige Bewertung und Verbesserung unserer Prozesse ist ein etablierter Prozess in der Berliner Volksbank, der bei uns unabhängig von den neuen Vorgaben der EU-Geldwäscheverordnung besteht und gelebt wird. Konkret auf die EU-Geldwäscheverordnung bezogen beobachten wir die Entwicklungen von Anfang an sehr genau. Beginnend beim europäischen Gesetzgebungsverfahren bis zu den derzeit laufenden Konsultationen der AMLA zu den Regulatory Technical Standards (RTS). Auch hier verfolgen wir die Fachdebatte und hoffen, dass sich mit der Veröffentlichung der RTS hoffentlich auch die derzeit noch in der Literatur und im Markt mitunter heiß diskutierten Detailfragen klären.
Wie reagieren Sie auf die verschärften EU-weiten Regeln zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO)?
Die neuen Regeln zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten stellen ein Paradigmenwechsel dar, sind aber im internationalen Kontext auch kein Novum.“
Losgelöst davon muss ein solches Kontrollregime mit sachgerechten Schulungsmaßnahmen begleitet und, soweit möglich, technisch unterstützt werden. Ohne die neuen Regelungen inhaltlich im Detail zu bewerten, begrüßen wir die nunmehr EU-weit einheitlichen Vorgaben (Stichwort: level-playing-field), da hier bisher durchaus Unterschiede bestanden, die geeignet waren, Wettbewerb zu verzerren.
Wie wird das KYC-Onboarding für Kunden verlässlich gestaltet, die mit virtuellen Vermögenswerten agieren, um die neuen Krypto-Regulierungen (MiCA / Transfer of Funds Regulation) lückenlos zu erfüllen?
Derzeit bieten wir diese Art von Geschäft nicht an. Die Berliner Volksbank befindet sich noch in der Prüfphase eines Krypto-Angebots in OnlineBanking/App. In diesem Zusammenhang entwickeln und implementieren wir auch die hierfür erforderlichen KYC- und Compliance-Prozesse konsequent entlang der regulatorischen Vorgaben. Unser Ziel ist es, von Beginn an ein rechtskonformes, sicheres und zugleich kundenorientiertes Onboarding für Kunden mit Bezug zu virtuellen Vermögenswerten sicherzustellen. Über Fortschritte zu einem Go-Live informieren wir auf unseren Kanälen.
Wie identifizieren und überwachen Sie Politisch Exponierte Personen (PEPs) und deren Angehörige dynamischer, da das Korruptionsrisiko von Regulierern zunehmend strenger eingestuft wird?
Zum Erkennen von PEPs kommen branchenübliche Lösungen zum Einsatz. Sollte ein PEP identifiziert werden, kommen die gesetzlich geforderten verstärkten Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence) zum Tragen. Während die verstärkten Sorgfaltspflichten ein Mindestmaß an zusätzlichen Maßnahmen definieren, gilt aber – auch künftig – der risikobasierte Ansatz als „Leitgedanke“ der Geldwäschebekämpfung, der uns das Ergreifen angemessener Maßnahmen ermöglicht.
Welche Technologien nutzen Sie, um sich vor täuschend echten Deepfakes und gefälschten Ausweisdokumenten zu schützen?
Zu einzelnen Technologien oder Lösungen sowie deren Umfang können wir leider keine Aussagen treffen, da dies die Schutzwirkung der Maßnahmen konterkarieren könnte.
Wie gelingt der Wechsel von starren, periodischen Aktualisierungszyklen (z. B. alle 1/3/5 Jahre) hin zu einer kontinuierlichen Echtzeit-Überwachung von Kundendaten?

Fotograf Marcel Schwickerath/Berliner Volksbank
Mathias Paulokat ist als Head of Media & Investor Relations sowie als Unternehmenssprecher für die Berliner Volksbank (Webseite) tätig. In dieser Schlüsselposition verantwortet er die Finanzkommunikation der Genossenschaftsbank.
Kundendatenqualität ist zweifelsfrei ein Fokusthema, nicht erst durch die neuen Anforderungen der EU-Geldwäscheverordnung und eine stärker datengetriebene Aufsicht. Auch hier verfolgen wir die laufende Konsultation der AMLA mit großem Interesse. Abseits von starren, periodischen Aktualisierungszyklen muss es aber bereits heute unser Anspruch sein, ein möglichst vollständiges und aktuelles Bild unserer Kunden zu haben.
Wie balancieren Sie die strengen regulatorischen Pflichten aus, ohne Neukunden durch langwierige, komplizierte Prüfprozesse zu verschrecken?
Diesbezüglich möchten wir erneut die einheitlichen Vorgaben bzw. das damit verfolgte „level playing field“ hervorheben. Ansonsten verfolgen wir auch hier die Diskussionen in der Literatur und am Markt, die derzeit insbesondere um das Videoidentifizierungsverfahren kreisen. Die laufende Konsultation der AMLA dazu verfolgen wir entsprechend mit großem Interesse. Insgesamt sind wir jedoch davon überzeugt, dass wir unseren Service auch unter der EU-Geldwäscheverordnung wie gewohnt konkurrenzfähig anbieten können.
Lohnt sich das Outsourcing von standardisierten KYC-Prüfungen an spezialisierte Drittanbieter, um die internen Compliance-Teams zu entlasten?
Das ist eine Frage, die jede Organisation für sich entscheiden muss und die allgemein kaum zu beantworten ist. Eine Auslagerung beziehungsweise ein Rückgriff auf zuverlässige Dritte, ist jedoch gelebte Praxis und kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Da die Letztverantwortung jedoch immer bei einem selbst verbleibt, müssen zugehörige Kompetenzen weiterhin vorgehalten werden.
Herr Paulokat, vielen Dank für das Interview. dk
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