Digitaler Euro: Gutachten liefert erste wettbewerbsrechtliche Überprüfung

KI, DALL-E
Das Gutachten geht zurück auf Dr. Thomas Weck, Associate Professor für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Rechtsvergleichung an der Frankfurt School of Finance & Management. Demnach sei die Einführung und Nutzung des digitalen Euro im Rahmen der Geldpolitik des Eurosystems als hoheitliche Tätigkeit einzuordnen. Das Eurosystem handele insoweit als Träger öffentlicher Gewalt und nicht als Unternehmen.
Die geplante Basisinfrastruktur für den digitalen Euro ist nach Einschätzung des Gutachtens zwar eine unternehmerische Tätigkeit. Die Markteingriffe, die mit gesetzlichen Vorteilen für diese Infrastruktur verbunden seien, ließen sich aber mit ihrem Beitrag zur Geldpolitik rechtfertigen.

Frankfurt School of Finance & Management
Der digitale Euro ist nicht nur Mittel hoheitlicher Geldpolitik, sondern auch Marktgestaltung. Denn wo das Eurosystem Zahlungsinfrastruktur bereitstellt, handelt es wirtschaftlich und muss sich am Wettbewerbsrecht messen lassen.“
Dr. Thomas Weck, Autor des Gutachtens
Zudem beeinflussten neue Formen digitalen Geldes, etwa große private Stablecoins, die Rolle des Euros in seiner jetzigen Form.
Digitaler Euro ist in seiner geplanten Ausgestaltung zu rechtfertigen
Der digitale Euro sei weit mehr als ein weiterer Wettbewerber im Zahlungsmarkt. Als Mittel hoheitlicher Geldpolitik dürfe seine Funktion nicht eingeschränkt werden. Stablecoins von Big-Tech-Konzernen könnten durch ihre potenzielle Größe und Reichweite zur Gefahr für den digitalen Euro werden. Mit diesem Risiko müsse sich der europäische Gesetzgeber auseinandersetzen.
Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der digitale Euro in seiner derzeit geplanten Ausgestaltung zu rechtfertigen sei. Zugleich müsse dabei die Schnittstelle zwischen hoheitlicher Geldpolitik und Wettbewerb beachtet werden.
Das komplette Gutachten kann hier kostenlos aufgerufen werden.dw
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