Bafin prüft Banken-KI: Kein Go‑live ohne Systeminventar, Risikoklasse und Audit Trail

Pegasystems
von Michael Baldauf, Financial Services Senior Director bei Pegasystems, und Uwe Specht, Prinicple Specialist Solution Consultant bei Pegasystems
Seit dem 29. Juli 2026 ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz: Bafin – die zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit regulierten Finanztätigkeiten stehen.

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Das Spektrum der Anwendungen reicht von Chatbots im Kundenservice bis hin zu traditionellen Machine-Learning-Tools aus den frühen 2010er-Jahren. Für KI-Systeme ohne Finanzbezug, wie sie viele Unternehmen etwa im Personalmanagement einsetzen, bleibt die Bundesnetzagentur zuständig und bestehende Fachaufsichten arbeiten unverändert weiter.
Für Finanzdienstleister und Versicherer besteht daher ab sofort die Pflicht, KI-Anwendungen zu erfassen, die direkt oder indirekt eine regulierte Finanztätigkeit beeinflussen. Sie müssen zudem deren Risiko bewerten und den Einsatz lückenlos dokumentieren.
Das Fundament: Inventar und Klassifizierung
Der Ausgangspunkt jeder Compliance-Strategie ist daher ein vollständiges Register aller eingesetzten KI-Systeme. Ohne dieses Inventar lässt sich weder eine Risikoeinschätzung vornehmen noch gegenüber der Bafin belegen, dass das Unternehmen seinen Pflichten nachkommt.
Der Name des Tools oder der Technologie genügt allerdings nicht. Auch Version, Stakeholder sowie der spezifische Zweck und das Einsatzdatum müssen dokumentiert werden.“
Auf Basis dieses Registers erfolgt die Klassifizierung in vier Kategorien: Verbotene Systeme sammeln schützenswerte Daten oder führen zu ungerechtfertigter Benachteiligung, etwa ein abgelehnter Kredit aufgrund von Herkunft oder Religion. Hochrisiko-Systeme betreffen Kreditvergabe und -würdigkeit, Risikobewertung bei Lebens- oder Gesundheitsversicherungen, Kundensegmentierung mit Auswirkung auf den Kreditzugang sowie andere Systeme mit Diskriminierungspotenzial. Transparenzsysteme wie Chatbots, virtuelle Assistenten oder automatisierte Empfehlungen müssen klar als KI gekennzeichnet sein.
Systeme mit niedrigem Risiko haben keine direkten Auswirkungen auf regulierte Finanztätigkeiten, etwa die prädiktive Wartung der IT-Infrastruktur.“
Als Faustregel gilt: Beeinflusst ein System eine regulierte Entscheidung oder interagiert es direkt mit Kunden, gehört es ins Register. Entscheidend ist allein der Anwendungsfall und nicht, ob es sich um ein selbst trainiertes Modell oder ein kommerzielles Sprachmodell handelt.
Blinde Flecken: Wo Banken KI übersehen
Uwe Specht ist Prinicple Specialist Solution Consultant bei Pegasystems (Website). Zuvor war er rund 19 Jahre bei Fujitsu Enabling Software Technology tätig, zuletzt als Head of Delivery DACH für RunMyProcess und Senior Manager Professional Services. Er absolvierte ein Informatikstudium an der Freien Universität Berlin und erwarb einen Masterabschluss in Computer Science an der University of Massachusetts Dartmouth.Als Faustregel sollten Banken und Versicherer daher alles, was sie im OpRisk als Risiko für den Betrieb betrachten, auch auf Auswirkungen auf regulierte Finanztätigkeiten überprüfen.“
Der dritte und am schwersten kontrollierbare Bereich ist Schatten-KI: Mitarbeiter nutzen ChatGPT oder Claude, ohne dass IT oder Compliance davon erfahren. Das Problem ist einerseits der potenzielle und selbstinduzierte Abfluss hochsensibler Daten. Andererseits ist eine technische Vollerfassung im Sinne der neuen Bafin-Anforderungen praktisch unmöglich. Unternehmen können Schatten-KI nur vorbeugen, indem sie Sensibilisierungskurse veranstalten, ihre Mitarbeiter über die Risiken und die Folgen umfangreich aufklären und deren Painpoints ernst nehmen. Schnelle, klar geregelte Freigabe- und Risikobewertungsprozesse für neue KI-Tools helfen, die Nutzung nicht-sanktionierter Anwendungen zu vermeiden.
Bafin-gerecht: Unternehmen müssen jetzt handeln

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All das verdeutlicht einen dringenden Handlungsbedarf. Um Strafen zu vermeiden, sollten Finanzinstitute nun umgehend einen zwei- bis vierwöchigen Discovery-Sprint durchführen. Für jedes System müssen sie mindestens System-ID, Owner, Technologie, Trainingsdaten, Entscheidungslogik und Audit Trail dokumentieren. Zuerst beginnen sie mit den zehn kritischsten Anwendungen, etwa Credit Scoring, Fraud, AML und Kunden-Chatbots. Dann sollten sie das Register systematisch um Vendor-KI, Cloud-Services und Legacy-Scoring-Modelle erweitern. Für Hochrisiko-Systeme muss daraus eine belastbare wie technische Systemakte entstehen. Sie sollte Zweck, Trainingsdaten, Performance-Metriken, bekannte Limitationen, Bias-Tests, Human Oversight und Audit Trail enthalten. Bei klassischen ML-Modellen gehören Kennzahlen wie Accuracy und Fehlerraten je Kundengruppe dazu, ergänzt um Fairness- und Robustheitstests, Drift-Monitoring sowie Erklärbarkeits-Verfahren wie SHAP-Werte.
Bei agentenbasierter KI wird die technische Nachweiskette noch wichtiger.“
Michael Baldauf ist Financial Services Senior Director bei Pegasystems (Website). Als Fit & Proper zertifizierter Banker arbeitete er zehn Jahre als Transformationsmanager in einer genossenschaftlichen Bankengruppe. Davor war er 18 Jahre als Management Consultant in diversen Geschäftsleistungen sowie Delivery Director Banking für EMEA Central Region tätig.Wichtig ist vielmehr, dass nachvollziehbar bleibt, unter welchen Rahmenbedingungen ein Ergebnis entstanden ist und ob es innerhalb der definierten Policys und Qualitätsgrenzen liegt.“
Diese Nachweiskette sollten Unternehmen möglichst direkt in die technische Infrastruktur integrieren, ihre Regularien für das Software-Deployment anpassen und Model Registry, Code-Repository, Deployment-Pipeline sowie Monitoring mit dem Governance-Prozess verbinden. Wichtige Regeln in dem Zusammenhang sind:
1. Kein Go-Live ohne Inventory-Eintrag, Risk Assessment und dokumentierte Freigabe
2. Keine Modelländerung ohne versionierten Change Log
3. Kein kritischer Betrieb ohne Monitoring und Eskalationspfad
Hochrisiko-Systeme nicht erst 2027 bedenken
Bis zum 2. Dezember 2027 greifen außerdem die vollständigen Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme. Besonders wichtig ist daher auch jetzt schon die Betriebsorganisation. Unternehmen sollten nicht bis zur Compliance-Frist warten, sondern bereits jetzt Baseline-Metriken, Trainingsdaten-Audits, Modelländerungen, Fehlerfälle und Kundenbeschwerden erfassen. So entsteht frühzeitig ein revisionssicherer Verlauf, der spätere und aufwändige Rekonstruktionen erspart.
Ziel sollte deshalb kein statisches KI-Register sein, sondern eine laufend aktualisierte technische Kontrollschicht, die Use Cases, Modelle, Daten, Entscheidungen, Änderungen und Monitoring miteinander verknüpft.“
Die Verbindung von Inventar, Risiko, Governance und technischer Evidenz macht aus „KI-Compliance“ einen im Prüfungsfall belastbaren Betriebsprozess. In der Praxis hat sich zudem ein zentrales Steuerungsgremium bewährt, typischerweise angesiedelt bei der Compliance-Funktion, das Freigaben erteilt, Risikobewertungen bündelt und als Eskalationsinstanz dient.
Die neue Aufsichtsstruktur ist ein Lernprozess für Institute wie für die Bafin gleichermaßen. Klar ist schon jetzt: Wer frühzeitig ein vollständiges Inventar aufbaut, Testprozesse etabliert und Governance-Strukturen schafft, reduziert nicht nur regulatorisches Risiko, sondern schafft die technische Grundlage, KI im Finanzsektor verantwortungsvoll und mit Rechtssicherheit zu skalieren. Michael Baldauf, Pegasystems und Uwe Specht, Pegasystems
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