STUDIEN & UMFRAGEN13. März 2018

FISMA-Report und bildet Grundlage für europäischen Vorschlag für Crowdfunding-Regulierung

FISMA-Report - Grundlage für europäischen Vorschlag für Crowdfunding-Regulierung
European Commission

Ein Flickenteppich nationaler Crowdfunding-Regulierungen in den einzelnen EU-Ländern und dadurch fehlende Investitionen sind die größten Hindernisse für grenzüberschreitendes Crowd­fun­ding. Zu­dem scheu­en Platt­for­men die ver­schie­de­nen Re­gu­lie­run­gen in den ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten. Das ist das Ergebnis des sog. FISMA-Reports im Auf­trag der Ge­ne­ral­di­rek­ti­on der EU-Kom­mis­si­on für Fi­nanz­sta­bi­li­tät, Fi­nanz­dienst­leis­tun­gen und Ka­pi­tal­markt­uni­on (DG FIS­MA).

Der FISMA-Report wurde im Rahmen einer Studie des European Crowdfunding Network (ECN) und Osborne Clarke erarbeitet. Er analysiert die Markthindernisse und regulatorischen Hürden für grenzüberschreitendes Crowdfunding in der EU und befasst sich mit Verbraucher- und Investorenschutz sowie Steuern.

Die Studie “Identifying market and regulatory obstacles to crossborder development of crowdfunding in the EU” analysiert die Rechtslage in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Der Report baut auf der dritten ECN Crowdfunding Review 2017 (PDF) auf und setzt zusätzlich die rechtlichen Hindernisse für einen EU-weiten Markt in einen größeren Kontext. Dazu wurden ausgewählte EU-Mitgliedstaaten einer vertieften Analyse in den Bereichen Regulierung, Verbraucher- und Investorenschutz sowie Steuern unterzogen.

Würden Sie mit dem gleichen Vertrauen auf Plattformen in einem anderen EU-Mitgliedstaat investieren?European Commission

Neben dem Osborne Clarke Team aus Deutschland trugen auch die Büros aus England, den Niederlanden, Frankreich, Italien und Spanien zur Studie bei.

Die Anwälte Tanja Aschenbeck, Dr. Ulrike Bär und Thorge Drefke waren an der Erstellung des Reports maßgeblich beteiligt. Partnerin Tanja Aschenbeck hat gemeinsam mit dem ECN bereits in der Vergangenheit in den Jahren 2013 und 2014 die europaweite ECN-Studienreihe zum finanzaufsichtsrechtlichen Umgang mit Crowdfunding initiiert und veröffentlicht: “Der aktuelle Report analysiert neben den rechtlichen auch rein tatsächliche Markthindernisse für grenzüberschreitendes Crowdfunding. Start-ups sowie KMU sollte der erleichterte Zugang zum Kapitalmarkt über eine einheitliche Regulierung erleichtert werden“.

European Commission

Der FISMA-Report war u. a. Grundlage für die erste fakultative Crowdfunding-Regulierung auf europäischer Ebene, die von der EU-Kommission am 8. März 2018 in Brüssel vorgestellt und von der EU-Kommission ausdrücklich erwähnt wurde. Der Report ist hier abrufbar.

Zusätzlich ist die Studie auch unter diesem Link des ECN abrufbar.aj

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