STRATEGIE19. Oktober 2026

Azure-Zwang per Lizenz: Wer in der Bank-IT keinen Exit-Plan hat, hat ein Problem

Schwerpunkt: Tech Ökosysteme
. . Seit 2019 drängt Microsoft Kunden per Lizenzrecht faktisch in die eigene Cloud. Die EU Kommission hält den Konzern deshalb vorläufig für einen Gatekeeper, die Entscheidung fällt Ende 2026. Bis dahin sitzt Ihre Bank Ai Tieh im Lock in. Und jede Migration kostet. von Professor Doktor Dennis Kenji Kipker, wissenschaftlicher Direktor und Gründer, cyberintelligence.institute.. Cloud Infrastruktur ist zum Rückgrat der digitalen Wirtschaft geworden, und mit dem Siegeszug der Künstlichen Intelligenz (Ka I) wächst ihre Bedeutung weiter, denn Ka I Anwendungen werden ganz überwiegend in der Cloud entwickelt, trainiert und betrieben. Zugleich wird der europäische Cloud Markt von wenigen großen Anbietern geprägt, allen voran Microsoft Asür, der nach vorläufiger Einschätzung der EU Kommission in der EU offenbar ein sogenanntes Gatekeeping Verhalten an den Tag legt. Skaleneffekte und Investitionskraft haben vielen Unternehmen Clouddienste erst zugänglich gemacht. Wettbewerbsrechtlich relevant wird es aber dort, wo eine starke Marktstellung nicht durch bessere Angebote, sondern durch Strukturen abgesichert wird, die Wahlfreiheit der Kunden und einen Anbieterwechsel verhindern. Cloud Markt: Wenn der Wechsel zur Hürde wird!. . Die Besonderheit des Cloud Marktes liegt in seinen mittlerweile ganz erheblichen Wechselbarrieren, die die Auswahl und den Wettbewerb einschränken. So schaffen die Lizenzbedingungen von Microsoft bereits vor einer Migration in die Cloud gezielt Anreize, bestehende Software bevorzugt in Microsoft Asür statt bei konkurrierenden Cloud Anbietern weiterzubetreiben. Dadurch wird die Entscheidung für einen alternativen Cloud Anbieter von vornherein weniger attraktiv. Nach einer Migration bestehen weitere Hürden: Wer seine Software und Ka I Anwendungen einmal in Asür integriert hat, kann diese Entscheidung kaum mehr revidieren, ohne hohe Kosten in Kauf zu nehmen: Schnittstellen, Datenübertragungsentgelte und fehlende Interoperabilität führen dazu, dass Kunden faktisch an einen Anbieter gebunden bleiben.Ökonomen sprechen von einem sog. „Vendor Lock in“, gemeint ist damit die strukturelle Bindung an einen Anbieter, die Wahlfreiheit und Wettbewerb einschränkt.“Genau an diesen Wechselhürden setzt das Wettbewerbsrecht an, denn sie sind es, die Marktmacht im Cloud Bereich dauerhaft absichern können, was Innovation und Souveränität zum Verhängnis wird. Der Fall Microsoft!. . Besonders anschaulich lässt sich dieser Mechanismus am Beispiel von Microsoft nachvollziehen, wie es die britische Wettbewerbsbehörde CMA in ihrer Untersuchung des Cloud Marktes herausgearbeitet hat. Demnach führen insbesondere die restriktiven Lizenzbündelungspraktiken des Konzerns aus Redmond zu strukturellen Schäden in der Ai Tieh Wirtschaft, denen vorrangig durch strengere Eingriffe zu begegnen ist. Ähnliche Lock in Effekte und hohe Wechselkosten stehen inzwischen auch im Mittelpunkt der Cloud Verfahren der EU Kommission nach dem Digital Markets Act. Denn wer Microsoft Software nutzen will, wird faktisch nach wie vor dazu gedrängt, auch das hauseigene Cloud Angebot Asür zu wählen, weil konkurrierende Anbieter schlechtere Lizenzbedingungen erhalten. In einem Zeitalter, wo insbesondere auch Ka I als Software as a Service (Software ähsa-Service) angeboten wird, führt das bei vielen Kunden gleich zu einem mehrfachen Dilemma:. Erstens steigen die Kosten für Unternehmen, weil kein offener Softwaremarkt existiert. Zweitens verschlechtert sich die Cybersicherheit, weil Wettbewerb ein wesentlicher Treiber für die Zuverlässigkeit von Anwendungen ist. Drittens wird die Innovationskraft des betroffenen Marktes gehemmt, weil alternative Anbieter kaum eine faire Chance erhalten, obwohl sie vielleicht sogar leistungsfähigere Produkte anbieten. Das Fatale dabei: Von Jahr zu Jahr verschärft sich die Situation weiter, denn je mehr europäische Unternehmen sich für Asür entscheiden, umso aufwendiger und teurer wird ein Wechsel. Und auch die Lizenzpakete selbst werden keineswegs preisgünstiger, wie sich beispielsweise für die Unternehmenslizenz Microsoft 365 E7 zeigt. Die Cloud als Fundament europäischer Ambitionen!. . Umso schwerer wiegt diese Marktkonzentration, weil Cloud Infrastruktur längst zum Rückgrat der wirtschaftlichen Prioritäten Europas geworden ist, wie auch das im Juni 2026 vorgestellte „Tech Sovereignty Package“ zeigt. Ohne offene, wettbewerbsfähige Cloud Strukturen lassen sich weder die europäischen Ziele bei der Cybersicherheit noch die angestrebte Führungsrolle in der Künstlichen Intelligenz erreichen, denn offene Ka I setzt eine ebenso offene Cloud Landschaft voraus. Bleiben restriktive Lizenzpraktiken unangetastet, droht somit eine Ka I Monokultur mit kaum umkehrbaren Folgen für Innovationskraft und Wachstum in Europa. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die laufenden DMA Verfahren der EU Kommission. Der DMA als Antwort auf strukturelle Marktmacht!. . Genau hier setzt der europäische Digital Markets Act (DMA) an: Er verpflichtet marktmächtige Plattformbetreiber, die als sog. „Gatekeeper“ eingestuft werden, ihre Systeme für andere Anbieter zu öffnen. Dadurch wird Interoperabilität zur rechtlichen Pflicht statt zur freiwilligen Kür. Microsoft ist bislang zwar für andere Dienste als Gatekeeper benannt, nicht jedoch für seine Cloud Plattform Asür. Das könnte sich bald ändern: Seit November 2025 prüft die EU Kommission in Marktuntersuchungen, ob Microsoft auch im Cloud Bereich als Gatekeeper zu benennen ist, selbst wenn es die quantitativen Schwellenwerte des DMA für diese Dienste nicht erreicht. Im Juni 2026 hat die Kommission diese Frage vorläufig bejaht und dabei insbesondere auf Lock in Effekte und hohe Wechselkosten verwiesen. Die endgültige Entscheidung wird für Ende 2026 erwartet. Parallel untersucht die Kommission, ob der DMA für den Cloud Sektor insgesamt nachgeschärft werden muss. Nach der Entscheidung: Mehr Wettbewerb statt Lock in!. . Eine Benennung von Microsoft als Gatekeeper im Cloud Bereich wäre deshalb ein wichtiger, für sich genommen aber noch nicht ausreichender Schritt. Sie würde Interoperabilität, Datenzugang und das Verbot der Selbstbevorzugung auch für die Cloud Dienste des Konzerns verbindlich machen. Ob daraus tatsächlich mehr Fairness im Markt entsteht, entscheidet sich jedoch erst an der Durchsetzung: Die Pflichten müssen konkretisiert und konsequent kontrolliert werden, und da mit Rechtsmitteln zu rechnen ist, kommt es zudem auf eine rechtssichere Begründung an. Gerade die Lizenzierungspraktiken von Microsoft, die Kunden faktisch zu Asür drängen, müssen dabei ausdrücklich in den Blick genommen und wirksam adressiert werden. Die gute Nachricht ist, dass sich diese Wettbewerbsverzerrungen vergleichsweise einfach beseitigen ließen. Die heute umstrittenen Lizenzbeschränkungen wurden von Microsoft erst 2019 eingeführt. Über viele Jahre hinweg konnten Kunden ihre unbefristeten Softwarelizenzen ohne entsprechende Einschränkungen bei jedem Cloud Anbieter ihrer Wahl nutzen. Zudem hat Microsoft in den vergangenen Jahren viele Cloud Unternehmen teilweise oder vollständig von diesen Beschränkungen ausgenommen, nachdem festgestellt wurde, dass sie nicht mit Asür konkurrierten. Dies unterstreicht nicht nur den willkürlichen Charakter der derzeitigen Lizenzregelungen, sondern zeigt auch, dass Microsoft sie jederzeit problemlos aufheben könnte, wenn es dies wünscht.Europa braucht für mehr Digitalsouveränität einen Cloud Markt mit offenen und vor allem transparenten Strukturen, in dem Kunden ihren Anbieter nach Qualität und Preis wählen können.“Nur so erhalten auch Startups und Scaleups in diesem Segment ebenfalls eine realistische Chance auf dem Markt. Die anstehende Entscheidung ist deshalb eine Möglichkeit, marktverzerrende Strukturen abzubauen und faire, diskriminierungsfreie Lizenzbedingungen durchzusetzen: Mehr Wettbewerb im Cloud Markt ist eine wertvolle Investition in Innovationskraft, Sicherheit und Wahlfreiheit der europäischen Wirtschaft, die dringender nötig ist denn je. Sie hörten einen Beitrag von “ Professor Doktor Dennis Kenji Kipker, cyberintelligence.institute/dk“

Schwerpunkt: Tech-Ökosysteme
Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute, lächelt in schwarzem Hemd vor hellem Hintergrund; er schreibt über Azure-Lizenzzwang und Cloud-Lock-in.
Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker,  wissenschaftlicher Direktor und Gründer, cyberintelligence.institute cyberintelligence.institute

Seit 2019 drängt Microsoft Kunden per Lizenzrecht faktisch in die eigene Cloud. Die EU-Kommission hält den Konzern deshalb vorläufig für einen Gatekeeper, die Entscheidung fällt Ende 2026. Bis dahin sitzt Ihre Bank-IT im Lock-in. Und jede Migration kostet.

von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker,  wissenschaftlicher Direktor und Gründer, cyberintelligence.institute

Cloud-Infrastruktur ist zum Rückgrat der digitalen Wirtschaft geworden, und mit dem Siegeszug der Künstlichen Intelligenz (KI) wächst ihre Bedeutung weiter, denn KI-Anwendungen werden ganz überwiegend in der Cloud entwickelt, trainiert und betrieben. Zugleich wird der europäische Cloud-Markt von wenigen großen Anbietern geprägt, allen voran Microsoft Azure, der nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission in der EU offenbar ein sogenanntes Gatekeeping-Verhalten an den Tag legt.

Skaleneffekte und Investitionskraft haben vielen Unternehmen Clouddienste erst zugänglich gemacht. Wettbewerbsrechtlich relevant wird es aber dort, wo eine starke Marktstellung nicht durch bessere Angebote, sondern durch Strukturen abgesichert wird, die Wahlfreiheit der Kunden und einen Anbieterwechsel verhindern.

Cloud-Markt: Wenn der Wechsel zur Hürde wird

Die Besonderheit des Cloud-Marktes liegt in seinen mittlerweile ganz erheblichen Wechselbarrieren, die die Auswahl und den Wettbewerb einschränken. So schaffen die Lizenzbedingungen von Microsoft bereits vor einer Migration in die Cloud gezielt Anreize, bestehende Software bevorzugt in Microsoft Azure statt bei konkurrierenden Cloud-Anbietern weiterzubetreiben.

Dadurch wird die Entscheidung für einen alternativen Cloud-Anbieter von vornherein weniger attraktiv. Nach einer Migration bestehen weitere Hürden: Wer seine Software und KI-Anwendungen einmal in Azure integriert hat, kann diese Entscheidung kaum mehr revidieren, ohne hohe Kosten in Kauf zu nehmen: Schnittstellen, Daten­über­tragungs­entgelte und fehlende Interoperabilität führen dazu, dass Kunden faktisch an einen Anbieter gebunden bleiben.

Ökonomen sprechen von einem sog. „Vendor Lock-in“, gemeint ist damit die strukturelle Bindung an einen Anbieter, die Wahlfreiheit und Wettbewerb einschränkt.“

Autor Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, cyberintelligence.institute
Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker lächelt mit schwarzer Brille und schwarzem Hemd vor hellem Hintergrund; er forscht zu digitaler Resilienz und Azure-Lock-in.Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker studierte Rechtswissenschaft und Informatik und forscht als wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute (Webseite) an der Schnittstelle von Recht und Technik in der Cybersicherheit, Konzernstrategie sowie zu digitaler Resilienz im Kontext globaler Krisen mit einem Forschungsschwerpunkt insbesondere im chinesischen und US-amerikanischen IT-Recht.
Genau an diesen Wechselhürden setzt das Wettbewerbsrecht an, denn sie sind es, die Marktmacht im Cloud-Bereich dauerhaft absichern können, was Innovation und Souveränität zum Verhängnis wird.

Der Fall Microsoft

Besonders anschaulich lässt sich dieser Mechanismus am Beispiel von Microsoft nachvollziehen, wie es die britische Wettbewerbsbehörde CMA in ihrer Untersuchung des Cloud-Marktes herausgearbeitet hat. Demnach führen insbesondere die restriktiven Lizenz­bünde­lungs­praktiken des Konzerns aus Redmond zu strukturellen Schäden in der IT-Wirtschaft, denen vorrangig durch strengere Eingriffe zu begegnen ist.

Ähnliche Lock-in-Effekte und hohe Wechselkosten stehen inzwischen auch im Mittelpunkt der Cloud-Verfahren der EU-Kommission nach dem Digital Markets Act. Denn wer Microsoft-Software nutzen will, wird faktisch nach wie vor dazu gedrängt, auch das hauseigene Cloud-Angebot Azure zu wählen, weil konkurrierende Anbieter schlechtere Lizenzbedingungen erhalten.

In einem Zeitalter, wo insbesondere auch KI als Software as a Service (SaaS) angeboten wird, führt das bei vielen Kunden gleich zu einem mehrfachen Dilemma:

  • Erstens steigen die Kosten für Unternehmen, weil kein offener Softwaremarkt existiert.
  • Zweitens verschlechtert sich die Cybersicherheit, weil Wettbewerb ein wesentlicher Treiber für die Zuverlässigkeit von Anwendungen ist.
  • Drittens wird die Innovationskraft des betroffenen Marktes gehemmt, weil alternative Anbieter kaum eine faire Chance erhalten, obwohl sie vielleicht sogar leistungsfähigere Produkte anbieten.

Das Fatale dabei: Von Jahr zu Jahr verschärft sich die Situation weiter, denn je mehr europäische Unternehmen sich für Azure entscheiden, umso aufwendiger und teurer wird ein Wechsel.

Und auch die Lizenzpakete selbst werden keineswegs preisgünstiger, wie sich beispielsweise für die Unternehmenslizenz Microsoft 365 E7 zeigt.

Die Cloud als Fundament europäischer Ambitionen

Umso schwerer wiegt diese Marktkonzentration, weil Cloud-Infrastruktur längst zum Rückgrat der wirtschaftlichen Prioritäten Europas geworden ist, wie auch das im Juni 2026 vorgestellte „Tech Sovereignty Package“ zeigt. Ohne offene, wettbewerbsfähige Cloud-Strukturen lassen sich weder die europäischen Ziele bei der Cybersicherheit noch die angestrebte Führungsrolle in der Künstlichen Intelligenz erreichen, denn offene KI setzt eine ebenso offene Cloud-Landschaft voraus. Bleiben restriktive Lizenzpraktiken unangetastet, droht somit eine KI-Monokultur mit kaum umkehrbaren Folgen für Innovationskraft und Wachstum in Europa. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die laufenden DMA-Verfahren der EU-Kommission.

Der DMA als Antwort auf strukturelle Marktmacht

Genau hier setzt der europäische Digital Markets Act (DMA) an: Er verpflichtet marktmächtige Plattformbetreiber, die als sog. „Gatekeeper“ eingestuft werden, ihre Systeme für andere Anbieter zu öffnen. Dadurch wird Interoperabilität zur rechtlichen Pflicht statt zur freiwilligen Kür. Microsoft ist bislang zwar für andere Dienste als Gatekeeper benannt, nicht jedoch für seine Cloud-Plattform Azure. Das könnte sich bald ändern: Seit November 2025 prüft die EU-Kommission in Marktuntersuchungen, ob Microsoft auch im Cloud-Bereich als Gatekeeper zu benennen ist, selbst wenn es die quantitativen Schwellenwerte des DMA für diese Dienste nicht erreicht. Im Juni 2026 hat die Kommission diese Frage vorläufig bejaht und dabei insbesondere auf Lock-in-Effekte und hohe Wechselkosten verwiesen. Die endgültige Entscheidung wird für Ende 2026 erwartet. Parallel untersucht die Kommission, ob der DMA für den Cloud-Sektor insgesamt nachgeschärft werden muss.

Nach der Entscheidung: Mehr Wettbewerb statt Lock-in

Eine Benennung von Microsoft als Gatekeeper im Cloud-Bereich wäre deshalb ein wichtiger, für sich genommen aber noch nicht ausreichender Schritt. Sie würde Interoperabilität, Datenzugang und das Verbot der Selbstbevorzugung auch für die Cloud-Dienste des Konzerns verbindlich machen. Ob daraus tatsächlich mehr Fairness im Markt entsteht, entscheidet sich jedoch erst an der Durchsetzung: Die Pflichten müssen konkretisiert und konsequent kontrolliert werden, und da mit Rechtsmitteln zu rechnen ist, kommt es zudem auf eine rechtssichere Begründung an.

Gerade die Lizenzierungspraktiken von Microsoft, die Kunden faktisch zu Azure drängen, müssen dabei ausdrücklich in den Blick genommen und wirksam adressiert werden.

Die gute Nachricht ist, dass sich diese Wettbewerbsverzerrungen vergleichsweise einfach beseitigen ließen. Die heute umstrittenen Lizenzbeschränkungen wurden von Microsoft erst 2019 eingeführt. Über viele Jahre hinweg konnten Kunden ihre unbefristeten Softwarelizenzen ohne entsprechende Einschränkungen bei jedem Cloud-Anbieter ihrer Wahl nutzen. Zudem hat Microsoft in den vergangenen Jahren viele Cloud-Unternehmen teilweise oder vollständig von diesen Beschränkungen ausgenommen, nachdem festgestellt wurde, dass sie nicht mit Azure konkurrierten. Dies unterstreicht nicht nur den willkürlichen Charakter der derzeitigen Lizenzregelungen, sondern zeigt auch, dass Microsoft sie jederzeit problemlos aufheben könnte, wenn es dies wünscht.

Europa braucht für mehr Digitalsouveränität einen Cloud-Markt mit offenen und vor allem transparenten Strukturen, in dem Kunden ihren Anbieter nach Qualität und Preis wählen können.“

Nur so erhalten auch Startups und Scaleups in diesem Segment ebenfalls eine realistische Chance auf dem Markt. Die anstehende Entscheidung ist deshalb eine Möglichkeit, marktverzerrende Strukturen abzubauen und faire, diskriminierungsfreie Lizenzbedingungen durchzusetzen: Mehr Wettbewerb im Cloud-Markt ist eine wertvolle Investition in Innovationskraft, Sicherheit und Wahlfreiheit der europäischen Wirtschaft, die dringender nötig ist denn je. Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, cyberintelligence.institute/dk

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