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CROWDINVESTMENT-KOMPROMISS22. April 2015

Crowdinvest-Gesetz zum Teil entschäft: 1.000 €-Regel bleibt, Internet-Ausdrucke entfallen

Olivier Le Moal/bigstock.com
Olivier Le Moal/bigstock.com

Der Gesetzentwurf zum Crowdinvesting, den der Bundestag morgen beschließen will, wurde nach Kritik von BITKOM, Crowdinvesting-Plattformen und Start-ups gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung an entscheidenden Punkten noch einmal verbessert. So sieht der aktuelle Vorschlag eine Befreiung von der kostenträchtigen Prospektpflicht bis zu einem Gesamt­investitions­volumen von 2,5 Millionen Euro vor.

Nach den ersten Plänen der Bundesregierung lag die Schwelle für Investiotionen mit Prospektpflicht bei 1 Million Euro. Auch wird nunmehr auf ein weitgehendes Werbeverbot im Internet und auf Social-Media-Kanälen verzichtet. Investoren müssen zudem nun doch kein Informationsblatt ausdrucken und mit Unterschrift versehen an die Crowdinvesting-Plattform per Post zurücksenden. Stattdessen kann die Information auch online zur Kenntnis genommen werden.

Ulrich Dietz, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter GFT Technologies
BITKOM

Mit einem Gesetz zum Internet-Ausdrucken hätte sich Deutschland international blamiert. Bei den neuen Vorschriften fürs Crowdinvesting hat sich an vielen Stellen das gute Argument und die Vernunft durchgesetzt“

Ulrich Dietz, BITKOM-Vizepräsident 

Trotz deutlicher Kritik wollen die Parlamentarier allerdings weiter daran festhalten, dass Start-ups nur dann von der aufwändigen und teuren Prospektpflicht ausgenommen werden, wenn Einzelinvestoren sich mit maximal 1.000 Euro beteiligen. Ein finanzielles Engagement von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensangaben möglich sein. „Diese Regelung führt zu unnötiger Bürokratie und schützt keinen Anleger.”

Unnötig schärfer als die EU verlangt

“Unverständlich ist auch, dass der Bundestag über die Vorgaben der EU hinausschießt und damit Crowdinvesting-Plattformen, Start-ups und Investoren in Deutschland schlechter gestellt werden als in anderen europäischen Ländern“, so Dietz. BITKOM hatte sich für eine Befreiung von der Prospektpflicht bis zu einem Maximalbeitrag von 50.000 Euro pro Anleger sowie einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5 Millionen Euro eingesetzt. Letzteres sieht auch die EU-Prospektrichtlinie vor. Nach den Vorstellungen der Parlamentarier sollen die Betragsgrenzen für einzelne Anleger aber nicht gelten, wenn Kapitalgesellschaften als Crowd-Investoren auftreten. Auch dies ist aus Sicht des BITKOM eine sinnvolle und erfreuliche Nachbesserung.

Dietz verweist darauf, dass die Bundesregierung sich für die Förderung von Start-ups zu Beginn der Legislaturperiode viel vorgenommen, bislang allerdings noch zu wenig umgesetzt habe. So wurden nach einer Auswertung des BITKOM von 30 im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einzelmaßnahmen, von denen Start-ups oder Gründer profitieren würden, erst 6 vollständig umgesetzt, bei 12 Vorhaben ist noch überhaupt nichts passiert. „Wir sollten uns weniger mit dem Kleinanlegerschutzgesetz beschäftigen und mehr an innovativen Ideen wie einer Gründerzeit analog der Elternzeit oder einem Venture-Capital-Gesetz arbeiten. Nur dann kann es uns gelingen, Deutschland zu einer Start-up-Nation zu machen“, sagte Dietz.

Die Analyse zur Start-up-Politik der Bundesregierung steht online unter www.getstarted.de/koalitionsvertrag bereit und wird in den kommenden Monaten laufend aktualisiert.aj

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