Anzeige
ARCHIV28. Juni 2022

DSGV tritt bei Bitcoin-Handel auf die Bremse

DSGV Logo
DSGV

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) tritt beim Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether auf die Bremse.

Es sei “Aufgabe von Sparkassen, Kundinnen und Kunden vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen”, teilte eine Verbandssprecherin am Montag auf Nachfrage anlässlich einer Sitzung des DSGV-Gesamtvorstandes mit. “Deswegen empfehlen die Gremien den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe, den Handel mit Kryptowährungen nicht anzubieten.”

DSGV erteilt Kyptowährungen aber keine endgültige Absage

Ganz verschließen will sich die öffentlich-rechtliche Gruppe (Website) aktuellen Trends und neuen Technologien aber nicht. Daher beschlossen die Gremien der Gruppe zugleich die Einführung einer digitalen Geldbörse, einer sogenannten Wallet, zum Halten, Kaufen und Verkaufen von digitalisierten Vermögenswerten, sogenannten tokenisierten Assets. Unter Tokenisierung versteht man die digitale Abbildung von finanziellen Werten wie Aktien oder realen Werten wie Immobilien auf einer Blockchain.

Bitcoin und Co. werden durch Rechenprozesse erzeugt, die mit der Zeit immer komplizierter werden, so dass die Menge an Cyber-Einheiten knapp gehalten wird. Anleger bleiben anonym. Es gibt keine Scheine oder Münzen, sondern nur verschlüsselte Datenblöcke: Bits und Bytes auf Computern. Die Kurse schwanken stark. Notenbanker halten solche Krypto-Token nicht für eine richtige Währung und warnen vor Risiken infolge von Spekulationsblasen.

Aus der Sicht des DSGV Sicht fehlt die Kontrolle durch eine Zentralbank oder einen Staat.

Mitte Dezember war bekannt geworden, dass in der Sparkassen-Finanzgruppe über den Einstieg in den Kryptohandel nachgedacht wird. Ein Team beim IT-Dienstleister S-Payment feilte in einem Pilotprojekt an einem Konzept für ein Angebot an Kunden. Angedacht war demnach, Sparkassen-Kunden zu ermöglichen, Kryptowährungen direkt über ihr Girokonto zu kaufen.

Letztlich entscheidet jede der 363 Sparkassen (Stand 1. Juni 2022) eigenständig, ob sie den Handel mit Bitcoin und Co. anbietet oder nicht.dpa

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert