MEINUNG29. Juni 2023

Giesecke+Devrient begrüßt Gesetzentwurf der EU-Kommission für den Digitalen Euro

peshkov/bigstock.com

Der Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zur Einführung eines Digitalen Euro (Website) gibt der EU nach Ansicht von Giesecke+Devrient (G+D) die Chance, eine weltweit führende Rolle bei der Entwicklung einer digitalen Zentralbankwährung zu übernehmen. Es kommt darauf an, die zahlreichen praktischen Anwendungsmöglichkeiten der digitalen Währung auszuloten und ihre Relevanz im Alltag aufzuzeigen.

Der Gesetzentwurf der EU-Kommission sieht vor, dass der Digitale Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel wird, das Bargeld ergänzt und für den Einzelhandel genutzt werden kann. Zudem soll er online und offline funktionieren und nicht programmierbar sein. Die EU will ein öffentliches, digitales Zentralbankgeld schaffen, das nahezu alle Eigenschaften von Bargeld besitzt. Das heute einzig existierende Zentralbankgeld in der Eurozone ist Bargeld.

Der Münchner Sicherheitstechnologieanbieter G+D begrüßt den Gesetzentwurf der Europäischen Kommission.

Giesecke+Devrient

Mit ihrem Vorschlag ergreift die EU die Chance, eine weltweit führende Rolle bei der Entwicklung einer digitalen Zentralbankwährung zu spielen. Unser gemeinsamer Wirtschaftsraum hat bei digitalen Innovationen oft das Nachsehen. Der Digitale Euro gibt uns die Möglichkeit, die Grundlage für zahlreiche Innovationen in Europa zu schaffen und die Bürger weiter in die digitale Ökonomie mitzunehmen.“

Ralf Wintergerst, Vorsitzender der Geschäftsführung und Group CEO von Giesecke+Devrient

Der Vorschlag der EU-Kommission geht nun in die Ausschüsse des Europäischen Parlaments und dürfte die bisherige gesellschaftliche Debatte über den Digitalen Euro weiter intensivieren. „Bedenken zu äußern, ist berechtigt, und sie müssen in der nun folgenden parlamentarischen und gesellschaftlichen Debatte weiter intensiv diskutiert werden, da es um ein Vorhaben mit großer Reichweite geht“, so Wintergerst. „Wir sollten aber ab jetzt auch viel stärker darüber sprechen, wie der Digitale Euro praktisch aussehen und im Alltag angewendet werden kann.“

Laut Vorschlag der Kommission hätten die Bürger ihre Konten bei Privatbanken, nicht bei der EZB. Wer kein neues Konto anlegen möchte, könnte den Euro auch über öffentliche Stellen wie die Post beziehen. Bürger sollen den Digitalen Euro über eine European Digital Identity Wallet verwenden können. Anbietern der neuen Zentralbankwährung wie Banken steht es aber auch frei, weitere technische Lösungen zu entwickeln. Die Privatsphäre der Nutzer soll geschützt bleiben. Die EZB würde die Ausgabe des Digitalen Euro pro Bürger zunächst limitieren. Zu einem späteren Zeitpunkt soll er dann auch außerhalb der Eurozone Anwendung finden.

Ende des Jahres wird die EZB entscheiden, ob der Digitale Euro zwei bis drei Jahre lang getestet werden soll. Danach fällt die Entscheidung über die offizielle Einführung.pp

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