MaRisk Novelle 8 kommt: Mit Schwerpunkt BRT5 – Risikosteuerungs- und -controllingprozesse
Neuer Abschnitt BRT 5
Ein zentraler Punkt der Novelle ist die Einführung des neuen Abschnitts BTR 5, der sich speziell den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen für Kreditspreadrisiken widmet. Erstmals definiere die BaFin Kriterien, anhand derer bewertet wird, wie Banken mit solchen Risiken im Anlagebuch umgehen. Kreditspreadrisiken entstehen, wenn sich der Risikoaufschlag von Finanzinstrumenten aufgrund von veränderten Bonitätserwartungen der Marktteilnehmer erhöht. Die Institute seien nun angehalten, durch präzises Risikomanagement diese Risiken effektiv zu steuern.
Des Weiteren werden im Entwurf Ergänzungen zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vorgenommen, um die EBA-Leitlinien vollumfänglich zu integrieren. Hierbei geht es sowohl um kurzfristige Auswirkungen dieser Risiken auf die Gewinn- und Verlustrechnung als auch um langfristige Folgen für die Vermögenssituation der Banken. Der Großteil dieser Anforderungen ist im Abschnitt BTR 2.3 zu finden.
Die Konsultationsphase für die Novelle der MaRisk läuft bis zum 14. März 2024. Während dieser Zeit sind die Verbände der Kreditwirtschaft sowie einzelne Institute aufgerufen, ihre schriftlichen Stellungnahmen bei der BaFin einzureichen. Die finale Version der MaRisk-Novelle soll nach Abschluss des Konsultationsverfahrens im April 2024 veröffentlicht werden. Mit diesen Änderungen bekräftigt die BaFin ihr Engagement für ein robustes und zukunftsfähiges Risikomanagement im deutschen Bankensektor.
Den Entwurf zur Novelle 8 der MaRisk finden Sie hier.
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