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ARCHIV30. Dezember 2019

2020: Der BVR leitet in diesem Jahr wieder die Deutsche Kreditwirtschaft

Deutsche Kreditwirtschaft

Wie jedes Jahr wechselt auch in diesem Jahr die Leitung bei der Deutschen Kreditwirtschaft. Für 2020 ist der BVR an der Reihe. Das kommende Jahr stünden für die DK vor allem Aufgaben auf europäischer Ebene an: in der Fortentwicklung der Bankenunion, beim Thema Sustainable Finance sowie der Umsetzung der Basel-III-Eigenkapitalvorschriften.

Während in den vergangenen Jahren Brexit, Digitalisierung und Payment oben auf der Liste standen, hört man in dieser Richtung (z.B. Stichwort: Xpay) wenig. Dagegen erwarte man von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (Zweite Hälfte 2020) “grundlegende Aspekte für den Finanzstandort Deutschland mit Nachdruck zu adressieren”.

Die Fortentwicklung der Bankenunion erachte die DK als sinnvoll, allerdings müssten vorher Risiken reduziert werden. Daher wolle sich die DK dafür stark machen, dass die in der Roadmap des ECOFIN (Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU) von 2016 aufgelisteten Bedingungen erfüllt sind. Zudem darf die Funktionsfähigkeit der bewährten deutschen Sicherungssysteme nicht gefährdet werden. Eine Vergemeinschaftung der Finanzmittel der nationalen Sicherungssysteme durch die EU-Kommission lehnt die DK ab.

Umweltfreundlichkeit als neuer Markenkern

Ein weiterer Schwerpunkt der DK-Arbeit wird im kommenden Jahr das Thema Sustainable Finance sein. Banken und Sparkassen stehen bereit, den Wandel hin zu einer klimaverträglichen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft zu begleiten. Dafür muss die Politik gezielte Anreize schaffen, damit der Umbau der Wirtschaft gelingt. Um nachhaltige Finanzierungen zu forcieren, sollte aus Sicht der DK die Risikobelastung für Kreditinstitute verringert werden. Dies kann z.B. durch staatliche Garantien im Rahmen von Förderprogrammen (Haftungsfreistellungen) geschehen. Auch die Möglichkeiten zur Streuung der Risiken über Verbriefungen sollten einfacher werden.

Die Umsetzung des Basel-III-Rahmenwerks in europäisches Recht wird im nächsten Jahr fortgesetzt. Dabei dürfe die Umsetzung, so die DK, europäische Kreditinstitute im Wettbewerb nicht benachteiligen. Ziel des neuen Baseler Rahmenwerks war eine Erhöhung der Vergleichbarkeit interner Bewertungsmodelle, ohne dabei die Kapitalanforderungen für Kreditinstitute insgesamt zu erhöhen. Letzteres wurde für Europa – und vor allem deutsche Kreditinstitute – deutlich verfehlt. Deshalb wird sich die DK auch im kommenden Jahr dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung der Baseler Vorgaben auf die Besonderheiten in der EU Rücksicht genommen wird, um vor allem auch die Finanzierung privater Haushalte und der Realwirtschaft nicht zu gefährden. Soweit die Wunschliste für 2020.aj

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