STRATEGIE20. August 2026

Im Interview: BarmeniaGothaer setzt auf SAS statt neue IT-Schnittstellen für Perpetual KYC

Schwerpunkt: Identity, KYC & Fraud Prevention
Stefan Schulze, AML-Officer bei BarmeniaGothaer, präsentiert sich in einem formellen Anzug. Im Kontext der EU-Geldwäscheverordnung setzt er auf innovative Ansätze zur Optimierung von KYC-Prozessen während der Fusion des Unternehmens.
Stefan Schulze, AML Officer, BarmeniaGothaer BarmeniaGothaer

Die EU-Geldwäscheverordnung trifft die BarmeniaGothaer mitten in der Fusion – und AML-Officer Stefan Schulze nutzt genau das aus: Alte, überholte Prozesse werden kurzerhand unter dem Dach der neuen Regulierung erneuert. Statt klassischer IT-Schnittstellenprojekte setzt er auf SAS-basierte Business-Intelligence-Systeme für ein nächtliches, automatisiertes KYC-Update. Offen bleibt, ob Managed Services die Compliance-Teams entlasten sollen – eine Entscheidung, die laut eigener Aussage noch „unter Unsicherheit“ getroffen wird.

von Dunja Koelwel

Herr Schulze, eine Frage zur Umsetzung der neuen EU-Geldwäscheverordnung (AMLR): Wie passen Sie ihre internen Prozesse bis zum Stichtag am 10. Juli 2027 an das unmittelbar geltende EU-Recht an?

Die Anpassung der internen Prozesse erfolgt phasenorientiert und betrifft sowohl Prozesse innerhalb des Anti-Money-Laundering-Bereichs als auch außerhalb dieses Bereiches. Die Umsetzung der AMLR fällt zeitlich nahezu mit den prozessualen Anpassungen im Zuge unseres Zusammenschlusses zur BarmeniaGothaer zusammen. In diesem Zusammenhang stellt die AMLR einen zielführenden Anlass dar, Prozesse aus der Vergangenheit, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen, unter Verweis auf die neuen regulatorischen Anforderungen umzusetzen.

Die AMLR ist nicht ausschließlich ein Projekt im Bereich des Datenmanagements, sondern erfordert auch eine fachliche ausgerichtete Expertise.“

Vor diesem Hintergrund wurde zunächst die Risikoanalyse ad-hoc mit einem neuen Bewertungsansatz als Modell und Bericht implementiert und durchgeführt, um eine einheitliche Bewertung des Restrisikos zu erhalten. Dies ist erforderlich, um die Sicherungsmaßnahmen einheitlich gestalten zu können.

Zum darauffolgenden Stichtag war die Risikoanalyse turnusgemäß als Prozess durchgeführt worden. Aus Sicht der Geldwäscheprävention steht dabei nicht der Unterschied zwischen AMLR und dem Geldwäschegesetz im Vordergrund, sondern vielmehr die Identifikation der Lücken zwischen den Anforderungen der AMLR und den aktuellen beziehungsweise den zukünftigen Sicherungsmaßnahmen. Die Risikoanalyse bildet daher einen wichtigen Schritt zur Definition der Ausgangsbasis.

In diesem Jahr erfolgt im Rahmen des Projekts eine extern begleitete GAP-Analyse, um die Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung zu ermitteln. Dabei wird sowohl zwischen fachlichen und technischen Aspekten als auch zwischen Themen innerhalb und außerhalb des Fachbereichs Geldwäsche differenziert.

Wie reagieren Sie auf die verschärften EU-weiten Regeln zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO)?

Die Harmonisierung von Schwellenwerten ist eine Frage der Ausgestaltung von Sicherungsmaßnahmen.“

Die AMLR bringt dabei sowohl verschärfte als auch weniger restriktive gesetzliche Anforderungen mit sich. Letztendlich ergibt sich die Festlegung geeigneter Schwellenwerte aus dem Restrisiko, das im Rahmen der Risikoanalyse ermittelt wird. Mit der AMLR besteht nur die Möglichkeit, die bislang häufig an den inzwischen historischen Auslegungshinweisen des GDV orientierten Standardwerte neu zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Die anschließende Detailarbeit besteht darin, bestehende Prozesse und Dokumente, wie Fragebögen und Schulungsmaterial, entsprechend anzupassen. Das Thema des wirtschaftlich Berechtigten stellt dabei sowohl im Antrags- als auch im Bestandsprozess ein wesentliches Anforderungsthema dar.

Welche Technologien nutzen Sie, um sich vor täuschend echten Deepfakes und gefälschten Ausweisdokumenten zu schützen?

Die Versicherungswirtschaft ist aufgrund des hohen Anteils an Identifizierungen vor Ort beziehungsweise unter persönlicher Anwesenheit stark auf die Vertriebsprozesse des Außendienstes ausgerichtet.“

Entsprechend spezifisch sind die Systeme für den Listenabgleich einzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, da im Zusammenhang mit der Einhaltung von Finanzsanktionen vergleichbare Anforderungsprofile zu beachten sind. Eine Unterscheidung zwischen Antrags- und Bestandsprozess kann als Abgrenzungskriterium dienen und den erforderlichen Implementierungsbedarf erleichtern.

Wie gelingt der Wechsel von starren, periodischen Aktualisierungszyklen (z. B. alle 1/3/5 Jahre) hin zu einer kontinuierlichen Echtzeit-Überwachung von Kundendaten?

Stefan Schulz, BarmeniaGothaer
Stefan Schulz, AML-Officer der BarmeniaGothaer, präsentiert sich in einem formellen Anzug. Der Hintergrund zeigt eine moderne Architektur, die Professionalität und Seriosität ausstrahlt. Sein Blick ist direkt und selbstbewusst, was seine Rolle unterstreicht.Stefan Schulz ist AML-Officer der BarmeniaGothaer (Webseite). Zuvor war er über fast 20 Jahre bei der Barmenia als Leiter Controlling und Risikomanagement für alle drei Sparten sowie seit 2006 verantwortlicher Geldwäschebeauftragter. Er ist Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Versicherungs­wissenschaft sowie Dozent an der Deutschen Versicherungsakademie und Deutschen Aktuarakademie.

Der Übergang zu einem kontinuierlichen KYC-Ansatz gelingt durch den bewussten und gezielten Einsatz von Business-Intelligence-Instrumenten anstelle klassischer schnittstellenbasierter IT‑Projekte mit isolierten Systemarchitekturen. Hierbei verfügen wir aufgrund entsprechender, auf SAS basierender Anwendungssysteme über einen Entwicklungsvorsprung. Die damit verbundenen Entscheidungsprozesse sind jedoch noch nicht abgeschlossen und berücksichtigen ebenfalls die durch unseren Zusammenschluss bedingten Zusammenführungen von Hard- und Softwarelandschaften.

Zielbild ist eine nächtliche, attributsbasierte Aktualisierung der Kundendaten während der Laufzeit, die die bisherige manuelle Pflege von Aktualisierungs­anforderungen weitgehend ersetzt.

Wie balancieren Sie die strengen regulatorischen Pflichten aus, ohne Neukunden durch langwierige, komplizierte Prüfprozesse zu verschrecken?

Die KYC-Anforderungen im Bestand sollten einen möglichst hohen Automatisierungsstand erreichen. Dabei werden anlassbezogene Kundensorgfaltspflichten aufgegriffen und die relevanten Attribute der Sicherungsmaßnahmen über ETL-Prozesse verarbeitet. Im Bestand ist dies durch entsprechende Prozesse im Hintergrund sowie durch nächtliche Batch-Programme sicherzustellen.

Im Antragsprozess wird sich das Anforderungsprofil an einer Best-Estimate-Betrachtung der regulatorischen Anforderungen orientieren.

Ein wesentlicher Faktor ist dabei die enge Verzahnung fachlicher Anforderungen mit der Ausgestaltung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen.“

Wie bereits erwähnt, bildet die Risikoanalyse die entscheidende Grundlage für die im weiteren Projektverlauf abzuleitenden und umzusetzenden Sicherungsmaßnahmen. Zur Verhinderung von Geldwäsche werden im Prozess nicht primär rechtliche Anforderungen ausgestaltet, sondern konkrete Sicherungsmaßnahmen. Dieser Unterschied ist von zentraler Bedeutung.

Da Versicherungen oft über Makler vertreiben, stellt sich die Frage: Wie kann ein lückenloser Datenaustausch für KYC gelingen, ohne Datenschutzrechte (DSGVO) zu verletzen?

Makler verfügen bislang über den Status eines Verpflichteten nach dem GwG.“

Vor dem Hintergrund der angestrebten europäischen Vereinheitlichung wird es interessant sein, zu beobachten, wie die europäische Geldwäschebehörde (AMLA) diesen Status unter Berücksichtigung der sektoralen Besonderheiten künftig ausgestaltet und in der Praxis umsetzt. Makler werden ein eigenes Interesse daran haben, die erforderlichen Voraussetzungen bereitzustellen, um Geschäftsprozesse effizient und regelkonform abwickeln zu können. Dies wird voraussichtlich insbesondere über Vertriebsplattformen unterstützt werden. Unsere Gruppe verfügt über ein starkes Exklusivgeschäft und besitzt dadurch die Möglichkeit, ihre Prozesse gezielt an die jeweiligen regulatorischen und fachlichen Anforderungen anzupassen.

Einsatz von Managed Services: Lohnt sich das Outsourcing von standardisierten KYC-Prüfungen an spezialisierte Drittanbieter, um die internen Compliance-Teams zu entlasten?

Die Beantwortung dieser Frage wird maßgeblich vom konkreten Vergleich der verfügbaren Handlungsalternativen im Rahmen der Ausgestaltung der Prozesse sowie von den Ergebnissen der GAP-Analyse abhängen. Insbesondere die Auswirkungen identifizierter Lücken werden dabei eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus werden die noch bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger Entscheidungen sowie die konkrete Auslegung der AMLR wesentlichen Einfluss auf die Bewertung und den möglichen Einsatz von Managed Services haben.

Herr Schulz, vielen Dank für das Interview. dk

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