Geldwäscherecht 2027: Die NordLB-Fehler drohen jedem Institut

Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft
von Peter Frey & Ariane Lundertedt, beide Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft
Betroffen ist die gesamte Breite der Verpflichteten – von Banken und Finanzdienstleistern über bestimmte Versicherer
bis hin zu Krypto-Dienstleistern.

Annerton-Rechtsanwaltsgesellschaft
Auch die Aufsicht stellt sich um. Die Bafin erhebt über Fragebögen und einen Datenpiloten den Vorbereitungsstand der Institute. Die FIU hat die Bearbeitung von Verdachtsmeldungen auf ein Scoring-Modell umgestellt.
Das Ziel ist Harmonisierung
Bislang beruhte das Geldwäscherecht auf EU-Richtlinien, die jeder Mitgliedstaat unterschiedlich umsetzte. So entstand ein Flickenteppich aus 27 Regimen. Das neue Paket bündelt vier Rechtsakte.
Im Zentrum steht die AMLR. Sie schafft ein unmittelbar geltendes, EU-weit einheitliches Regelwerk.“
Technische Standards sorgen für eine einheitliche Auslegung, die neue EU-Behörde AMLA für eine stärker harmonisierte Aufsicht. Ziel sind weniger Fragmentierung, geschlossene Schlupflöcher und eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die überarbeitete Geldtransfer-Verordnung gilt bereits seit Ende 2024 und erfasst nun auch Kryptowerte.
Peter Frey ist Gründungspartner von Annerton (Webseite). Er berät nationale und internationale Unternehmen in den Bereichen Zahlungsdienste und Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- und Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht, DORA und Outsourcing.Der Fahrplan in vier Stationen
Den Auftakt machte die AMLA. Am 1. Juli 2025 hat sie in Frankfurt ihre operative Arbeit aufgenommen. Der 10. Juli 2026 war ein doppelter Meilenstein. Bis dahin waren bestimmte Vorgaben der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6), dem national umzusetzenden Teil des Reformpakets, in nationales Recht umzusetzen. Zugleich musste die AMLA der EU-Kommission zentrale Entwürfe technischer Standards vorlegen. Damit nimmt das neue Regelwerk 2026 auf technischer Ebene konkrete Gestalt an.
Der entscheidende Stichtag folgt am 10. Juli 2027. Dann gilt die AMLR unmittelbar und ersetzt weite Teile des Geldwäschegesetzes; zugleich endet die allgemeine Umsetzungsfrist für die AMLD6. Den Abschluss bildet der 1. Januar 2028. Ab dann übernimmt die AMLA die direkte Aufsicht über bis zu 40 ausgewählte, grenzüberschreitend tätige Institute. Die Auswahl wird bereits 2027 getroffen.
Compliance wird zur Daten- und Systemfrage
Ariane Lundertedt ist Rechtsanwältin/Associate bei Annerton (Webseite). Sie verfügt über Expertise im Geldwäscherecht sowie in den angrenzenden Bereichen des Bank- und Finanzaufsichtsrechts. Für die Finanzunternehmen ist die Umstellung in erster Linie eine IT- und Organisationsaufgabe. Die AMLR verankert feste Aktualisierungszyklen. Kundendaten sind grundsätzlich spätestens alle fünf Jahre zu aktualisieren, bei erhöhtem Risiko jährlich und zusätzlich anlassbezogen. Wer Datenbestände nicht kontinuierlich pflegt, produziert genau die Rückstände, die heute zu aufsichtlichen Anordnungen führen. Damit bewegt sich KYC in Richtung „perpetual KYC“: weg von punktuellen Prüfungen, hin zu laufend gepflegten Kundendaten. Hinzu kommen Vorgaben zum systematischen Sanktionscreening und zu digitalen Identifizierungsverfahren. Erstmals macht die AMLR zudem verbindliche Vorgaben zur Auslagerung von KYC-Prozessen.
Was Institute jetzt angehen sollten
2026 ist kein Wartejahr. Die bereits vorliegenden Entwürfe und Veröffentlichungen der AMLA zeigen, wohin die Konkretisierung geht. Wer sein Setup schon jetzt daran ausrichtet, muss 2027 nicht sprinten. Priorität haben vier Schritte: eine Gap-Analyse des bestehenden Setups gegen die AMLR, die Kalibrierung von KYC- und Monitoring-Systemen entlang der technischen Standards, die Sicherung der Datenqualität bei wirtschaftlich Berechtigten sowie die Prüfung bestehender Auslagerungsverträge. Auch die risikobasierte Nachpflege der Bestandskunden sollte schon jetzt in die Planung aufgenommen werden. Peter Frey & Ariane Lunderstedt, beide Annerton/dk
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