SECURITY5. März 2024

BaFin bestellt Sonderbeauftragten für die Umweltbank

UmweltBank

Die Umweltbank hat Ärger mit der Bankenaufsicht. Die BaFin hat einen Sonderbeauftragten eingesetzt, der dem Nürnberger Bankhaus genauer auf die Finger schauen soll. Das ist allerdings nicht das erste Mal, dass die BaFin einen kritischen Blick auf die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der an Werten rund um Nachhaltigkeit orientierten Bank wirft.

Bereits am 26. Februar hat die Finanzaufsicht BaFin der Umweltbank einen Sonderbeauftragten geschickt, der darauf schauen soll, dass das Institut eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellt. Insbesondere, so erklärt die BaFin, habe das Institut Defizite bei der Einhaltung bestimmter Verhaltens- und Organisationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG, 11. Abschnitt). Von großer Bedeutung dafür ist eine permanente, wirksame und unabhängige Compliance-Funktion.

Vorausgegangen war im Juni vergangenen Jahres die Feststellung, die Umweltbank müsse ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen. Offenbar hat dieser Schuss vor den Bug seine Wirkung bislang verfehlt.

Beanstandungen bei Kreditgeschäft und Revision

Nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) muss ein Institut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Eine Sonderprüfung im Jahr 2022 hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war. Die Beanstandungen betrafen laut BaFin vor allem die geprüften Abläufe im Kreditgeschäft und die Interne Revision.

Es gehe, so betont die BaFin, dabei vor allem um den Umgang mit der Kundschaft. So müssen beispielsweise alle Informationen, die Banken ihren Kundinnen und Kunden zugänglich machen, redlich und eindeutig sein und dürfen nicht in die Irre führen. Dies betrifft auch die Werbung der Banken, wie sich dies aus § 63 Absatz 6 WpHG ergibt. Zudem dürften, so führt die Bankenaufsicht weiter aus, Banken nur unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen – das sind Zahlungen Dritter an die Bank – annehmen (§ 70 WpHG). Die Erfüllung dieser Voraussetzungen müssen die Banken ordnungsgemäß dokumentieren.

Was das jetzt im konkreten Fall bedeutet und was der Umweltbank hier konkret zur Last gelegt wird, bleibt unklar. Es könnte damit zusammenhängen, dass bestimmte Zuwendungsbescheinigungen nicht allgemeinverständlich oder den Vorgaben entsprechend waren.

PwC soll die Prozesse der Umweltbank überprüfen

Laut Umweltbank soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC bestellt werden. Diese werde voraussichtlich mindestens bis Juli überwachen, welche Fortschritte die Umweltbank bei der Behebung aufsichtsrechtlicher Defizite mache und erstatte daraufhin gegenüber der BaFin Bericht.

Die Geschäftsleitung begrüßt die Bestellung und erwartet, dass die Aufsicht so noch schneller Transparenz hinsichtlich der erzielten Fortschritte bekommt. Das Ziel der schnellstmöglichen Beseitigung der Defizite teilt die Umweltbank zu 100 Prozent.”

Ein Sprecher der Umweltbank

Die Umweltbank, die vor allem nachhaltige Geldanlagen für Privat- und Geschäftskunden im Angebot hat, bekam zum Jahreswechsel mit Dietmar von Blücher einen neuen Vorstandschef. Die Bilanzsumme der Bank belief sich zur Mitte des Jahres auf 6,023 Milliarden Euro. Zuletzt hatte das Institut vor allem in technischer Hinsicht positive Schlagzeilen durch reibungslose und termingemäße Umstellungen bei IT-Umgebungen gemacht. tw

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