Bafin fordert mehr Transparenz bei White-Label Versicherungen

Bafin/Jens Erbeck
Die Bafin will Versicherte bei White-Label-Konstellationen stärker schützen. Sie sollen besser erkennen können, bei wem sie tatsächlich versichert sind. Die Aufsicht plane daher ein neues Rundschreiben mit dem Titel „Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell“. Darin will sie ihre Anforderungen an die Transparenz von White-Label-Konstellationen konkretisieren. Den Entwurf des Rundschreibens habe die Finanzaufsicht nun zur Konsultation gestellt.
Die Erwartung an Versicherer sei dabei, dass sie ihre gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Dazu würden die Pflichtinformationen über die Identität der Versicherer sowie das Transparenz- und Wahrheitsgebot gehören.
White-Label-Versicherer würden Produkte für Partner-Unternehmen konzipieren. Beim Vertrieb kennzeichnen die Versicherer diese Produkte nicht als ihre eigenen. Deshalb spreche man von einem „white label“, einem „weißen Etikett“. Anstelle der Versicherer würden die Partner-Unternehmen die Verträge unter ihrem Namen vermarkten. Sie seien es auch, die in der Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden meist in Erscheinung treten. In den Informationen und Vertragsunterlagen, die vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden, erscheine der Versicherer oft lediglich unter der Bezeichnung „Risikoträger“.
Dadurch könnten die Kundinnen und Kunden oft nicht ohne Weiteres erkennen, dass sie nicht bei den Partner-Unternehmen versichert sind, sondern bei den Versicherern, die hinter dem Angebot stecken. Das könne im Widerspruch zu den gesetzlichen Informationspflichten der Versicherer stehen. In dem Rundschreiben stelle die Bafin klar, wie sie diese gesetzlichen Vorgaben mit Blick auf White-Label-Modelle auslegt.
Interessenten könnten eine Stellungnahme zum Entwurf des Rundschreibens bis zum 25.11.2026 per E-Mail mit Geschäftszeichen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“ an die Bafin senden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.ft
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